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Private Krankenversicherung 2023 - Angebote und Informationen
Grundlagen der PKV
In Deutschland besteht für jeden Bürger die Pflicht, in einer Krankenversicherung versichert zu sein - entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, oder aber in der privaten Krankenversicherung, kurz PKV. Von allen Bundesbürgen sind rund 8,6 Millionen Menschen in der privaten Krankenversicherung versichert. Jedoch kann sich in ihr nicht jeder einfach so versichern.
Der Personenkreis, der in die PKV wechseln darf, ist klar definiert:
- Arbeitnehmer, sofern ihre Bruttojahreseinkommen im dritten Jahr in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die derzeit (Stand: 2010) bei 48.600 Euro jährlich angesiedelt ist.
- Freiberufler und Selbständige, hier spielt das Einkommen keine Rolle, sowie
- Beihilfeberechtigte, darunter fallen Beamte, Richter sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
Wer zu einer dieser Personengruppen zählt, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen und sich bei einem der vielen verschiedenen Anbieter für eine private Krankenversicherung versichern.
Entscheidend ist jedoch an dieser Stelle zu wissen, dass man dauerhaft an seine Entscheidung zum Wechsel in die private Krankenversicherung gebunden ist. Grundsätzlich ist es ausgeschlossen, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kehren, wenn man sich einmal für die Versicherung in der PKV entschieden hat. Jedoch bestehen Ausnahmen von diesem Grundsatz:
Bis zur Beendigung des 55. Lebensjahres kann man in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kehren, wenn
- man arbeitslos geworden ist, oder
- das Gehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Da jedoch auch die privaten Krankenversicherer darauf bedacht sind, ihre Versicherungsnehmer zu behalten, gibt es inzwischen einen sog. „Basistarif“ in der privaten Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um einen Sozialtarif, durch den die PKV auch bei finanziellen Einschnitten oder im Alter bezahlbar bleibt. Daneben gibt es in der privaten Krankenversicherung die sog. „Altersrückstellungen“, die während der Berufstätigkeit gebildet werden und durch die die PKV auch im Alter bezahlbar bleibt.
PKV - die Vorteile sind vielseitig
Vergleicht man die PKV mit der GKV ergeben sich eine ganze Reihe von Vorteilen. Zu ihnen gehören u.a.
- Chefarztbehandlung,
- Einzelzimmer bei einem stationären Aufenthalt,
- hochwertigeren Zahnersatz (z.B. Keramik, Implantate),
- Behandlung durch den Heilpraktiker.
Hinzu kommen viele weitere Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, in der privaten Krankenversicherung aber bei Bedarf in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden können.
Das Besondere an den Leistungen der privaten Krankenversicherung ist, dass man die einzelnen Leitungen je nach Bedarf in den Versicherungsumfang einschließen kann. Die Leistungen können zudem im Laufe der Zeit immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Mitglieder einer Krankenkasse einheitliche Leistungsumfänge gelten, kann man sich durch die PKV einen Versicherungsschutz schaffen, der bis in das kleinste Detail zum Versicherungsnehmer passt. Die individuellen Leistungen werden zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer durch einen Vertrag schriftlich festgehalten. Sie können nicht einseitig von Seiten des Versicherers gekürzt werden.
Wissenswert: Grundsätzlich dürfen dabei die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht geringer ausfallen, als die Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung bietet.
Bevor man jedoch in die PKV eintreten kann, erfolgt zunächst eine Gesundheitsprüfung. Anhand von einem Fragenkatalog, der wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, stufte der Versicherer der GKV den Antragsteller in einen Versicherungstarif ein, wonach sich auch der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt. Dabei behalten sich die Versicherer der PKV das Recht vor, einen Antragsteller auch abzulehnen, wenn sein Gesundheitszustand darauf schließen lässt, dass der privaten Krankenversicherung sehr hohe Kosten ins Haus stehen. Des Weiteren hat die PKV das Recht, bestimmte Leistungen, die der Antragsteller wünscht, abzulehnen, wenn auch hier gesundheitliche Aspekte hohe Kosten erwarten lassen. Auch wenn eine Anpassung der Leistungen erfolgen soll, wird diese Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein weiterer Vorteil macht sich bei einem Arztbesuch bemerkbar. Meist kommt man als Privatpatient schneller an die Reihe und bekommt auch schneller einen Termin beim Arzt. Auch wenn immer wieder bestritten wird, dass es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in Deutschland gibt, sieht die Praxis ganz anders aus. Manche Ärzte gehen sogar soweit, dass Privatpatienten in einem gehobeneren Wartezimmer Platz nehmen, als Kassenpatienten.
Hinzu kommt, dass sich der Versicherungsnehmer seinen Arzt frei wählen kann.
Beitragsberechnung in der PKV
Die Beiträge der PKV richten sich nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn hier werden die Beiträge am Einkommen bemessen. Aufgrund von Zuzahlungen und dem Ausschluss von Leistungen kann dieser Beitrag gemindert werden.
PKV - das Kostenerstattungsprinzip
Die Leistungen der PKV werden nach dem sog. „Kostenerstattungsprinzip“ gewährt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nach einem Arztbesuch oder einem Aufenthalt im Krankenhaus die Rechung des Behandlers bekommt. Diese wird direkt an die PKV weiter geleitet, sodass die Abrechnung schlussendlich zwischen dem Versicherer und dem Arzt erfolgt.
Ein zentraler Vorteil der PKV sind die Altersrückstellungen, die es in der GKV nicht gibt. Unter der Altersrückstellung versteht man, dass die höheren Kosten im Alter bereits zum Abschluss des Versicherungsvertrags in der PKV kalkulatorisch Berücksichtigung finden. Damit ergibt sich eine stabile Beitragslage für die gesamte Dauer der Versicherung in der PKV.
Wissenswert: Seit dem Jahre 2009 ist es möglich, die Altersrückstellungen die bei einer Versicherungsgesellschaft der PKV gebildet wurden, bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer mitzunehmen. Dies gilt allerdings nur für Versicherungsverträge, die nach 2009 geschlossen wurden.
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