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Wohnwagenversicherung 2023 - Günstigste Angebote im Vergleich
Versicherungen für Wohnwagen
Da ein Wohnwagen keinen Motor hat, bedarf es eines Zugfahrzeugs, damit er am Straßenverkehr teilnehmen kann. Deshalb gilt ein Wohnwagen bei der Tarifberechnung von Versicherungen als Anhänger und nicht als Automobil.
Dass ein Wohnwagen versichert sein muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Konsequenz dieser Vorgabe ist, dass man einen Wohnwagen ohne entsprechende Haftpflichtversicherung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Vor einiger Zeit wurde dem Versicherungsnehmer noch eine Doppelkarte von seiner Versicherung ausgestellt. Auf deren Grundlage konnte er seine gültige Versicherung nachweisen, um den Wohnwagen ordnungsgemäß zuzulassen. In Zeiten elektronischer Datenverarbeitung heißt die Doppelkarte heute Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz EVB. Die Daten werden von der Versicherung direkt in eine Datenbank eingespeist, auf die die Zulassungsstellen direkten Zugriff haben. Der Versicherungsnehmer erhält lediglich eine EVB-Nummer, gibt diese bei der Zulassung an und kann seinen Wohnwagen anmelden.
Ein Dokument zur Versicherungsbestätigung wird in der Regel nicht mehr ausgestellt. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Wohnwagen ist also eine Anhängerversicherung, durch die Schäden gegenüber Dritten abgedeckt werden. Wenn doch einmal etwas schief geht, kann der Versicherungsnehmer mithilfe der Haftpflicht immerhin die Kosten minimieren, die durch Ausgleich des Schadens entstehen würden. Denn das finanzielle Risiko trägt bei ausreichendem Versicherungsschutz der Versicherer und kommt den Ersatzansprüchen von Geschädigten nach. Diese Deckung gilt allerdings nicht für solche Wohnwagen, die nicht mehr bewegt werden. Wenn ein Wohnwagen zum Beispiel stationär auf einem Campingplatz postiert und auch nicht zugelassen ist, besteht demzufolge auch kein Versicherungsschutz in der Wohnwagenversicherung. Selbstverständlich können für diesen Fall jedoch anderweitige Police abgeschlossen werden.
Wohnwagenversicherung - Teilkasko und Vollkasko
Wenn der Eigentümer des Wohnwagens selbst die Schuld an einem Schadensfall trägt, hilft die Haftpflicht ebenso wenig weiter. Eine Vollkaskoversicherung kann den Besitzer davor schützen, mit einem hohen Kostenberg konfrontiert zu werden, wenn er selbst einen Schaden hervorgerufen hat. Die Vollkasko übernimmt auch die Kosten von Schäden, die durch bös- oder mutwillige Sachbeschädigung Dritter entstanden sind.
Im Falle von Elementarereignissen wie Sturm oder Hagel ist ein Wohnwagen wegen seiner großen Außenfläche einem besonders hohen Risiko der Beschädigung ausgesetzt. Derartige Schäden sind im Schutz einer Teilkaskoversicherung inbegriffen. Zudem sind in ihr Schäden durch Brand, Überschwemmung, Zusammenstöße mit Haarwild oder auch Marderbiss abgedeckt. Des Weiteren sind Glasbruch aber auch Einbruchdiebstahl und die so genannte Totalentwendung des Fahrzeugs in der Wohnwagenversicherung versichert. Oftmals ist es ratsam, Voll- und Teilkasko in Kombination abzuschließen, um auf Nummer Sicher zu gehen.
Es empfiehlt sich, über die Absicherung der Risiken nachzudenken, die mit der Nutzung des Wohnwagens in Zusammenhang stehen. Dies ist besonders wichtig, da die Schadenhäufigkeit bei Wohnwagen relativ hoch ist. Vor dem Abschluss sollte ein Wohnwagenversicherung Vergleich durchgeführt werden, um die verschiedenen Angebot zu vergleichen.