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Pensionskasse 2023 - Form der bAV (Betriebliche Altersvorsorge)
Pensionskasse 2023 - Aktuelle Angebote und Informationen
Die Pensionskasse ist eine Form der Betrieblichen Altersvorsorge mit der ein Arbeitnehmer neben Alter auch die Risiken der Berufsunfähigkeit aber auch den Tod absichern kann. Aufgrund der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Pensionskasse sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine gute Alternative beziehungsweise Ergänzung zur privaten Altersvorsorge dar.
Die Pensionskasse stellt grundsätzlich eine vom Staat aber auch vorm Arbeitergeber unabhängige Versorgungseinrichtung dar, zumeist wird sie als Aktiengesellschaft beziehungsweise als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet, größer Firmen haben teilweise auch eigene Firmenpensionskassen.
Bei der Pensionskasse fungiert der der Arbeitergeber als Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer als versicherte Person, es gelten somit die Regelungen wie bei einer normalen privaten Lebensversicherung.
Der Arbeitnehmer hält bei einer Pensionskasse einen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Sollte er vorzeitig, also vor Eintritt einer Leistungspflicht der Pensionskasse, aus dem Betrieb ausscheiden, kann der unverfallbare Anspruch übertragen werden. Dann steht es dem Arbeitnehmer frei, ob er die Beiträge in Zukunft privat oder über den neuen Arbeitgeber weiterhin abführt.
Pensionskasse - Finanzierung
Die Beiträge zu dieser Form der Altersvorsorge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer stammen, häufig sind auch Mischfinanzierungen verbreitet. Sobald eine Arbeitnehmerfinanzierung erfolgt wird von einer sogenannten Gehaltsumwandlung gesprochen.
Sollten die Beiträge durch den Arbeitnehmer finanziert sein, hat er die Möglichkeit seine Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse einzuzahlen. Hierbei gelten jedoch bestimmte Höchstgrenzen, diesen liegt zurzeit bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. In einem gewissen Umfang können Arbeitnehmer auch höhere Beiträge in die Pensionskasse steuerfrei abführen, dann fallen jedoch Sozialversicherungsbeiträge an.
Neben den Arbeitnehmer können auch Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Die eingezahlten Beiträge in die Pensionskasse sind steuerrechtlich als Betriebsausgaben absetzbar.
Pensionskasse - Auszahlung der Leistungen
Leistungen zur betrieblichen Altersvorsoge können grundsätzlich frühestens ab 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ausnahmen hierbei bilden jedoch die Säulen der Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenvorsorge. Bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit kann sowohl die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung aber auch die Zahlung einer Rente vereinbart werden. Arbeitnehmer müssen bei Leistungsanspruch die Auszahlungen versteuern, es liegt somit eine nachgelagerte Besteuerung vor. Aufgrund des zumeist geringeren Steuersatzes im Alter fällt in der Regel jedoch nur eine kleine Steuerschuld an, der Arbeitnehmer profitiert somit von der nachgelagerten Besteuerung. Im Zusammenhang mit der Besteuerung ist jedoch noch einmal drauf hinzuweisen, dass gesetzlich versicherte Personen neben der Einkommensteuer auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen, unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass die Einzahlung zumeist sozialversicherungsfrei erfolgte, ist der Arbeitnehmer trotzdem noch besser gestellt..
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