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Altersrente 2024 - Angebote und Informationen

Altersrente - Grundlagen 2024

Aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Versicherungsverläufe und Beitragszahlzeiten wird die gesetzliche Altersrente stark differenziert. So gibt es beispielsweise neben der normalen Altersrente auch eine Altersrente für langjährige Versicherte. Ebenso existieren zahlreiche Differenzierungen bei der Altersrentenberechnung für Frauen und Schwerbehinderte, aber auch bei Leistungsbeziehern, die nach einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit beziehungsweise Altersteilzeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen möchten.

Altersrente - Angerechnete Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

altersrenteVielen Versicherten fällt es schwer zu unterscheiden, welchen Zeiten der Wartezeit bei der Rentenversicherung angerechnet werden. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass ein Anspruch nicht eine generelle Beitragszahlung seitens des Versicherungsnehmers voraussetzt. Somit sind neben den Versicherungspflichten im Rahmen einer arbeitgeberabhängigen Beschäftigung beziehungsweise einer freiwilligen Versicherung auch noch andere Zeiten der Wartezeit zuzuordnen. Bei der Berechnung sind zum Beispiel die Ableistung vom Wehr- oder Zivildienst beziehungsweise die Kindererziehung als Versicherungszeiten zu berücksichtigen. Die gleiche Regelung gilt auch für die Zeiten der Ausbildung sowie der versicherungspflichtigen Arbeitslosigkeit, bei der das Arbeitsamt zum Teil die Beiträge zu den Sozialversicherungen abgeführt hat.

Normale Altersrente

Als ein normaler Rentner gilt der, der mit dem regulären Renteneintrittsalter, diese belief sich auf 65 Jahre, wird ab dem Jahr 2012 aber Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben, erstmalig eine Rente bezieht. Dabei ist die Dauer Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich zweitrangig. Ein Rentenanspruch besteht generell, sobald der Versicherte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Unabhängig von dieser Regelung besteht für Versicherungsnehmer, die in der Vergangenheit mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit 3 Jahre früher einer Altersrente zu beziehen, dafür werden jedoch gewisse Abschläge erhoben. Ausnahmen hiervon gelten für Schwerbehinderte, diese können falls sie eine Wartezeit 35 Jahren eingehalten haben, auch früher abschlagsfrei die Altersrente beziehen.

Altersrente - Reformen bei der Rentenversicherung

Innerhalb der letzten Jahrzehnte gab es tief greifende Reformen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, viele Übergangsregelungen wurden dabei eingeführt. Diese führten dazu, dass viele Versicherte den Überblick verloren. Aus diesem Grund ist neben einer ersten Information zusätzlich eine Beratung durch einen Versicherungsältesten oder einen anderen Experten in den meisten Fällen sinnvoll.

Altersrente - Sonderregelungen beim Rentenbezug für Frauen und Arbeitslose

Früher gab es für Frauen die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wurde grundsätzlich abgeschafft, das Renteneintrittsalter von Frau und Mann wurde aneinander angeglichen. Dies führte dazu, dass Frauen, die jetzt eher in Rente gehen, ebenfalls Abschläge in Kauf nehmen müssen. Ausnahmen gelten jedoch für Frauen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden und mindestens 60 Jahre alt sind. Für diese besteht die Möglichkeit, wenn sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren aufweisen können und seit der Vollendung ihres 40. Lebensjahres ebenso 121 Monate Beiträge in die Rentenversicherung abgeführte haben, bereits mit 60 in Rente zu gehen. Ähnliche Regelungen gelten auch bei einer längeren Arbeitslosigkeit, bei der nur die generelle Wartezeit von 15 Jahren erfüllt werden muss.

Altersrente - Teilzeitarbeit

Die Grundlagen zur Altersteilzeit sind in der Reform der Teilzeitarbeit aus dem Jahr 2004 zu finden. Auf der Grundlage dieser Reform ist es Versicherten nun möglich, bereits mit 60 eine Rente zu beziehen. Grundsätzlich setzt dieser Rentenbezug jedoch voraus, dass der Versicherte seine Wartezeit erfüllt und mindestens 2 Jahre teilzeitbeschäftigt war. Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, erhält der Versicherte auf Antrag eine Rente. Aufgrund des früheren Rentenbezugs muss er jedoch mit einer Reduzierung leben, er geht dabei schrittweise in die Altersrente über.

Langjährige Versicherte in der Altersrente

Die meisten Versicherten streben einen frühen Rentenbeginn an. Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Regelungen für einen späteren Eintritt den meisten Personen unbekannt. Deshalb muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland keine Rentenpflicht besteht, kein Versicherter muss mit 65 oder 67 Jahren seine Erwerbstätigkeit aufgeben. Jeder kann länger arbeiten und erst später eine Rente beziehen. Sollte sich ein Versicherter dafür entscheiden, erhält er pro Monat Mehrarbeit einen Zuschlag in Höhe 0,5 Prozent, dies entspricht somit einer Steigerung von 6 Prozent im Jahr.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2024