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Beiträge in der GKV 2023- Aktuelle Angebote
Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2023?
Der Gesetzgeber bestimmt in Deutschland die Höhe der Sozialversicherung, d. h. der Kranken- und Rentenversicherung. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Einkommens bemessen. Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen Geld aus dem 2007 eingeführten Gesundheitsfond.
Durch den Gesundheitsfonds erheben alle gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Prozentsatz an Beiträgen, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Damit müssen Besserverdiener mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als finanziell schlechter gestellte Arbeitnehmer und Selbstständige.
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung BeitragNeben pflichtversicherten Angestellten können auch freiwillig Versicherte von den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Die Beiträge werden damit in Hinblick auf die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" des Versicherten berechnet. Jedoch gibt es hierbei sehr hohe Mindestbeitragsgrenzen. Neben den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit werden auch Zins- und Mieteinnahmen mit in die Berechnung einbezogen.Selbstständige müssen hier jedoch einen Nachweis über ihr Einkommen vorlegen. Grundsätzlich zahlen alle freiwilligen Mitglieder nur Beiträge, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze gehen. Wer hier allerdings einen niedrigen Lohn nachweisen kann, der zahlt einen niedrigeren Betrag, als alle die mehr verdienen.
Als Mindesteinkommen gilt jedoch der 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Existenzgründer können hier einen geringeren Beitrag zahlen. Auch Selbständige müssen dabei ihre Einnahmen ihrer Krankenkasse nachweisen.
Wie hoch ist der Beitrag für Pflichtversicherte?
Für Arbeitnehmer ist die Berechnung der Versicherungshöhe relativ einfach. Sie zahlen einen festen Prozentsatz ihres Bruttogehalts. Zur Berechnung des Beitrags werden hier die Beitragbemessungsgrenzen herangezogen. Der Arbeitgeber zahlt momentan 7 %. Arbeitnehmer müssen zudem seit 2005 zu ihrem Beitrag noch eine Sonderzahlung von 0,9 % zahlen. Mit dieser Sonderzahlung entfällt auch die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen. Zur Berechnung der Versicherungshöhe werden neben dem Gehalt auch noch andere Einnahmen berücksichtigt.
Zusätzlicher Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit 2005 weitere Gebühren in Höhe von 0,9 % der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen erhoben. Dieser Beitrag wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Auch Rentner müssen diesen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Nur mitversicherte Familienangehörige und Arbeitslose sind von der Zahlung befreit. Diese Zahlungen kommen den Krankenkassen zu Gute.