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Riester Fondssparplan 2023 - Aktuelle Angebote
Riester Fondssparplan - Prinzip eines Riester Fondssparplans
Anders als viele Modelle der Altersvorsorge, die auf Fondssparplänen basieren, unterliegt der Riester Fondssparplan nicht der Abgeltungssteuer. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass den Riester Fondssparplan wirklich jede Bürgerin und jeder Bürger abschließen kann, selbst wenn bereits eine Riester Rente besteht. Dann ist es möglich, auch einen ungeförderten Riester Fondssparplan abzuschließen, so dass auch nicht förderberechtigte Bürger von einem Riester Fondssparplan profitieren können. Konnten noch bis 2008 Aktien gekauft und nach Ende der Spekulationsfrist abgetreten werden, ohne dass Steuern dafür anfielen, unterliegen diese Geschäfte heute der Abgeltungssteuer. Zuvor musste ein Anleger die Aktien lediglich ein Jahr in seinem Depot halten und konnte dann den gesamten Gewinn ohne steuerliche Abgaben für sich beanspruchen. Die heutige Abgeltungssteuer für Wertpapiere liegt bei 25 %. Addiert werden gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer trifft vor allem jene Bürger hart, die einen Fondssparplan gewählt haben. Finanzexperten haben dazu folgendes Rechenbeispiel angestellt: Bei einer angenommenen Rendite von 8,3 Prozent erhält ein Anleger ein Gesamtvermögen von 150.000 Euro, wenn er über einen Zeitraum von 30 Jahren monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds investiert hat. Im Rahmen der Abgeltungssteuer müssen knapp 32.000 Euro an das Finanzamt abgeführt werden, wodurch die Rendite sich auf ca. 6,8 % verringert und das Gesamtvermögen sich schlussendlich nur noch auf etwa 118.000 Euro beläuft.
Riester Fondssparplan - Steuervorteile
Mit einem Riester Fondssparplan kann das Finanzamt außen vor bleiben, denn bei dieser Form der Altersvorsorge fällt keine Abgeltungssteuer in der Einzahlungsphase an. Der Grund dafür: Die Kursgewinne, Zinsen und Dividenden im Rahmen des Riester Fondssparplans sind steuerfrei. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch in der Auszahlungsphase Steuern gespart werden können. Wer bereits einen geförderten Riester-Vertrag unterzeichnet hat, kann von den Vorteilen weiterer, ungeförderter Riester-Produkte profitieren. Der Riester Fondssparplan wird also ohne staatliche Zuschüsse bespart, bringt aber dennoch – auch ohne Förderberechtigung – steuerliche Vorteile mit sich. Der Riester Fondssparplan ist damit auch für Selbstständige und Freiberufler von Interesse.
Riester Fondssparplan - Funktionsweise und Besteuerung
Verträge, die als Riester-Produkt abgeschlossen werden, unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung. Im Falle eines Riester Fondssparplans hat der Sparende zwei Möglichkeiten. Im Alter kann er sich einerseits für eine lebenslange Rente entscheiden oder aber sich die angesparte Geldsumme auf einmal auszahlen lassen. Die lebenslange Rente richtet sich nach dem sogenannten Ertragsanteil, der je nach festgelegtem Renteneintrittsalter variiert. Wer sich dafür entscheidet, mit 65 in Rente zu gehen, muss einen Ertragsanteil von 18 % in Kauf nehmen. Hierunter versteht man den Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist. Die 82 % Restanteil verbleiben dann lebenslang steuerfrei. Im Vergleich zu der Option, im Rahmen eines herkömmlichen Fondssparplans eine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne entrichten zu müssen, stellt sich die Lösung des Riester Fondssparplans meist als günstiger heraus.
Riester Fondssparplan - Garantie der Beiträge
In Fall 2 der einmalig ausgezahlten Sparsumme erfährt der Riester Fondssparplan eine Behandlung, die mit der einer Fondspolice vergleichbar ist. Die Hälfte des Gewinns, also 50 %, müssen vom Anleger mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Voraussetzung für die Einmalauszahlung ist, dass der Riester Fondssparplan mindestens auf 12 Jahre angelegt ist und das Mindestalter des Sparenden zum Auszahlungszeitpunkt 60 Jahre beträgt. Der Riester Fondssparplan ist ein staatlich zertifiziertes Produkt. Damit sind sämtliche Fondsgesellschaften dazu verpflichtet, ihren Anlegern mindestens die von diesen eingezahlten Beträge zurück zu gewähren. Jene Regel hat auch für solche Anleger Bestand, die während der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen und Zulagen absehen.
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