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Direktversicherung 2023 - Angebote und Informationen
Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge 2023
Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist sehr gut für die Sicherung des Lebensstandards im Alter geeignet. Zudem können durch die diese Versicherung aber auch zusätzlichen Risiken abgesichert werden. So ist durch die Direktversicherung eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit aber auch der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers möglich.
Grundsätzlich erfreut sich die Direktversicherung wegen ihrer einfachen und übersichtlichen Struktur sowie dem geringen Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber einer großen Beliebtheit. Aber auch Arbeitnehmer können von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der großen Sicherheit im hohen Maße profitieren. Zudem können beide Parteien wegen der gewährten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile Kosten einsparen.
Direktversicherung - Beiträge
2023
Die Einzahlung in die Direktversicherung findet in Form der Gehalts- beziehungsweise Entgeltumwandlung statt. Dabei fließt ein Teil des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers als Beiträge in diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ein. Diese Beiträge sind zumindest in einem gewissen Umfang weder sozialabgaben- noch einkommensteuerpflichtig. Somit profitieren Arbeitnehmer bei der Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge von Steuer- und Sozialabgabenvergünstigungen. Gleichzeitig können aber auch die Arbeitgeber Lohnnebenkosten in Form von den Sozialversicherungsbeiträgen sparen.
Wie bereits erwähnt ist die Gewährung der Steuer- und Sozialabgabenvergünstigungen jedoch beschränkt. Zurzeit ist eine gänzliche Befreiung von der Erhebung von Streuern und Sozialabgaben auf einen Beitrag bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze möglich. Zusätzlich zu dieser Grenze wird dem Arbeitnehmer jedoch noch ein steuerfreier Betrag in Höhe von 1.800 Euro gewährt.
Direktversicherung - Auszahlung bei Renteneintritt
Mit einem Alter von 60 Jahren kann ein Arbeitnehmer frühestens als Rentner Leistungen aus der Direktversicherung beziehen. Diese sind jedoch einkommenssteuer- und zum Teil auch sozialabgabenpflichtig. Dabei beschränkt sich die Sozialversicherungspflicht auf der Grundlage des im Jahr 2004 beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hierbei ermittelt sich die Höhe der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge aus dem durchschnittlichen Beitragsatz der vergangenen 10 Jahre.
Die Besteuerung der Leistungen aus der Direktversicherung erfolgt auf der Grundlage des persönlichen Steuersatzes des Versicherungsnehmers. Dieser wiederum ist von dessen Einkommen, welches aus der Summe der verschiedenen Einkunftsarten ermittelt wird, abhängig. Zumeist können die Versicherten von dieser Regelung der nachgelagerten Besteuerung profitieren, da der persönliche Steuersatz im Alter aufgrund des oft geringeren Einkommens bei Renteneintritt in den meisten Fällen kleiner ist.
Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gelten zum Teil Sonderregelungen. Diese sind, falls sie ihm Rahmen der Pauschalbesteuerung schon während der Beitragszahlung der Steuerpflicht unterliegen, bei Renteneintritt nicht mehr steuerpflichtig, die individuellen Regelungen müssen hierbei überprüft werden.
Direktversicherung - Arbeitgeber UND Arbeitnehmer profitieren
Wie bereits erwähnt, können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch die Direktversicherung profitieren. Allerdings müssen für die Gewährung dieser Vorteile bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dies ist zum Beispiel der früheste Renteneintritt mit 60 Jahren. Ebenso ist zu beachten, dass die Auszahlung einer vereinbarten Kapitalleistung auf maximal 30 Prozent des vereinbarten Versicherungsumfangs zu beschränken ist.
Trotz dieser gesetzlichen Beschränkungen bietet die Direktversicherung Arbeitnehmern überwiegend Vorteile. So erhalten sie beispielsweise im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge einen direkten Anspruch gegen ein Versicherungsunternehmen und können ihren Vertrag auch im Fall eines Arbeitgeberwechsels über den neuen Arbeitgeber oder über private Mittel weiterfinanzieren. Zudem profitieren sie als Versicherungsnehmer von einer Mindestverzinsung der eingezahlten Beiträge sowie einer Harz IV Sicherheit.
Direktversicherung - Geringer Verwaltungsaufwand
Die Direktversicherung ist aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands vor allem für kleinere Unternehmen als Form der betrieblichen Altersvorsorge sehr gut geeignet. Der Vorteil für beide Parteien stellt der Senkung der Sozialabgaben auch die einfache Möglichkeit der Mitführung des Vertrages dar. Arbeitnehmer können zudem vor allem von Steuervorteilen, der Hartz IV Sicherheit sowie von der Mindestverzinsung profitieren.