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Kapitallebensversicherung 2023 - Angebote und Informationen
Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge
Eine Kapitallebensversicherung kann gesehen werden als die Kombination aus Lebensversicherung und Sparplan. Sie vereint demnach auch die Funktionen beider Konzepte, nämlich einerseits die eines sehr langfristig angelegten Sparplans und andererseits die einer Lebensversicherung. Nahezu 56 Millionen Kapitallebensversicherungen wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Mit ihren Erträgen bestreiten die Deutschen nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge rund 5,3 Prozent ihrer Rente, gemessen an der durchschnittlichen Rente eines Deutschen. Über 88 Prozent der Renten fließen demnach aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gut vier Prozent stammen aus der betrieblichen Altersvorsorge und über 2,3 Prozent aus Erwerbseinkommen.
Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung können seit dem Jahr 2005 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Auch die vormalige Regelung entfällt, wonach Erträge aus solchen Lebensversicherungen steuerfrei blieben, deren Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und in die mindestens über fünf Jahre lang eingezahlt wurde. Wurde eine Kapitallebensversicherung allerdings noch vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, so hat diese Option der Steuerfreiheit weiterhin Bestand.
Von solchen Versicherungen, die 2005 oder später abschlossen wurden, müssen unter bestimmten Bedingungen lediglich 50 Prozent der Erträge zum individuell geltenden Satz versteuert werden. Dies gilt, wenn die Police länger als zwölf Jahre lang läuft und das Vertragsende erst frühestens für den 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers vorgesehen ist. 100 Prozent der Erträge sind allerdings zu versteuern, wenn diese Bestimmungen nicht erfüllt werden.
Kapitallebensversicherung Rendite
Betrug die Rendite für Kapitallebensversicherungen im Jahr 2001 noch 7,1 Prozent, lag sie vier Jahre später, also 2005, bei lediglich durchschnittlich 4,34 Prozent. Die Rendite setzt sich zusammen aus der Ertragssumme der garantierten Zinsen sowie aus den Überschussanteilen. Wer sich für eine Kapitallebensversicherung entscheidet, weiß zum einen, wie viel Prämie er monatlich entrichten muss und zum anderen, wie hoch die Versicherungssumme ausfällt, die die Angehörigen des Versicherten im Falle seines Todes erhalten − wenn dieser sich vor dem Ende der Laufzeit der Versicherung ereignet. Bei der Kalkulation der Ablaufleistung berücksichtigen die Assekuranzen bereits eine gewisse Überschussbeteiligung, wobei diese jedoch nicht garantiert wird, also auch nicht sicher ist. Den Berechnungen der Überschussbeteiligungen für zukünftige Verträge liegen Erfahrungswerte der vorangegangenen Jahre zugrunde. Wie viel die Kapitallebensversicherung jedoch tatsächlich abwerfen wird, steht bei Vertragsabschluss nicht fest, da auch die tatsächliche Entwicklung der Kapitalmärkte unbekannt ist.
Kapitallebensversicherung - Anlage
Wurde eine Kapitallebensversicherung bei einer Assekuranz abgeschlossen, legt der betreffende Versicherer die bei ihm eingehenden Beiträge auf dem Kapitalmarkt an. Hierbei müssen die Versicherungsgesellschaften allerdings bestimmte Regeln beachten, die im Versicherungsaufsichtsgesetz festgehalten sind. So sind für Lebensversicherungen beispielsweise nicht alle Anlagearten in allen Kombinationen erlaubt. Nur 35 Prozent der gesamten Anlagesumme dürfen etwa in Aktien oder auch Aktienfonds investiert werden. Rund 60 Prozent des Kapitals aus Lebensversicherungen werden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Diese stellen damit die Hauptanlageform in Sachen Lebensversicherung dar. In Aktien und Fonds werden lediglich 25,3 Prozent des Kapitals angelegt.
Kapitallebensversicherung Verzinsung in 2023
Mit Beginn des Jahres 2007 garantierten die Versicherungsgesellschaften für Lebensversicherungen lediglich noch einen Zinssatz von 2,25 Prozentpunkten. Diese garantierte Verzinsung gilt allerdings nur für den Sparanteil der Lebensversicherung, nicht aber für die gesamte Prämie. Demzufolge werden in dem der Verzinsung zugrunde liegenden Betrag weder Verwaltungs- noch Provisionskosten berücksichtigt. Diese werden bei einer Vielzahl der Versicherer nicht ausgewiesen, obwohl sie Schätzungen zufolge etwa 12 bis 15 Prozent der Versicherungsbeiträge darauf verwenden. Hinzu kommen des Weiteren die so genannten Abschlusskosten in Höhe von dreieinhalb bis fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Der tatsächliche Sparanteil des Versicherten liegt real lediglich zwischen 70 und 80 Prozent der von ihm entrichteten Beiträge.