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Vergleich Private Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenkasse
Gegenüberstellung der Leistungen von PKV und GKV 2024
Wer nicht verpflichtet ist, einer gesetzlichen Krankenkasse anzugehören, sollte auf jeden Fall einmal die Leistungen und die Beiträge beider Versicherungs-Systeme miteinander vergleichen. Die Leistungen eines privaten Versicherers gehen in der Regel weit über die der gesetzlichen Krankenkasse hinaus, es sei denn, die private Versicherung erfolgt zum Basistarif. Aber nicht in jedem Fall sind die umfassenden Leistungen wirklich mit höheren Beiträgen verbunden.
Während in Deutschland alle Menschen verpflichtet sind, einer Krankenversicherung anzugehören, haben nicht alle die freie Wahl bezüglich des Systems. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben keine Möglichkeit, sich privat zu versichern, sondern gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Dennoch besteht auch für sie die Möglichkeit, zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Leistungsvergleich PKV - GKV
In groben Zügen unterscheiden sich die Leistungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen wie folgt:
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Behandlung nur bei niedergelassenen Vertragsärzten der Krankenkasse, keine freie Arztwahl.
Freie Arztwahl, die sich auch auf Privatärzte ausdehnt.
10,- EUR Praxisgebühr je Kalender-Quartal.
Keine Praxisgebühr.
Keine Übernahme von Heilpraktiker-Kosten.
Je nach Vertragsgestaltung / PKV Tarif werden Kosten für Heilpraktiker übernommen.
Arzneimittel werden nicht vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Vielmehr sind Zuzahlungen in Höhe von 10%, mindestens aber 5,- EUR, höchstens 10,- EUR verpflichtend.
Alle vom Arzt als medizinisch erforderlich anerkannten Medikamente werden von der Krankenversicherung bezahlt. Zuzahlungen gibt es nicht.
Zuzahlungen auch für Heilmittel und Hilfsmittel in Höhe von 10%, mindestens aber 5,- EUR, bis zu 10,- EUR. Für Hörgeräte, Rollstühle und andere Gehhilfen ist eine Zuzahlungen von 10% erforderlich.
Grundsätzlich volle Kostenübernahme für alle Heilmittel und Hilfsmittel, ggf. bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze pro Jahr.
Zuschüsse zu Sehhilfen grundsätzlich nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für schwer sehbehinderte Menschen. Kosten für Brillengestelle und Brillengläser sowie für Kontaktlinsen werden auch dann erstattet, wenn es sich um hochwertige Qualität handelt. Bezuschussung von Zahnersatz mit höchstens 50% bis 65% und nur in kassenüblicher Ausstattung und Qualität. Weder Implantate, noch Inlays. Erstattung der Kosten bis zu 100% sofern es vertraglich vereinbart ist / je nach Tarifgestaltung. Erstattung auch für hochwertige Materialien (Keramik, Kunststoff, Gold). Erstattung auch für Implantate und Inlays. Keine freie Wahl des Krankenhauses bei stationärer Behandlung. Die Einweisung erfolgt grundsätzlich in das nächstgelene Vertragskrankenhaus der Krankenkasse. Freie Wahl des Krankenhauses bei stationärer Behandlung. Auch Privatkliniken sind möglich. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Unterbringung im Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer, je nach Tarif. Behandlung durch diensthabenden Belegarzt. Behandlung durch Arzt nach Wahl oder Chefarzt. Zuzahlung in Höhe von 10,- für jeden Tag der stationären Behandlung bis zu 28 Tagen im Jahr. Keine Zuzahlungen bei stationärer Behandlung. Zuzahlung zu Krankenfahrten mit dem Rettungsdienst von bis zu 10,- EUR pro Fahrt.
Keine Zuzahlungen für Krankenfahrten mit dem Rettungsdienst.