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PKV im Jahr 2011
Private Krankenversicherung in 2011 - Damalige Gegebenheiten
Ab dem Jahre 2011 gelten für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) neue Bedingungen. So wird die ausschlaggebende Verdienstgrenze sinken und die 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer entfallen. Damit wird ein Wechsel in die PKV einfacher und steht einer Reihe weiterer Arbeitnehmer offen, die bislang die Vorteile der privaten Krankenversicherung nur als Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nutzen konnten.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 sinkt
Erstmals in der Geschichte der PKV wird im kommenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinken. Ab 2011 haben Arbeitnehmer bereits ab einem Verdienst von 49.500 Euro pro Jahr die Möglichkeit, in die PKV wechseln.
Weiterhin haben neben Angestellten mit diesem Verdienst auch Beamte, Freiberufler, Studenten sowie Selbständigen die Wahl, ob sie freiwillig in der GKV versichert bleiben, oder ob sie in die PKV wechseln wollen. Verankert sind diese Regelungen im Sozialgesetzbuch V.
Von den neuen Regelungen im kommenden Jahr profitieren in erster Linie die Angestellten, denn ihnen wird der Wechsel enorm erleichtert. Durch die Veränderungen wird eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, denn während bislang ein Angestellter in den vergangenen drei Jahren schon über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen musste, kann er jetzt bereits dann in die PKV wechseln, wenn er einmalig die Pflichtgrenze überschritten hat. In 2010 liegt diese Grenze noch bei 49.950 Euro und wird im kommenden Jahr auf 49.500 Euro sinken.

PKV 2011 - Änderungen in der privaten
Krankenversicherung in 2011Weitere Änderungen in der PKV
Die PKV nimmt im Gesundheitssystem in Deutschland eine immer wichtigere Rolle ein, denn Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung machen es unverzichtbar, Vorsorgelücken durch private Möglichkeiten zu schließen.
Daher sind auch die privaten Versicherer bemüht, möglichst viele Leistungen, zu guten Konditionen einer breiten Zielgruppe anbieten zu können. Aus diesem Grunde fordern die privaten Krankenversicherer vom Gesetzgeber diverse Änderungen in der PKV. So wollen sie beispielsweise in die Lage versetzt werden, mit den Leistungserbringern, also den Ärzten, sowie den Pharmaherstellern über die Qualität und die Mengen zu verhandeln. Bislang war dies nur den gesetzlichen Krankenversicherern erlaubt.
Eine weitere Forderung der Versicherer der PKV bezieht sich auf eine Modifizierung der Gebührenordnung für Ärzte. Ärzte können bei medizinischen Leistungen bislang bei einem Privatpatienten das Doppelte oder sogar noch mehr in Rechnung stellen. Dies nimmt auch einen Einfluss auf die Beiträge, die der Versicherungsnehmer für die PKV zahlen muss. Der Trend der steigenden Beiträge in der PKV kann nur dann gestoppt werden, wenn es den Versicherern möglich ist, diesbezüglich eine Beschränkung durchzusetzen. Da die Beitragsstabilität den PKV-Versicherern ebenso wichtig ist wie den Versicherungsnehmern, sprechen sich die Versicherer auch für ein aktiveres Kostenmanagement und eine detaillierte Überprüfung von Rechnungen aus.
Neue Tarife erhöhen Flexibilität
Da das Gesundheitswesen einem ständigen Wandel untersteht, ist es unabdingbar, dass auch die Beiträge der PKV angepasst werden müssen. Es gibt immer wieder neue und bessere Arzneimittel und medizinische Verfahren, die auch ihren Preis haben.
Die privaten Krankenversicherer haben daher neue Tarife erarbeitet, die im kommenden Jahr auf den Markt kommen sollen. Durch die neuen Tarife soll die Flexibilität der PKV erhöht und ein neues Bewusstsein für die Kosten bei jedem einzelnen Versicherungsnehmer geweckt werden. Er soll sich dessen bewusst sein, dass eine perfekte Krankenversicherung, mit der Kostenübernahme der besten und modernsten Behandlungsmethoden und Medikamenten auch ihren Preis hat. Auf der anderen Seite sollen die neuen Tarife dafür sorgen, dass sich für jeden Einzelfall eine gute private Krankenversicherung finden lässt. Zu den neuen Tarifen zählt z.B. ein Hausarzttarif sowie Tarife, bei denen eine höhere Selbstbeteiligung vorgesehen ist.
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