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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 2023 - Günstige Angebote
Vermögensschaden Haftpflicht Versicherung - Leistungen im Vergleich
Viele Betriebsinhaber sind der Meinung, dass sie mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung alle Schäden Dritter abgedeckt haben. Dies ist jedoch nur bedingt der Fall. Grundsätzlich leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung nur bei Sach- und Personenschäden. Prinzipiell sind zwar auch Vermögensschaden in dieser Versicherung enthalten, der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nur auf Vermögensschaden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren. Ein typisches Beispiel für einen solchen Schaden ist der Verdienstausfall aufgrund eines Unfalls. Alle anderen Vermögensschäden, denen also kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht, sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Dies sind sogenannte echte Vermögensschäden.
Echte Vermögensschäden können in vielen Bereichen entstehen, als typisches Beispiel ist die Fehlberatung aber auch der Lieferverzug zu nennen. All diese Schäden hat der Betriebsinhaber zu verantworten, er muss dafür haften. Eine Haftungsgrenze ist dabei nicht vorgesehen. Im Fall eines schuldhaften Schadens kann dies häufig zu erheblichen Konsequenzen führen und den finanziellen Ruin bedeuten. Nur mit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden kann sich ein Unternehmen gegen dieses Risiko absichern.
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung - Angebote
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen über eine Vermögensschädenhaftpflichtversicherung verfügen. In einigen Branchen ist der Abschluss einer solchen Versicherung aber faktisch sogar unumgänglich. Als Beispiele hierfür sind sämtliche beratenden Berufe wie Anwälte und Notare aber auch Steuerberater zu nennen. Ebenfalls kann aber auch in der Dienstleistungsbranche der Abschluss einer solchen Versicherung sehr sinnvoll sein. Gerade durch eine fehlerhaft oder zu spät erbrachte Leistung kann ein hoher Vermögensschaden entstehen, selbst bei einem geringen Auftragswert muss der Unternehmer für den gesamten Schaden haften.
Grundsätzlich bieten viele Versicherungsgesellschaften eine Vermögensschädenhaftpflichtversicherung an. Prinzipiell ist es sinnvoll diese Versicherung auch beim Betriebshaftpflichtversicherer abzuschließen, im Fall einer Unstimmigkeit hinsichtlich der Schadensart gibt es so keine grundsätzlichen Diskussionen bezüglich der Zuständigkeit. Außerdem können Versicherungsnehmer in einem solchen Fall häufig auch Kombirabatte in Anspruch nehmen.
Bezüglich der Versicherungssumme können keine generellen Empfehlungen gegeben werden, sie sollte individuell vereinbart werden und ist auch im großen Umfang von den Kunden des Versicherungsnehmers abhängig. Eine Marketinggesellschaft mit internationalen Kunden benötigt eine höhere Versicherungssumme als eine Gesellschaft, die nur klein- und mittelständische Unternehmen betreut. Die gleiche Regelung gilt auch für jede andere Branche.
Nur durch eine ausführliche Beratung kann die zwingend notwendige Versicherungssumme ermittelt werden. Diese hat außer der versicherten Branche einen hohen Einfluss auf die Prämienberechnung bei einer Vermögenshaftpflichtversicherung.