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Krankentagegeld KTG - PKV 2024- Günstige Angebote & Vergleich

Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung

Damit überhaupt ein Krankentagegeld (KTG) bei einer Krankenzusatzversicherung gezahlt werden kann, muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein. So muss entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls vorliegen. Daraus resultiert, dass nur jemand mit einem Arbeitseinkommen das Krankentagegeld in der Krankenzusatzversicherung abschließen kann. Ferner darf er dabei auch nur die tatsächliche Höhe seines Einkommensausfalls absichern.


Wie geht es bei Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell weiter?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, dann zahlt der Arbeitgeber in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Genannt wird dies Lohnfortzahlung. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten nach diesen sechs Wochen ein Krankenheld von ihrer jeweiligen Krankenkasse. Jedoch entspricht dies in der Höhe nicht dem vollen Einkommen, sondern darf höchsten 70 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen und 90 Prozent des Netteinkommens nicht übersteigen. KrankentagegeldDaher liegt das Krankengeld im Durchschnitt bei rund 60 Prozent des Bruttoeinkommens. Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bekommen sogar noch weniger Krankengeld ausgezahlt. Begründet ist dies darin, dass für die Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen hergenommen wird. Davon wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schlussendlich die sog. „70-/90-Prozent-Regel“ angewendet.


Und bei Selbständigen?

Selbständige haben im Vergleich zu Arbeitnehmern die Wahl, wie sie den Fall einer Arbeitsunfähigkeit absichern wollen. Sie haben die Wahl zwischen

 


Nettoeinkommen und Krankentagegeld - eine Lücke entsteht

Da das Krankengeld nicht mit dem tatsächlichen Einkommen übereinstimmt, entsteht eine finanzielle Lücke. Diese fällt höher aus, wenn der Versicherte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist und sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung mit Krankentagegeld kann diese finanzielle Lücke geschlossen werden. Mit dieser Versicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag seiner Arbeitsunfähigkeit eine Summe ausgezahlt, die vertraglich vereinbart ist.
Hierbei ist darauf zu achten, dass das Krankentagegeld zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld nicht das monatliche Nettogehalt zuzüglich der Sozialversicherungsabgaben für die gesetzliche Rentenversicherung übersteigt.
Ab wann das Krankentagegeld gezahlt wird, kann mit der Versicherungsgesellschaft der privaten Krankenzusatzversicherung vereinbart werden. Während das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, kann das private Krankentagegeld auch erst ab dem 61. Tag gezahlt werden. Grundsätzlich ist aber eine Auszahlung des Krankentagsgelds solange ausgeschlossen, wie der Arbeitnehmer noch die Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber bekommt.

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Letzte Aktualisierung: 07.03.2024