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Unfallversicherung 2024- Aktuelle Angebote & Informationen

Unfallversicherung

Die meisten der Millionen von Unfällen, die jährlich in Deutschland geschehen, sind Freizeitunfälle und nicht, wie Arbeitsunfälle, durch eine gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert. Unfälle geschehen im Haushalt, beim Sport, bei der Ausübung des Hobbys, während des Einkaufens, im Urlaub oder im Straßenverkehr, einfach bei jeder Gelegenheit. Viele Unfälle gehen glücklicherweise glimpflich aus, aber sie können auch weitreichende und langwierige gesundheitliche und finanzielle Folgen haben, die letztendlich sogar existenzbedrohende Wirkungen haben können, wenn zum Beispiel durch die Unfallfolgen der Hauptverdiener ausfällt. Um ein solches Risiko zu vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unumgänglich. Wenn eine Unfallversicherung auch nicht vor einem Unfall schützen kann, so schützt sie doch vor den finanziellen Folgen und sorgt auf diese Weise dafür, dass zu den gesundheitlichen Problemen nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.


Unfallversicherung - LeistungenUnfallversicherung

Grundsätzlich leistet eine Unfallversicherung finanzielle Unterstützung für all die Fälle, die vertraglich zwischen Versicherer und Versichertem vereinbart sind. In der Regel gehören zum Umfang der Unfallversicherung finanzielle Leistungen für den Fall, dass Unfallfolgen zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich die Wahl zwischen Einmalzahlungen oder einer lebenslangen Unfallrente, deren Höhe von der Schwere der Unfallfolgen abhängig ist. Darüber hinaus gehört eine Todesfallleistung zum Umfang der Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung, und zwar nicht nur dann, wenn der Tod unmittelbar bei einem Unfall eintritt, sondern auch, wenn zwischen dem Unfall und dem Tod als Folge des Unfalls bis zu einem Jahr vergangen ist. Mit einer Übergangsleistung als einmaliger Zahlung unterstützt die private Unfallversicherung Unfallopfer während des Zeitraums der Genesung und deckt somit mögliche Versorgungslücken ab. Grundsätzlich gehört auch Krankenhaustagegeld zum Umfang der Unfallversicherung. Für jeden Tag, den die versicherte Person aufgrund des Unfalls im Krankenhaus verbringen muss, zahlt die Unfallversicherung ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe. Rettungs- und Bergungskosten, Krankentransporte oder sogar Kranken-Heimtransporte aus einem weit entfernten Unfallort sind weitere Leistungen, die eine Unfallversicherung erbringt. Machen Unfallfolgen eine kosmetische Operation erforderlich, so trägt die private Unfallversicherung auch die dadurch entstehenden Kosten. Vertraglich frei vereinbar sind viele weitere Versicherungsleistungen, die eine Unfallversicherung erbringen kann. Insgesamt handelt es sich bei den Leistungen einer Unfallversicherung um Zahlungen, die aus einer gesetzlichen Krankenkasse nicht finanziert werden.


Unfallversicherung - Was ist ein privater Unfall? 

Was unter einem privaten Unfall zu verstehen ist, das ist in den Versicherungsbedingungen der Versicherer exakt definiert. Danach liegt ein Unfall vor, wenn es sich um ein plötzliches, von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis handelt, das eine dauerhafte oder bleibende Schädigung hervorruft. Immer dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erbringen Unfallversicherungen die vereinbarten Leistungen. Aber nicht jeder Versicherer legt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen so eng aus, sondern es gibt auch spezielle Tarife, in denen Muskelverletzungen oder Sehnenrisse als Unfallfolgen anerkannt werden, wenn sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstanden sind. Bandscheibenverletzungen aber sind in der Regel nicht versichert, wohl aber in Spezialtarifen unter Umständen Impfschäden oder Folgen von Zeckenbissen. Einige besondere Versicherungstarife sind sogar so weit ausgelegt, dass auch schwere, plötzliche Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle mit versichert werden können.

Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollte daher den Versicherungsbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Einige spezielle Risiken sind in der Regel zusätzlich versicherbar.


Unfallversicherung - Beiträge und Kosten

Unfallversicherungen erbringen ihre Leistungen in flexibler Form und richten sich dabei teilweise nach den Wünschen ihrer Versicherungsnehmer. Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Leistung in Form einer Einmalzahlung erhalten möchte, oder als lebenslange, monatlich zu zahlende Unfallrente.

Die Beiträge zur Unfallversicherung können als Einmalzahlung oder laufender Monatsbeitrag entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. In diesem Fall ist die Unfallversicherung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung kombiniert. Neben dem Beitrag zur Unfallversicherung ist für diese Kombination zwar noch ein Beitrag für die Kapitalbildung im Rahmen der Lebensversicherung zu entrichten, aber dafür erhält der Versicherte am Ende der Laufzeit diese Beiträge zuzüglich der daraus erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt.

Die Vereinbarung einer Progression führt nicht nur zu regelmäßig jährlich steigenden Beiträgen, sondern auch zu höheren Versicherungsleistungen, die sich zum einen der Inflationsentwicklung anpassen können, zum anderen aber auch eine überproportionale Versicherungsleistung im Fall einer Vollinvalidität ermöglichen, die bis zu 1000 Prozent reichen kann.


Unfallversicherung - Gliedertaxe

Da die Folgen eines Unfalls nur selten den gesamten Körper betreffen, sondern meist einzelne Glieder oder Organe, wird in den Versicherungsbedingungen festgelegt, welcher Anteil der Versicherungsleistung für die jeweilige Verletzung ausgezahlt wird. Die Summe richtet sich dabei nach der Schwere, der durch die Verletzung verursachten Invalidität. Das jeweilige Ausmaß richtet sich nach der Gliedertaxe, einem Katalog der denkbaren Verletzungen und des prozentualen Anteils, der dafür aus der Versicherungsleistung gezahlt wird. Zum Beispiel wird der Verlust eines Daumens mit 20 Prozent bewertet, der Verlust des Augenlichts aber mit 100 Prozent. Kommt es durch einen Unfall zur Verletzung mehrerer Glieder oder Organe, so werden die jeweiligen prozentualen Anteile addiert, wobei die Summe 100 Prozent nicht übersteigen kann. Eine besondere Gliedertaxe kann für Angehörige von Heilberufen vereinbart werden.

 

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2024