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Auslandsversicherung 2023- Aktuelle Angebote
Die Auslandsversicherung - Schutz auf Reisen
Wer kurz vor seinem nächsten Urlaub steht, der möchte lieber keinen Gedanken daran verschwenden: was ist wenn ich krank werde? Aber genau diese Frage sollte zeitgleich bei der Planung des Ferienortes beantwortet sein, denn eine Auslandsversicherung bietet einen umfassenden Schutz, bei sehr geringen Prämien.
Entscheidend ist bei einer Auslandsversicherung immer das ungeliebte „Kleingedruckte“, denn nicht der Preis sollte bei einem Abschluss dieser Versicherung entscheidend sein, sondern die Leistungen.
Wozu ist eine Auslandsversicherung wichtig
Gesetzlich Krankenversicherte Personen sollten wissen, dass durch die GKV in allen EU-Staaten eine Grundversorgung im ambulanten Bereich garantiert ist. Innerhalb der EU bestehen besondere Sozialversicherungsabkommen, durch die die GKV auch einen Teil der Krankenhauskosten im Urlaub übernimmt. Diesbezüglich ist es aber wichtig zu wissen, dass nur ein Betrag erstattet wird, der auch bei einer Behandlung im Heimatland angefallen wäre. Sind die Behandlungskosten im Ausland höher, muss der gesetzlich Versicherte die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Allein aus diesem Grunde kann sich die Auslandskrankenversicherung schon bei einem Urlaub in der EU rechnen. Unverzichtbar aber ist sie, wenn die Reise ins außereuropäische Ausland führt. Mit Ländern wie Ägypten oder Thailand hat Deutschland nämlich kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, sodass man hier als gesetzlich Versicherter auch keine Ansprüche an die GKV hat, wenn man im Urlaub krank wird.
Ferner übernimmt die GKV auch keinen kostenintensiven Krankentransport in die Heimat.
Die Dauer des Versicherungsschutzes
Üblicherweise wird eine Auslandskrankenversicherung immer für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer keine Kündigung ausspricht. Durch diese Regelung sind alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert, wobei der einzelne Auslandsaufenthalt nicht länger als sechs Wochen dauern darf. Wer sich länger auf Urlaubsreisen befindet, sollte einen speziellen Vertrag mit seiner Auslandskrankenversicherung abschließen, in dem entsprechend längere Auslandsaufenthalte versichert sind. Dabei sollte man wissen, dass desto länger man sich im Ausland aufhält, die Kosten für die Auslandskrankenversicherung steigen.
Details der Auslandsversicherung
Die Auslandskrankenversicherung wird immer für ein Jahr abgeschlossen, wobei sich die Police immer automatisch um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht gekündigt wird. Einzelpersonen können sich bereits ab sechs Euro versichern, jedoch ist im Rentenalter oftmals mit Alterszuschlägen zu rechnen. Für Familien gibt es eine Auslandskrankenversicherung bereits ab 15 Euro. Viel Geld muss man also nicht investieren, um einen rund-um-Schutz auch bei Auslandsreisen zu haben.
Dennoch sollte man sich die Vertragsbedingungen sehr genau anschauen, denn oftmals liegen die Stopferfallen im Detail.
Die Transportkosten
Extrem wichtig sind die Transportkosten, denn wer nach einem Verkehrsunfall beispielsweise einen komplizierten Schädelbruch hat, möchte sich nicht unbedingt in einem Krankenhaus in Sri Lanka behandeln lassen. Für die Behandlung in Deutschland wird dann aber ein aufwendiger Heimflug erforderlich, denn hierfür muss ein spezielles Ambulanzflugzeug gechartert werden, in dem den ganzen Flug über auch ein Arzt anwesend ist. Ohne eine entsprechende Auslandskrankenversicherung, in der ein solchen Rücktransport auch versichert ist, muss man die Transportkosten von mehreren 10.000 Euro selbst bezahlen - die GKV übernimmt hier nämlich nicht einen Cent. Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die Transportkosten. Entscheidend ist dabei ein bestimmter Wortlaut in den Versicherungsbedingungen: denn bestimmte Auslandskrankenversicherungen erbringen diese Leistung nur dann, wenn eine „medizinische Notwendigkeit“ besteht. D.h. ist man vor Ort gut untergebracht und erhält alle nötigen Behandlungen, ist die Notwendigkeit eines Rücktransports nach Deutschland nicht erforderlich. Legt man dennoch viel Wert auf eine Behandlung in Deutschland, sollte man in den Versicherungsbedingungen auf diese Formulierung achten: „Ein Rücktransport ist möglich, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“.
Die Vorerkrankungen
Zum Thema Vorerkrankungen sollte man in jedem Fall in das „Kleingedruckte“ schauen, denn diesbezüglich kommen einige Auslandskrankenversicherungen ihren Kunden sehr entgegen. In den Bedienungen heißt es: Die Behandlung im Ausland wird nicht bezahlt, wenn sie geplant war, z.B. bei Aufenthalten in einem Schweizer Lungensanatorium. Weitere Formulierungen können sein, dass der Arzt vorausgesagt hat, dass der Versicherungsnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit im Urlaub krank wird. Die Auslandskrankenversicherungen übernehmen in allen anderen Situationen die Behandlungskosten, sodass Vorerkrankungen keine Rolle spielen.
Wieder andere Auslandskrankenversicherungen sind nicht so kundenfreundlich, sodass bereits eine Schwangerschaft wie eine Vorerkrankung behandelt wird. Kommt es dann im Urlaub zu einer Frühgeburt oder es treten andere Komplikationen auf, dann werden die Kosten für die Behandlung nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Bei solchen Versicherungen kommt es für die Kostenübernahme darauf an, dass die Krankheit am Urlaubsort „akut“, „unvorhergesehen“ und „unerwartet“ aufgetreten ist. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn man bereits ein halbes Jahr vor dem Urlaub einen Bandscheibenvorfall hat und beim Auslandsaufenthalt nun Probleme mit dem Rücken auftreten. Manche Auslandkrankenversicherungen verweigern dann die Übernahme der Kosten. Gleiches gilt für chronische Krankheiten. In diesem Fall gehen die Versicherer davon aus, dass z.B. ein Krebspatient auch im Urlaub eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall damit rechnen, dass Behandlungen, die mit der Krebserkrankung im Zusammenhang stehen, nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Ein Beinbruch hingegen gehört dann immer noch zum Versicherungsumfang.
Vergleich Reiseversicherung & Urlaub