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Beihilfe in der Krankenversicherung 2024- Aktuelle Angebote
Beihilfe verringert Beiträge zur Krankenversicherung
Anders als Angestellte müssen Beamte nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein, sondern haben die freie Wahl, wie sie sich versichern möchten. In der Regel sind Beamte daher in einer privaten Krankenversicherung abgesichert. Dabei gilt für sie eine Besonderheit, denn ihr Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Kosten für medizinische Behandlungen, so dass nur der verbleibende Anteil von der Krankenversicherung übernommen werden muss. Auf diese Art zahlen Beamte niedrigere Beiträge zur privaten Krankenversicherung, als Selbstständige oder Freiberufler. Die Krankenversicherungen haben sich auf den Bedarf der Beamten eingestellt und bieten daher spezielle Tarife an, in denen die Beteiligung des Dienstherrn berücksichtigt ist.
Die Zahlung der Beihilfe durch den Dienstherrn stellt eine gesetzlich geregelte Fürsorgemaßnahme dar, denn jede Behörde trägt eine soziale Verpflichtung nicht nur gegenüber den Beamten, sondern auch gegenüber ihrer Familienmitgliedern, ähnlich der Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Übernahme der Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für seine Mitarbeiter. Aber für Beamte wird nicht etwa der Versicherungsbeitrag bezuschusst, sondern die tatsächlich angefallenen Behandlungskosten in medizinischen Einrichtungen. Nur für die Anteile, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind, müssen Beamte sich zusätzlich versichern.
Beihilfeberechtigung
Krankenversicherung BeihilfeNeben Beamten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sind auch Richter und Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Ruheständler beihilfeberechtigt. Darüber hinaus wird die Beihilfe auch für Ehegatten und Kinder der Beamten bezahlt, sofern diese nicht selbst Einkommen erzielen, das eine gewisse Grenze überschreitet.
Grundsätzlich beträgt diese Grenze 18 000 Euro im Jahr, allerdings ist je nach Beschäftigungsbehörde auch ein anderer Betrag denkbar. Für Kinder endet die Beihilfefähigkeit dann, wenn auch der Kindergeldanspruch nicht mehr besteht, spätestens also mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.
Aufwandserstattung für Beamte
Ein Erstattungsantrag bei der Beihilfestelle kann erst gestellt werden, wenn die Aufwendungen den Mindestbetrag von 200 Euro übersteigen oder seit zehn Monaten kein Beihilfeantrag gestellt wurde und mindestens 15 Euro aufgewendet wurden. Die Beihilfestellen sind regelmäßig bei den Dienstherren, also den Behörden, bei denen die Beamten ihren Dienst verrichten, angesiedelt. Zusammen mit dem Beihilfeantrag müssen Rechnungskopien vorgelegt werden. Um von der Beihilfestelle erstattet zu werden müssen die Rechnungen Angaben über den Rechnungsaussteller, die behandelte Person, den Rechnungsbetrag und das Rechnungsdatum, sowie die genaue Bezeichnung der Behandlung, Untersuchung oder sonstigen Leistung, die Diagnose und den Zeitraum der Behandlung enthalten. Ein Beamter ist also nicht in der Lage, die ärztliche Diagnose vor seinem Dienstherrn zu verschweigen, während Arbeitgeber nicht immer einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, an welcher Krankheit ihre Mitarbeiter leiden.
Die Abrechnung der beihilfefähigen Kosten muss spätestens nach einem Jahr erfolgen, da sie ansonsten verfallen. Das maßgebliche Datum, an dem die Frist beginnt, ist das Rechnungsdatum.
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