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Gesundheitsfonds 2024

Gesundheitsfonds 2010

Bereits im Jahr 2007 wurde der Gesundheitsfonds für 2009 angekündigt. Seit dem 1 Januar 2009 gilt, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte den gleichen Beitragssatz entrichtet. Der Gesundheitsfonds gründet sich aus den Geldern der Versicherten, der Arbeitgeber und aus Steuereinnahmen. In der Vergangenheit hatten die gesetzlichen Krankenkassen die Höhe ihrer Beiträge noch selbst festgelegt. Heute ist dafür das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Seit Juni 2009 wurde der Beitragssatz von zuvor 15,5 % auf 14,9 gesenkt. Davon teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer 14 %, die verbliebenen 0,9% sind aus eigener Tasche zu entrichten.

Ziele des GesundheitsfondsGesundheitsfonds

Die Bundesregierung verspricht sich im Zuge der Gesundheitsreform durch die Einführung des Gesundheitsfonds drei große Ziele. Das erste ist eine größere Transparenz der Krankenkassen. So sollen Kassen, die mit der zusätzlichen Hilfe aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Kassen, die hingegen mit diesem Geld auskommen, können Prämien an ihre Mitglieder zahlen. Als zweites Ziel soll mehr Gerechtigkeit zwischen den Kassen erreicht werdenr. Durch den Gesundheitsfonds werden die Gelder, welche aus Beiträgen und Steuern erzielt werden, an alle Krankenkassen gerecht verteilt. Hier erhalten Kassen, die viele Mitglieder mit Leistungsbedarf haben, auch einen höheren Beitrag, als Kassen, deren Mitglieder kaum Leistungen in Anspruch nehmen. Und als drittes Ziel soll der Wettbewerb unter den Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds gesteigert werden. Hier haben durch den einheitlichen Beitragssatz vor allem die Kassen Vorteile, die ihren Versicherten umfangreiche Leistungen bieten können.

Gesundheitsfonds - Der Aufbau des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist aus den Beitragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den Steuern aufgebaut. Diese Gelder werden an die Krankenkasse weiter gegeben. Zusätzlich erhält jede Kasse für jedes Mitglied noch einen pauschalen Beitrag aus dem Fonds. Auf diese Pauschalbeiträge entfallen auch Zu- oder Abschläge. Diese sind abhängig vom Alter, vom Geschlecht und dem Gesundheitszustand der Mitglieder. Mit dieser Zahlung sollen die unterschiedlichen Risikostrukturen jeder Kasse mit eingebunden werden. Hier berücksichtigt der Gesundheitsfonds vor allem Krankenkassen, deren Mitglieder kostenintensive chronische Krankheiten haben. Dazu wird ab 1. Januar 2009 ein so genannter morbiditäts-orientierter Risikostrukturausgleich eingeführt. Hierzu werden für bis zu 80 chronische Erkrankungen Morbiditätszuschläge ermittelt.
Diese Abschläge müssen in der jeweiligen Kasse mindestens fünfzig Prozent der durchschnittlichen landesweiten gesetzlichen Krankenkassenausgaben übersteigen. Das heißt, die Ausgaben der Kasse für ihren Versicherten muss um die Hälfte höher sein als der landesweite Durchschnitt solcher Ausgaben. Sollten Krankenkassen mit dem ihnen zugeteilten Geld nicht auskommen, können diese von ihren Versicherten einen Zuschlag zum Beitrag verlangen. Dies kann ohne die Prüfung des Einkommens einen Betrag von monatlich acht Euro ausmachen. Werden höhere Zusatzbeiträge verlangt, dürfen diese jedoch ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Bis zum Jahresende 2010 wird der Beitrag der Versicherten wie bisher von den Kassen eingezogen. Ab 2012 gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, alle Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gemeinsam an eine Weiterleitungsstelle zu schicken. Diese leitet die Beiträge an die Stellen der Sozialversicherung weiter.

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Letzte Aktualisierung: 06.03.2024