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Reisegepäckversicherung 2024 - Aktuelle Angebote

Optimaler Versicherungsschutz für das Reisegepäck mit einer Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ist eine von zahlreichen Reiseversicherungen, die sich in jedem Fall abzuschließen lohnen. Die Gepäckversicherung tritt auf den Plan, wenn das Reisegepäck im Urlaub verloren geht, zerstört oder beschädigt wird. Zwar kann sie nicht dagegen versichern, dass womöglich sehr wertvolle Gegenstände oder solcher mit hoher emotionaler Bedeutung meistens für immer verloren oder kaputt sind. Dennoch: Die Reisegepäckversicherung schützt immerhin vor den hohen Kosten, die bei Ersatz des verlorenen Gepäcks auf den Reisenden zukommen würden. Offiziell als Reisegepäck gelten Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf, Souvenirs und auch wichtige Papiere wie Reisepass, Personalausweis und Führerschein.
Dass ein perfekter Urlaub anders aussieht, ist keine Frage. Dennoch verschwinden Reisetaschen und Koffer gerade auf langen Flugreisen häufiger als man denkt. Darüber hinaus kommt es vor, dass die Gepäckstücke beschädigt oder mit zerstörtem Inhalt zum Reisenden zurück gelangen. Hier tut gut daran, wer sein Gepäck zuvor mit einer Reisegepäckversicherung versichert hat.

Zahlreiche Wertgegenstände versicherbar

ReisegepäckversicherungDie Reisegepäckversicherung schützt in der Regel das komplette Gepäck des Versicherten vor dem Risiko des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung. Auch die sieben Sachen aller Familienangehörigen sind mitversichert, so die Mitreisenden mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben. Neben den traditionellen Gepäckstücken wie Koffern oder Taschen sind auch weitere Wertsachen wie Sport-Equipment und Schmuck mitversichert sowie weitere Wertsachen, die ordnungsgemäß für die Reise gesichert wurden. Nur einen Haken hat die Reisegepäckversicherung: Bargeld kann nicht mitversichert werden. Die Reisegepäckversicherung bieten viele Versicherer genauso für jeweils eine spezielle Reise sowie als Vertrag von längerer Dauer an. Ein solcher Dauervertrag ist besonders Reisenden ans Herz zu legen, die auf der ganzen Welt häufig zu tun haben. Ein Gelegenheitstourist wird also gut damit fahren, eine Reisegepäckversicherung für eine bestimmte Reise abzuschließen. Wer jedoch – ob geschäftlich oder privat – viel unterwegs ist, ist gut mit einem Dauervertrag beraten.

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks kommt der Versicherer in Höhe des Zeitwerts der Wertsachen für die Gepäckstücke auf bzw. bis zu einer im Vorhinein vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Bezüglich der Höchstgrenzen ist Obacht geboten: Sie gelten bei sämtlichen Reisegepäckversicherungen. Generell gilt, dass Reisegepäck versichert ist, wenn es ordnungsgemäß aufgegeben wurde oder durch illegale Taten Dritter, einen Unfall des Transportmittels oder durch so genannte Feuer- und Elementarereignisse beschädigt wird oder abhanden kommt. Damit der Wert des Reisegepäcks jedoch erstattet wird, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. So darf das Gepäck z.B. im Falle eines Diebstahls nicht fahrlässig unbeaufsichtigt gewesen sein. Es ist möglich, eine Reisegepäckversicherung für alle Reisearten, wie z.B. für einen Flug oder eine Kreuzfahrt, abzuschließen. Es gibt meistens keine Beschränkung des Preises der Reise, für die eine Gepäckversicherung abgeschlossen werden soll. Zudem ist die Versicherung weltweit gültig und bei vielen Versicherern ohne Selbstbehalt zu vereinbaren. In den meisten Fällen kann die Reisegepäckversicherung sogar noch am Abreisetag abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung - Schadenmeldung beim Beförderungsunternehmen

Wenn Gepäckstücke beim Transport beschädigt oder gestohlen werden, muss dies unverzüglich dem jeweiligen Beförderungsunternehmen gemeldet werden, also z.B. der Fluggesellschaft. Außerdem muss der Versicherer der Reisegepäckversicherung zeitnah informiert werden. Wird der Schaden am Eigentum des Reisenden erst im Nachhinein, etwa beim Auspacken bemerkt, so hat der Reisende sieben Tage Zeit, das Beförderungsunternehmen über den Schaden in Kenntnis zu setzen. Dennoch sollte man nicht bis zum Ablauf dieser Frist mit der Schadenmeldung warten. Das Bahn- oder Flugunternehmen wird dann eine Schadenbestätigung ausstellen, die beim Versicherer vorgelegt werden muss.

Stellt ein Reisender noch am Urlaubsort einen Schaden fest, so stellt im besten Fall gleich der Reiseleiter eine schriftliche Bestätigung für die Schadenmeldung aus. Wurde das Gepäck gestohlen oder waren weitere Straftaten Grund für den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks, so muss der Urlauber schnellstmöglich Anzeige bei der nächstliegenden Polizeidienststelle erstatten. Die Polizei sollte in jedem Falle eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige ausstellen oder dem Reisenden eine Durchschrift des Protokolls zur Verfügung stellen.

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2024