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Versicherung für Klassenfahrten und Studienreisen
Versicherungslücken im gesetzlichen Schutz bei Klassenfahrten
Auf Klassenfahrten ist häufig ein besonderer Versicherungsschutz vonnöten. Denn der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler kann hier nur bedingt gelten. Im speziellen Fall heißt dies, dass zum Beispiel nicht jeder Unfall eines Schülers automatisch von der üblichen Versicherung abgedeckt ist. Ein Spezialist für Reiseversicherungen hat gesonderte intensive Recherchen betrieben, nachdem einige besorgte Eltern an das Unternehmen herangetreten waren. Das angeführte Unternehmen ist als Versicherungsmakler spezialisiert auf Reiseversicherungen und entwickelt schwerpunktmäßig neue Produkte für Sprachschüler, Studenten, Au-Pairs oder Freiwillige in Deutschland oder im Ausland. Und tatsächlich: Besonders in punkto Klassenfahrten klaffen zum Teil große Lücken im Schutz, der angeblich von den gesetzlichen Versicherern geboten wird. Als anschaulichstes Beispiel mag hier gelten, dass solche Aktivitäten, die zum so genannten persönlichen Lebensbereich der Schüler zählen, nicht mitversichert sind. Hierzu zählen etwa Essen, Trinken, Nachtruhe oder die Körperpflege. Probleme ergeben sich außerdem im Bereich Freizeit. Ereignet sich ein Unfall inmitten privater Aktivitäten, wie etwa bei einem Besuch im Club des Nachbarortes oder bei einem Abstecher zu Freunden, kann es heikel werden. Denn wenn ein Schüler nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kann es im Zweifelsfall für den verantwortlichen Lehrer sehr Ernst werden.
Private Zusatzversicherungen sind für Rund-um-die-Uhr-Schutz unumgänglich
Gleiche Einschränkungen im Versicherungsschutz gelten für Klassenfahrten, deren Zielort sich im Ausland befindet. Verfügen die Schülerinnen und Schüler hier nicht über eine privat abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung, werden im Krankheitsfall lediglich gewisse Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen zurück erstattet. Generell ausgeschlossen ist hierbei die Übernahme der Kosten durch die Versicherung für den frühzeitigen Rücktransport des erkrankten Schülers nach Deutschland.
Auch Experten einer großen Landesunfallkasse bestätigen die oben beschriebenen Versicherungslücken: Noch einmal um Stellungnahme gebeten, bestätigte der Experte, dass durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz über 24 Stunden am Tag auf Klassenfahrten gewährleistet sei. Um dieses unter Umständen große finanzielle Risiko von Krankheits- und Unfallkosten für Schüler, Lehrer und Eltern zu minimieren, werden mittlerweile spezielle Versicherungen angeboten. So können private Versicherungen für Klassenfahrten abgeschlossen werden, die gezielt die gesetzlichen Versicherungslücken schließen, also ergänzend zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung fungieren.
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