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Haftpflichtversicherung 2023 - Günstigste Angebote im Vergleich
Haftpflichtversicherung als Existenzschutz
Die Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer davor, dass er selbst für eigens verschuldete Schäden an dritten Personen aufkommen muss. Förmlicher heißt das: Im Rahmen einer Haftpflichtpolice gleicht ein Versicherer etwaige Vermögensnachteile seines Klienten aus, wenn gegen diesen Schadensersatzansprüche bestehen. Im Vertrag der Haftpflichtversicherung verpflichtet sich der Versicherer zu dieser Kostenübernahme, sollten die Vertragsbedingungen für einen Versicherungsfall erfüllt sein. Nicht geschützt ist der Versicherungsnehmer zum Beispiel dann, wenn er seine Sorgfaltspflicht auf schuldhafte Weise verletzt hat. Man spricht dann von einer deliktischen Haftung. Ein weiterer Umstand für die Versicherung, ihren Schutz zu verweigern, ist ein die Gefahr erhöhendes Verhalten ihres Kunden. Sind also Dritte im Rahmen einer Gefährdung zu Schaden gekommen, sieht der Haftpflichtversicherte kein Geld. Hier ist das entscheidende Stichwort das der Gefährdungshaftung.
Sind die Ansprüche Dritter unberechtigt, so tritt die Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung auf und vertritt die Position ihres Kunden notfalls auch vor Gericht. Man spricht hier von einem passiven Rechtsschutz, den die Haftpflicht darstellt. Bei zahlreichen Haftpflichtpolicen ist es Sache eines jeden Einzelnen, abzuwägen, ob er eine entsprechende Versicherung abschließen möchte oder nicht. In manchen Bereichen jedoch, die der deutschen Legislative sehr riskant erscheinen, ist eine Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht.
Haftpflichtversicherungen - Leistungen
Der Betrieb von Kraftfahrzeugen zum Beispiel gilt generell als gefährlich. Deshalb sind Kraftfahrzeugbesitzer dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In der Kfz-Haftpflicht übernimmt ein Versicherer für seinen Kunden die Pflicht für Schäden zu haften, die sich aus dem Gebrauch eines bestimmten Kraftfahrzeugs und aus damit verursachten Schäden gegenüber Dritten ergeben. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und in der Schweiz sowie in zahlreichen anderen Staaten, ist die Haftpflicht eine obligatorische Versicherung. Da sie also gesetzlich vorgeschrieben ist, werden ohne den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung keine Kraftfahrzeuge für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Die Rechtsgrundlage in Deutschland bildet das so genannte Pflichtversicherungsgesetz.
Während dieses Beispiel den meisten Deutschen geläufig sein dürfte, ist ein anderer großer Gefahrenbereich der Gebrauch von Schusswaffen. Jäger benötigen beispielsweise unbedingt eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung. Einige Bundesländer haben auch schon damit begonnen, zum Beispiel Hunde von ihren Haltern zwingend mit einer Haftpflicht ausstatten zu lassen. Eine generelle Versicherungspflicht für Tierhaltung besteht jedoch nicht. In Deutschland bilden die Paragrafen 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, die rechtliche Grundlage für sämtliche Arten von Haftpflichtversicherungen. Für den vertraglichen Rahmen diesbezüglicher Versicherungsverträge sorgen, wie in anderen Branchen üblich, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Speziell sind dies dann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, kurz AHB genannt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt diese AHB als Musterbedingungen heraus. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch mitunter voneinander. So weichen die AHB von Berufshaftpflichtversicherungen und von so genannten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen zum Teil voneinander ab.
Haftpflichtversicherung - Laufzeit
Eine Haftpflichtversicherung kann für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen werden. Die Police verlängert sich allerdings automatisch, wenn sie nicht fristgerecht vor Vertragsende gekündigt wird. Für eine außerordentliche Kündigung spielt die im Vorhinein ausgehandelte Vertragslaufzeit jedoch keine Rolle. Zum Beispiel haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer nach einem abgelehnten Schadenfall oder auch nach der Regulierung eines Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht. Seitens des Versicherten besteht dieses Recht zudem im Falle einer Beitragserhöhung durch den Versicherer. Der Vertrag kann dann meistens bis vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung gekündigt werden.