Risikolebensversicherung | Angebote 2024

Risikolebensversicherung | Absicherung für den Todesfall

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Risikolebensversicherung als Absicherung für Familien und Hinterbliebene oder auch von Krediten bzw. Darlehen

In jedem Jahr sterben mehr als 40.000 Menschen in Deutschland, noch bevor sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Häufige Todesursachen sind Verkehrsunfälle, Unfälle am Arbeitsplatz oder unerwartete, schwere Erkrankungen. Einen derartigen Schicksalsschlag wünscht sich niemand und deshalb denken auch viele Leute nicht darüber nach, ihre Familie für den Fall, dass es doch geschehen könnte, zumindest finanziell abzusichern.

Doch die Folgen, die gerade eine junge Familie treffen können, wenn einer der Verdiener oder gar der Hauptverdiener unerwartet aus dem Leben scheiden, können für die Hinterbliebenen verheerend sein, denn zum Verlust des geliebten Menschen, des Partners oder Elternteils kommen gerade in jungen Jahren dann noch erhebliche finanzielle Probleme hinzu, die das Lebens zusätzlich erschweren und sogar die Existenz gefährden können.

Risikolebensversicherung – Die Beiträge sind sehr günstig

Natürlich ist es für junge Menschen nicht immer einfach, sich rundum mit den notwendigen Versicherungen abzusichern. Man steht am Beginn der beruflichen Karriere, hat eine Familie gegründet und vielleicht auch schon ein Haus angeschafft. In dieser Lebensphase wird das Familieneinkommen dringend benötigt und reicht oft gerade aus, um allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung denkt man schnell an die hohen Beiträge, die für eine kapitalbildende Lebensversicherung anfallen und das können durchaus mehrere hundert Euro im Monat sein. Aber diese teure und sicherlich sinnvolle Versicherung, die neben der Hinterbliebenenversorgung vor allem der Vermögensbildung dient, ist nicht die einzige Möglichkeit, für die finanzielle Absicherung der Familie zu sorgen. Deutlich preisgünstiger ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Hinweis beachtenIm Versicherungsfall erhalten Hinterbliebene der versicherten Person lediglich die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die für den Versicherer aufwändige Kapitalanlage einer kapitalbildenden Lebensversicherung entfällt und somit auch ein hoher Verwaltungsaufwand.

Zudem fallen vergleichsweise geringe Provisionen für die Vertragsvermittlungen an. Natürlich sind auch die Sterberaten, mit denen eine Risikolebensversicherung kalkuliert wird, aufgrund des regelmäßig jungen Lebensalters der versicherten Personen eher gering.

Die Versicherungssumme muss somit nicht, wie im Fall einer Kapital-Lebensversicherung, in jedem Fall ausgezahlt werden. Das sind die Gründe dafür, dass Risikolebensversicherungen zu relativ niedrigen Beiträgen möglich sind.

Leistungen der Risikolebensversicherung

Vielmehr erwirtschaften Risikolebensversicherungen häufig Überschüsse, die letztendlich den Versicherungsnehmern in Form von Beitragsrückvergütungen zugutekommen. Meist werden die erwarteten Beitragsrückvergütungen bereits in die Versicherungsbeiträge eingerechnet, so dass diese nochmals geringer ausfallen.

Risikolebensversicherung für die Familie

Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung immer dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene zu versorgen sind. Das ist ganz besonders bei jungen Familien der Fall. Die Kinder gehen noch in den Kindergarten oder zur Schule und eine teure Ausbildung steht bevor.

Ein Elternteil unterbricht während dieser Zeit häufig seine Berufstätigkeit, so dass die junge Familie mit einem Einkommen auskommen muss. Gerade in dieser Zeit hätte es fatale Auswirkungen, wenn der einzige Verdiener tödlich verunglücken oder lebensgefährlich erkranken würde. Die Ausbildung der Kinder wäre gefährdet und das Eigenheim kann unter diesen Umständen meist nicht erhalten werden.

Genauso problematisch kann es jedoch werden, wenn der Elternteil, der sich um die Betreuung der Kinder kümmert, plötzlich verstirbt. Denn der Hauptverdiener wird danach nicht alle Aufgaben alleine bewältigen können. Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung ist dann notwendig und unter Umständen teuer.

Risikolebensversicherung für Paare (siehe auch Über-Kreuz-Vertrag)

Ebenfalls wichtig ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Paare, die ohne Trauschein zusammen leben, denn in diesem Fall gibt es nicht einmal geringe Rentenansprüche für den zurück bleibenden Partner. Da die finanzielle Lebensplanung aber unabhängig vom Trauschein erfolgt, können auch kinderlose, nicht verheiratete Paare eine Immobilienfinanzierung oder andere finanzielle Verpflichtungen unter Umständen nicht mehr aufrecht erhalten, wenn ein Partner plötzlich aus dem Leben scheidet.

Die Risikolebensversicherung ist also immer dann unverzichtbar, wenn eine gemeinsame Lebensplanung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens erfolgt, wenn Verpflichtungen aus Immobilienfinanzierungen bestehen oder aus anderen wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten, wie zum Beispiel einer gemeinsamen Selbstständigkeit.

Kosten einer Risikolebensversicherung

Die Höhe der Beiträge, die für eine Risikolebensversicherung zu entrichten sind, bestimmen sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, nach der Laufzeit der Versicherung und der Höhe der Versicherungssumme, aber auch nach den Lebensumständen.

Ein risikoreicher Beruf oder ein riskantes Hobby können zum Beispiel den Beitrag erhöhen. Die Gesundheit der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielt eine weitere wichtige Rolle. Bereits bestehende Vorerkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder den Beitrag erhöhen.

Aus diesem Grund setzen die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung voraus oder fügen dem Antrag einen Fragebogen bei, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Versicherungsfall kann es zu einer Überprüfung der Angaben kommen, wenn der Verdacht entsteht, dass die Todesursache auf Vorerkrankungen beruht, die bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurden. Spezielle Nichtrauchertarife sind zudem mit niedrigeren Beiträgen verbunden.

Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung

Während der Laufzeit der Risikolebensversicherung können die gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme kann Erbschaftssteuer anfallen. Nur dann, wenn die bezugsberechtigte Person als Versicherungsnehmer eingesetzt wird, fällt keine Steuer an.

Beachten Sie hierbei, dass Sie einen sog. Über-Kreuz-Vertrag für eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn dies ermöglicht Ihnen eine steuerfreie Auszahlung im Todesfall. Dafür ist wichtig, unter anderem zu beachten, dass der Versicherungsnehmer auch derjenige ist, der die RLV-Beiträge zahlt. Genaueres erfahren Sie bei einem Versicherungsmakler. Sie können auch uns eine entsprechende Anfrage stellen.

Daher bietet es sich für Ehepaare und noch mehr für Partner in Lebensgemeinschaften ohne Trauschein an, Risikolebensversicherungen abzuschließen, in denen der Versicherungsnehmer die begünstigte Person ist, während der Partner lediglich als versicherte Person eingetragen wird. In diesem Fall sind nur zwei Drittel der bis zum Versicherungsfall eingezahlten Beiträge steuerpflichtig.

Vertragsgestaltung der Risikolebensversicherung

Bei der Vertragsgestaltung einer Risikolebensversicherung sollte darauf geachtet werden, dass sie den individuellen Bedürfnissen angepasst ist. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte so gewählt werden, dass die Hinterbliebenen eine ausreichende Zeit überbrücken können, um sich an die geänderten Lebensverhältnisse anzupassen.

Das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens der versicherten Person ist ideal. Ist eine Immobilienfinanzierung abzusichern, so sollte mindestens die Hälfte des Finanzierungsbetrags durch die Risikolebensversicherung abgedeckt werden. Inflation und mögliche Anschaffungsdarlehen, zum Beispiel für ein finanziertes Auto, sollten ebenfalls Berücksichtigung bei der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung finden.

Laufzeit der Risikolebensversicherung

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte so bemessen sein, dass sie sich zum Beispiel an der Laufzeit einer Immobilienfinanzierung orientiert, oder am Alter der Kinder. Hier sollte ein Zeitraum gewählt werden, der Berufsausbildung oder Studium mit einschließt. Auch die Auswahl des idealen Versicherers hat Einfluss auf die Beitragshöhe und die Sicherheit der Versicherungssumme.

Eine Gesellschaft mit einer soliden Bonität wird in der Regel höhere Überschüsse erwirtschaften, die letztendlich niedrigere Beiträgen nach sich ziehen. Ratings und Versicherungsvergleiche helfen bei der Auswahl der optimalen Versicherungsgesellschaft für die Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung Nachversicherung

Die Möglichkeit einer Nachversicherung im Rahmen einer Risikolebensversicherung sollte auf jeden Fall gegeben sein, denn oft verändern sich die Lebensumstände nach dem Abschluss der Versicherung über eine längere Laufzeit. Der Lebensstandard kann sich erhöht haben, eine Immobilie wird angeschafft oder die Familie vergrößert sich.

Dadurch kann einige Jahre nach dem Vertragsabschluss eine höhere Versicherungssumme erforderlich werden. Aus diesem Grund ist eine Nachversicherungsgarantie, die den Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten zu entnehmen ist, sinnvoll, denn dadurch kann problemlos nachträglich die Versicherungssumme oder die Laufzeit erhöht werden, ohne dass eine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Auch eine Verschlechterung des Risikoprofils der versicherten Person kann auf diese Weise zu einer Erhöhung der Versicherungssumme genutzt werden.

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    Autor Steffen

    Autor: Steffen Baumann
    Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.

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