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Hausratversicherung 2023 - Günstigste Angebote im Vergleich
Hausratversicherung schützt Hausrat und Eigentum
Schnell geht der Wert des Hausrates in die Tausende und ebenso schnell können Möbel, Kleidung, der Fernseher, die Musikanlage und viele weitere Gegenstände vernichtet werden. Mit einer Hausratversicherung wird hier ein effektiver Schutz geschaffen, da diese Versicherung den Hausrat ersetzt, wenn dieser durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus beschädigt wurde. Im Einzelfall kann der Versicherungsumfang der Hausratversicherung noch um den Schutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Auch ein Schutz gegen Elementarschäden kann als Erweiterung in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden.
Entscheidend ist bei einer Hausratversicherung die Versicherungssumme. Sie ergibt sich aus der Addition des Wertes des Hausrates und wird in der Regel aus der Anzahl der Quadratmeter errechnet. So kann eine Unterversicherung vermieden werden.
Hausratversicherung - Welche Lestungen sind versichert?
Tritt der Schadensfall ein, zahlt der Versicherer eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter aus. Des Weiteren werden auch Reparaturkosten für einen neuen Bodenbelag, neue Tapeten etc. übernommen. Ferner trägt die Hausratversicherung auch Kosten, die mit dem Schaden im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Aufräumkosten. Daneben werden auch Schadenminderungs-, Schlossänderungs- und Reparaturkosten für Beschädigungen an Gebäuden, die durch Vandalismus entstanden sind, in der Hausratversicherung mitversichert.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird pro Quadratmeter eine Pauschale von 650 Euro angesetzt, aus der sich dann die gesamte Versicherungssumme ergibt. Damit ist die Gefahr einer Unterversicherung so gut wie ausgeschlossen. In der Regel werden die Dinge zu ihrem Neuwert erstattet, d.h. im Schadensfall bekommt der Versicherungsnehmer von der Hausratversicherung den Wert ersetzt, den er für die Neuanschaffung des beschädigten Gegenstands aufbringen müsste. Da viele Dinge des Alltags von Jahr zu Jahr teurer werden, muss bei einer Wiederbeschaffung in der Regel mehr investiert werden, als in den Jahren zuvor.
In der Hausratversicherung sind aber nicht nur Gegenstände versichert, die sich direkt in den Wohnräumen befinden. Auch bestimmte Schäden außerhalb der Wohnung, beispielsweise für Dinge die auf Reisen innerhalb Europas mitgeführt werden, Dinge die sich am Arbeitsplatz oder vorrübergehend außerhalb der Wohnung befinden, sind mitversichert. Jedoch ist hier meist die Erstattung auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Gegenstände gelten als Hausrat?
Unter den Hausrat fallen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Einrichtung, wie Möbel und Teppiche, Gebrauchsgüter z.B. Geschirr, Bücher, Küchengeräte sowie Verbrauchsgüter, wie beispielsweise Nahrungsmittel. Auch Bargeld und Wertsachen gehören zum versicherbaren Hausrat. Ferner gehören auch Rundfunk- und Fernsehantennen, Sport- und Hobbygeräte, sowie Dinge, die man als Mieter mit in die Mietwohnung gebracht hat, zum Hausrat. Gegen einen höheren Beitrag kann der Versicherungsumfang erweitert werden, sodass auch Fahrräder und Glasflächen zum Hausrat gezählt werden.
Auf welchen Standort bezieht sich eine Hausratversicherung
Durch den Versicherungsvertrag wird detailliert festgelegt, auf welche Wohnung sich der Versicherungsschutz bezieht. Zur Wohnung gehören in diesem Fall auch Nebenräume, die sich auf demselben Grundstück befinden und privat genutzt werden. Unter Nebenräumen werden Kellerräume, Dachböden sowie die Garage verstanden.
Wer umzieht, profitiert für einen Zeitraum von zwei Monaten automatisch von einem Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Dem Versicherer muss der Umzug jedoch umgehend bekannt gegeben werden. Mit dem Ablauf des zweiten Monats erlischt dann der Versicherungsumfang für die alte Wohnung, sodass ab dann nur noch die neue Wohnung versichert ist.
In Ausnahmefällen erstreckt sich der Versicherungsumfang auch auf Orte, die außerhalb der versicherten Wohnung liegen. Dafür muss aber die Voraussetzung geschaffen sein, dass sich die Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden und nur vorrübergehend nicht in der versicherten Wohnung sind. Unter vorrübergehend versteht der Versicherer, dass sich die Gegenstände nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Genannt wird dies „Außenversicherung“, die mit einer begrenzten Versicherungssumme verbunden ist. Für Dinge außerhalb der Wohnung wird meist nur eine 10-prozentige Entschädigungsleistung gezahlt.
Hausratversicherung - Typische Schäden, die versichert sind
Schäden in der Wohnung sind schnell passiert und bei Bestehen einer Hausratversicherung, durch diese zumindest finanziell abgesichert. Entzündet sich beispielsweise ein Fernsehgerät durch einen technischen Defekt, sind die Folgen weitreichend: Teile des Wohnzimmers gehen in Flammen auf, andere Räume werden durch Rauch verschmutzt, die Feuerwehr setzt die Wohnung unter Wasser - nichts ist mehr wie vorher. An dieser Stelle kommt die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind, sowie für Schäden durch Brandrauch und Löschwasser auf. Sofern mit der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart, werden auch erforderliche Aufräumkosten erstattet. Bei Schäden an der Gebäudesubstanz ist jedoch die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Ein anderer Fall: aufgrund von Korrosion bricht ein Rohr in der versicherten Wohnung. Die Folge: auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und die Möbel, ein Handwerker wird zur Leckortung bestellt. Hier ersetzt die Hausratversicherung alle Kosten; die des Hausrates und die des Handwerkers.
Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu heftigen Regenschauern und Stürmen. Der Sturm reißt Dachpfannen weg, es dringt Regen ein, durch den der Hausrat beschädigt wird. Hier kommt die Hausratversicherung für den beschädigten Hausrat auf, während die Schäden am Dach ein Fall für die Gebäudeversicherung sind.
Thema Einbruch, Raub und Vandalismus: der Täter hebelt die Fenster auf, klaut hochwertige Elektronikgeräte. Auch hier deckt die Hausratversicherung die Schäden am Hausrat, die Gebäudeversicherung die Schäden am Fenster. Auch Überfälle sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Wird der Versicherungsnehmer z.B. auf der Straße von einem Mann bedroht und zur Herausgabe seines Geldbeutels gezwungen, ersetzt die Hausratversicherung die Schäden bis zu einer besonderen Entschädigungsgrenze. Findet ein Einbrecher keine Wertgegenstände, dann bekommt er die Wut und zerstört mutwillig Möbel, beschmiert die Wände mit Farbe, etc.. Die Hausratversicherung leistet hier für den beschädigten Hausrat sowie für die verschmierten Wände.
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