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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 2023
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Informationen 2023
Relevanz der Betrieblichen Altersvorsorge
In Zukunft wird die gesetzliche Rente für die Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht mehr ausreichen. Aus diesem Grund sollte jeder Deutsche eine zusätzliche Vorsorge für das Alter treffen. Grundsätzlich stehen hierfür zwei Wege offen, dies sind die die private sowie betriebliche Altersvorsorge. Lange Zeit war die betriebliche Altersvorsorge jedoch nur wenigen Arbeitnehmern vorbehalten. Seit dem Jahr 2002 hat jedoch jeder Arbeitnehmer das Recht eine staatliche Förderung in Form der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Betriebsrentengesetz zu finden.
Betriebliche Altersvorsorge - Rechtliche Grundlagen zur betrieblichen Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden, zusätzlich sind auch Mischfinanzierungen möglich. Die vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge werden als Gehaltsumwandlung bezeichnet. Hingegen stellen die Beiträge des Arbeitgebers Betriebsausgaben dar.
Im Regelfall ist dabei die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge steuerfrei, dadurch wird das zu versteuernde Einkommen vermindert. Arbeitgeber profitieren davon, dass auch sie für die umgewandelten Beiträge keine Abgaben zur Sozialversicherung abführen müssen.
Eine Inanspruchnahme der betrieblichen Altersvorsorge ist mit Renteneintritt, also frühestens mit 60 Jahren, möglich. Dabei kann die Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente oder zumindest zum Teil auch als Einmalzahlung erfolgen.
Allerdings sind die ausgezahlten Leistungen steuerpflichtig, somit liegt eine nachgelagerte Besteuerung vor. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter aufgrund eines geringeren Einkommens im Vergleich zu der Erwerbstätigkeit niedriger, somit fallen weniger Steuern an.
Betriebliche Altersvorsorge - Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge bieten sich insgesamt 5 Wege an. Dies sind die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Pensionszusage. Dabei unterliegt es der Entscheidung des Arbeitgebers, welchen dieser 5 Wege er anbietet. Jede dieser Varianten hat Vor- und Nachteile, die in einzelnen Artikeln noch genauer beschrieben werden.
In Abhängigkeit vom gewählten Durchführungsweg ist es häufig auch möglich, neben der Vorsorge für das Alter auch andere Risiken in einem begrenzten Umfang abzusichern. So kann mit einer betrieblichen Altersvorsorge auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert oder eine Vorsorge für die Hinterbliebenen getroffen werden.
Betriebliche Altersvorsorge - Portabilität
Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Auswirkungen der Wechsel des Arbeitgebers auf die betriebliche Altersvorsorge hat. Hierbei gelten die sogenannten Unverfallbarkeitsfristen laut Betriebsrentengesetz.
Für jegliche Entgeltumwandlung, also für jede vom Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersvorsorge, sieht das Betriebsrentengesetz einen sofortigen Unverfallbarkeitsanspruch vor. Falls die betriebliche Altersvorsorge hingegen vom Arbeitgeber finanziert wurde, liegt eine Unverfallbarkeit grundsätzlich vor, wenn die Zusage bereits seit 5 Jahren bestand und der Arbeitnehmer bei Austritt mindestens 30 Jahre alt. Sind diesen beiden Kriterien nicht erfüllt, liegt kein grundsätzliches Recht auf Unverfallbarkeit vor. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber bei der Unverfallbarkeit die Vereinbarung von individuellen Regelungen, solange der Arbeitnehmer durch diese günstiger gestellt ist. Dieser Anspruch auf Unverfallbarkeit besteht auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, allerdings sind hier Höchstgrenzen vorgesehen.
bAV Vergleich 2023
Angebot Betriebliche Altersvorsorge