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Beitragserhöhung der PKV 2023 - Aktuelle Angebote
Beitragserhöhung und Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung
Jedes Jahr stellt die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten und die Einnahmen durch die Beiträge gegenüber, um so einen Überblick zu bekommen. So können Kostensteigerungen und auch neue Sterbetafeln dafür verantwortlich sein, dass eine Beitragserhöhung erforderlich wird. Auch im Jahre 2010 ist es zu einer Beitragserhöhung in der PKV gekommen.
Entscheidend für den Versicherungsnehmer ist zu wissen, dass er grundsätzlich für den Fall einer Beitragserhöhung das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung der PKV hat.
Die Gründe für Beitragserhöhungen
In der PKV gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen und ebenso unterschiedlich sind auch die Gründe, warum für das Jahr 2010 die Beiträge erhöht werden mussten. Einer der Gründe liegt in der Verteuerung von Leistungen im Gesundheitswesen, aber auch steigende Preise für Medikamente und Gerätschaften sowie Personalkosten lassen die Kosten der Versicherer der PKV steigen.
Ein weiterer entscheidender Grund für eine erforderliche Beitragsanpassung ist auch die Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird. Diese gestiegene Lebenserwartung bedingt, dass Versicherungsnehmer auch länger die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass durch das gestiegene Lebensalter durch die PKV weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, um die Altersrückstellungen bilden zu können. Kurzum: die PKV ist verpflichtet ihren Leistungen, die im Versicherungsvertrag mit jedem einzelnen Versicherungsnehmer vereinbart sind, auch nachzukommen. Kürzungen, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) „mal eben so“ vornehmen kann, gibt es in der PKV nicht.
Zudem gab es in 2010 eine Besonderheit: die Einführung des Basistarifs in der PKV und gleichzeitig die eingeführte Versicherungspflicht. All diese Dinge führten dazu, dass Beitragsanpassungen in der PKV unumgänglich wurden. Dennoch kann ein Versicherer der PKV nicht willkürlich Beitragserhöhungen vornehmen. Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes, kurz VAG, ist ein unabhängiger Treuhänder erforderlich, der der Anpassung der Beiträge zustimmen muss. Er stellt auch fest, ob die Anpassung der Beiträge mit den Vorschriften im Bezug auf die Kalkulation des Versicherungsgesetzes vereinbar ist.
Beitragserhöhungen in der PKV
Von einer Beitragserhöhung sind in erster Linie ältere Versicherte betroffen. Ihre gestiegenen Krankheitskosten müssen über die Altersrückstellungen auch zukünftig in die Beiträge einberechnet werden. Dabei ist aufgrund der fehlenden Ansparzeit immer ein höherer Geldbetrag erforderlich, als bei jungen Menschen. Es gibt allerdings die unterschiedlichsten Möglichkeiten, auf eine Beitragserhöhung des Versicherers zu reagieren.
Tarifwechsel durch Umstufungsrecht
Im Fall einer Beitragserhöhung können durch die Vereinbarung von einer höheren Selbstbeteiligung oder durch die Reduzierung der Leistungen der PKV, die Beiträge gesenkt werden. Denkbar ist hierbei z.B. der Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus. Daneben bieten sehr viele PKV-Versicherer alternative Tarife an, bei denen ebenfalls eine Beitragsreduzierung möglich ist. Bevor jedoch im Einzelfall derartige Veränderungen im Versicherungsvertrag vorgenommen werden, sollte man sich eingehend von einem Fachmann beraten lassen.
Beitragsentlastungsprogramme
Hat man mit seinem PKV-Versicherer ein spezielles Vorsorgepaket vereinbart, kann dieser eine garantierte Beitragssenkung im Rentenalter vorsehen. Hierfür muss zwar in jüngeren Jahren einen höheren Beitrag zahlen, dieser wird jedoch angelegt und verzinst. Wissenswert: solche Beitragsentlastungsprogramme in der PKV sind auch durch den Arbeitgeber zuschussfähig.
Wechsel des PKV-Versicherers
Schlussendlich kann man bei einer Beitragserhöhung auch den Versicherer der PKV wechseln, denn in diesem Fall hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. An dieser Stelle muss man aber wissen, dass der Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer mit sich bringt. Da sich der Gesundheitszustand ändern kann, kann diese erneute Überprüfung dazu führen, dass bestimmte Leistungen zukünftig nicht mehr versichert werden. Auch hier ist eine eingehende Beratung mit einem Fachmann unbedingt zu empfehlen.