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Selbstständige in der PKV 2023 - Aktuelle Angebote
Selbstständige in der Privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich unterliegen Selbständige nicht der Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dennoch besteht auch für Selbständige seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung. Jedoch hat dieser Personenkreis die Wahl, ob er freiwillig in der GKV versichert sein will oder ob er eine private Krankenversicherung vorzieht. Der Wechsel in die PKV ist denkbar einfach, dennoch muss man hier bestimmte Fristen einhalten. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Die Kündigung muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Daneben muss der Selbständige der Krankenkasse einen Nachweis darüber erbringen, dass er übergangslos in die private Krankenversicherung wechselt.
Da die PKV die besseren Leistungen bietet, entfällt die Entscheidung meist auf die Private. Dennoch sollte dieser Schritt gut überlegt sein, denn neben einer ganzen Reihe von Vorteilen sind in der PKV auch einige Nachteile gegeben.
Davon profitieren Selbständige in der PKV
In erster Linie sind es die Leistungen und der Beitrag, der sich für Selbständige in der PKV lohnt. Grundsätzlich wird in der privaten Krankenversicherung der Beitrag nicht nach dem Einkommen berechnet, wie es in der GKV der Fall ist, sondern nach den Leistungen, die man als Versicherungsnehmer versichert haben möchte, sowie weitere Parametern. Damit kann der Versicherungsnehmer einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge nehmen. Dies ist für Selbständige besonders wichtig, denn sie haben keinen Arbeitgeber und damit auch niemanden der sich an den Kosten für die Krankenversicherung beteiligt. Hinzu kommt, dass die versicherten Leistungen individuell vom Versicherungsnehmer bestimmt werden können. Er kann sich also einen Versicherungsschutz schaffen, der auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
1:0 für die PKV - geringere Beiträge
Damit ein Existenzgründer seine Selbständigkeit nicht gleich aufgrund zu hoher Beiträge für die private Krankenversicherung wieder beenden muss, bieten die Versicherer an dieser Stelle sog. Einsteigertarife, mit denen man einen kostengünstigen Basisschutz erhält, der dem Niveau des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes entspricht. Dieser Einsteigertarif kann in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg ohne Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Damit kann ein Selbständiger von Anfang an in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen, kann diesen Versicherungsschutz aber seinen finanziellen Möglichkeiten besser anpassen. Die Höhe der Beiträge zur PKV lassen sich auch minimieren, indem mit dem Versicherer ein Selbstbehalt vereinbart wird. In der Praxis bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Betrag Arztkosten selbst bezahlt. Dafür ist der monatliche Beitrag zur PKV geringer.
Abhängig sind die Beiträge für die private Krankenversicherung aber nicht nur von den Leistungen, die versichert werden sollen. Es gibt weitere Parameter, die für die Beitragsberechnung herangezogen werden. So spielt das Alter zum Eintritt in die PKV eine gewichtige Rolle, das Geschlecht, aufgrund verschiedener Lebenserwartungen von Mann und Frau, und auch der Gesundheitszustand beim Abschluss des Versicherungsvertrags spielt in die Beitragsberechnung mit hinein.
Aus dieser Zusammensetzung ergibt sich schnell auch der Grundsatz: je eher - desto besser. Wer sich bereits in jungen Jahren in der PKV versichert, der profitiert von günstigeren Beiträgen, da es in jungem Alter meist keine schwerwiegenden Vorerkrankungen gibt, die das Risiko und damit den Beitrag erhöhen.
2:0 für die PKV - individuelle Leistungen
Der zweite Punkt, warum sich die PKV für einen Selbständigen als lohnenswert erweisen kann, ist die freie Tarifwahl. Neben den Besonderheiten des Einsteiger- und Basistarifs bieten private Krankenversicherer eine ganze Reihe von Tarifen an, die in der GKV undenkbar sind. Zu nennen ist hier beispielsweise die Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, Zuschüsse zur Sehhilfen, Behandlungen durch einen Heilpraktiker, hochwertiger Zahnersatz usw. Hinzu kommt, dass bereits der Grundschutz besser ist, als der eines gesetzlichen Krankenversicherers.
Ein Versicherungsvertrag in der PKV wird grundsätzlich zwischen dem Versicherer und dem Selbständigen geschlossen. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber hier keinen Einfluss nehmen kann. Gesundheitsreform hin oder her, der Selbständige muss sich um dieses Thema keine Gedanken mehr machen. Eine Veränderung der Leistungen kann nur der Versicherungsnehmer realisieren - auch der Versicherer kann hier keine Änderungen vornehmen.
2:1 für die PKV - keine kostenlose Familienversicherung
Nachteilig wird bei der privaten Krankenversicherung häufig empfunden, dass es hier keine kostenlose Familienversicherung gibt, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Kinder können in der GKV beispielsweise kostenlos mitversichert werden und genießen den gleichen Versicherungsschutz wie ihre Eltern. In der privaten Krankenversicherung ist dies nicht der Fall, hier müsste für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Wenn jedoch ein Elternteil in der privaten und einer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann das Kind beim gesetzlich Versicherten mitversichert werden. Sollten beide Elternteile in der PKV versichert sein, sind die Beiträge für Kinder, im Vergleich zu den guten Leistungen, verschwindend gering. Zudem profitiert das Kind von der PKV, wenn es älter wird und selbst berufstätig ist. Bedenke den Grundsatz: je eher - desto besser!
Eine weitere Hürde stellt die Gesundheitsprüfung dar, also das Beantworten von Gesundheitsfragen, die jeder Antragsteller durchlaufen muss. Durch einen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand bei Versicherungseintritt verschafft sich der Versicherer einen Überblick darüber, welche Kosten er wohl zu erwarten hat, wenn er den Antragsteller bei sich versichert. Vom Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung hängt es ab, ob der Antragsteller versichert wird oder nicht. Der Versicherer hat in diesem Zusammenhang das Recht, einen Antragsteller abzulehnen, wenn dieser schwere Vorerkrankungen aufweist. Ferner kann der Versicherer bestimmte Leistungen aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherungsnehmers vom Versicherungsumfang ausschließen.