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Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2023 - Aktuelle Angebote
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Schutz für Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer haften grundsätzlich für die Schäden, die von ihrem Grundstück ausgehen. Wenn also einer Person ein Schaden entsteht, der sich aus dem Zustand des Grundstücks ergibt, dann ist der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Der Eigentümer hat immer die Pflicht dafür zu sorgen, dass niemand durch sein Grundstück zu Schaden kommt. Vor allem bei unbebauten Grundstücken ist es nicht immer so einfach, die Kontrolle zu behalten, da der Eigentümer nicht unbedingt jeden Tag vor Ort ist. Von einem Grundstück gehen eine ganze Reihe von Gefahren aus, gegen die sich ein Eigentümer durch die Grundbesitzerhaftpflicht zumindest in finanzieller Hinsicht schützen kann.
Gefahren bei einem bebauten oder unbebauten Grundstück
Viele Gefahren die von einem Grundstück sind so banal, dass man von selbst gar nicht daran denkt. Durch einen starken Regen nach einer langen Trockenzeit kann beispielsweise ein Schmierfilm auf der Hofeinfahrt entstehen. Kommt hier ein Passant zu Fall, dann hat das weitreichende Folgen für den Grundstücksbesitzer. Gleiches gilt auch, wenn Passanten auf Eis und Schnee ausrutschen. Des Weiteren können durch einen starken Sturm Äste von Bäumen abbrechen und auf Fahrzeuge fallen, die am Straßenrand geparkt sind. Auch herabstürzende Dachziegel oder andere Gebäudeteile, die herunter fallen, sind nicht selten und schon lange muss es nicht schlechtes Wetter sein, durch das diese Unfälle ausgelöst werden. Es kann auch sein, dass bauliche Bedingungen einen Unfall auslösen, z.B. wenn einzelne Pflastersteine hervorstehen. Stolpert ein Passant darüber und verletzt sich, muss auch hier der Grundstücksbesitzer für die Kosten aufkommen.
Folgen eines Unfalls auf einem Grundstück
Es gibt noch viele weitere Risiken, die von einem Grundstück ausgehen. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die Folgen vor allem ein hoher finanzieller Schaden des Grundstückseigentümers. Bereits die kleinsten Ursachen können sehr weitreichende finanzielle Folgen haben. Wird z.B. ein Fahrzeug beschädigt, muss der Grundstückseigentümer für alle Reparatur- oder Neuanschaffungskosten aufkommen. Noch teurer wird es, wenn eine Person zu Fall kommt, denn hier müssen nicht nur Behandlungskosten vom Grundstückseigentümer übernommen werden, sondern im schlimmsten Fall sogar eine lebenslange Rente, wenn die verunfallte Person nachweislich durch den Unfall auf dem Grundstück nicht mehr in der Lage ist, selbst ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Schnell kann ein solcher Fall der finanzielle Ruin für den Grundstückseigentümer bedeuten, wenn er nicht mit einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorgesorgt hat. Mit ihr können finanzielle Schäden in Folge des Zustandes eines Grundstücks minimal gehalten werden.
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Versicherungsumfang
Tritt ein Versicherungsfall ein, dann übernimmt der jeweilige Versicherer alle Schäden, die an Personen oder Gegenständen entstehen. Zum Versicherungsumfang der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehört die Übernahme von Kosten für Personen- und Sachschäden bis zur jeweils vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel macht die Höchstversicherungssumme fünf Millionen Euro aus. Jedoch übernimmt die Versicherungsgesellschaft im Fall der Fälle nicht nur Schadenssummen, sondern bietet auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Grundstückseigentümer. So prüft die Versicherungsgesellschaft vor jeder Schadenszahlung ganz genau, ob der Grundstückseigentümer wirklich haftbar gemacht werden kann. Im Zweifelsfall übernimmt der Versicherer dann auch einen Rechtstreit, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dabei werden auch Gutachterkosten übernommen, sollten diese erforderlich sein, um beweisen zu können, dass der Zustand des Grundstücks nicht für den Unfall verantwortlich ist.
Die Kosten für eine Grundstückshaftpflichtversicherung ergeben sich nach der Größe des Grundstücks, nach der Anzahl der Grundstücke und auch die Beschaffenheit der Gebäude sowie nach der vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtig zu wissen: Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht zwingend erforderlich, wenn auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus oder ein Ferienhaus gebaut ist, welches vom Grundstückseigentümer selbst bewohnt wird oder vermietet ist. Entstehen hier Unfälle, die vom Grundstück ausgehen, dann sind diese von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, sofern diese Versicherung besteht.
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