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Luftfahrtversicherung 2023 - Günstigste Angebote im Vergleich
Luftfahrtversicherung - Leistungen im Vergleich
Beim Flugverkehr wird ein umfangreicher Versicherungsschutz benötigt. Grundsätzlich bedarf es auch für Flugzeuge einer Haftpflichtversicherung. Zusätzlich ist auch der Abschluss einer Kasko- und einer Betriebsunterbrechungsversicherung dringendst zu empfehlen. Nur durch den Abschluss all dieser Versicherungen ist ein Inhaber umfangreich geschützt. Ohne das Bestehen eines Versicherungsschutzes kann sich gerade im gewerblichen Luftverkehr der Defekt beziehungsweise der Ausfall einer Maschine zu einem existenzbedrohenden Problem entwickeln.
Luftfahrtversicherung - Halter-Haftpflichtversicherung
Auch im Flugverkehr ist der Abschluss einer Halterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist eine Pflichtversicherung, die Schäden Dritter aufgrund der Inbetriebnahme eines Flugzeuges ersetzt. Durch die Luftfahrtversicherung sind alle Personen, die mit dem Führen, Bedienen aber auch Kontrollieren eines Luftfahrzeuges beauftragt sind, abgesichert. Der Versicherungsumfang ist hier jedoch auf das Personal beschränkt. Er umfasst nicht die Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden der Passagiere verursacht werden. Eine Absicherung dieser Schäden ist nur durch eine separate Passagier-Haftpflichtversicherung möglich.
Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung ist auch die Prämie zur Halter-Haftpflichtversicherung von der technischen Ausstattung des zu versichernden Objekts abhängig. Neben dem Typ und dem Baujahr geht beispielsweise auch das maximale Abfluggewicht in die Prämienberechnung mit ein. Zusätzlich werden jedoch auch spezifische Faktoren wie beispielsweise Verwendungszweck, hier ist eine Unterteilung in Fracht- und Passagierverkehr, sowie das geografische Einsatzgebiet berücksichtigt.
Luftfahrtversicherungen - Kaskoversicherung
Bei einer Kaskoversicherung werden mit einer Luftfahrtversicherung die eigenen Schäden am Luftfahrzeug bis zu der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Grundsätzlich kann sich der Versicherungsschutz dabei auf den Luft- und Bodenbetrieb erstrecken, auf Wunsch ist jedoch auch ein Ausschluss des Luftbetriebs möglich.
Die Prämienermittlung für die Kaskoversicherung erfolgt ähnlich wie bei der Halter-Haftpflichtversicherung. Hier ist jedoch durch eine Selbstbeteiligung eine Reduzierung der Prämie möglich.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Bestandteil der Luftfahrtversicherungen
Durch den Ausfall eines Luftfahrzeugs können hohe Kosten beispielsweise durch fixe Kosten in Form von Personalkosten aber auch Mehrkosten zum Beispiel durch die Anmietung einer anderen Maschine entstehen. Sollte eine Anmietung einer anderen Maschine nicht erfolgen, ist zumindest ein entgangener Gewinn zu verzeichnen. Diese Kosten können zum Teil erhebliche Ausmaße erreichen, aus diesem Grund sollt auch hier ein Versicherungsschutz vorliegen. Dieser ist durch Betriebsunterbrechungsversicherung möglich. Diese Versicherung ersetzt die genannten Kosten, sobald die Unterbrechung auf einen Kasko- oder Triebwerkschaden zurückzuführen ist. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel jedoch nicht, wenn die Betriebsunterbrechung aus anderen Gründen wie beispielsweise Streiks erfolgt.
Bei der Luftfahrtversicherung bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Prämienreduktion an. Dies ist beispielsweise ein zeitlicher Selbstbehalt. Die Luftfahrtversicherung zahlt dann beispielsweise nur für Ausfälle, die nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden können. Eine andere Alternative zur Beitragssenkung stellt auch die Vereinbarung eines maximalen Regulierungszeitraums dar.