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Pflegeversicherung | Leistungen 2024- Angebote & Vergleich

Pflegeversicherung Leistungen - Häusliche Pflege

Häusliche Pflege wird in der Wohnung der pflegebedürftigen Person durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht. Die mobilen Pflegekräfte sind bei ambulanten Pflegediensten oder Sozialstationen beschäftigt oder sind freiberufliche Personen mit entsprechender Qualifikation. Die Pflegekasse schließt mit den Pflegekräften oder deren Arbeitgebern einen Versorgungsvertrag ab, dessen Umfang von der Einstufung in eine Pflegestufe abhängig ist. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse für die häusliche Pflege übernommen werden, beträgt in Pflegestufe 1 monatlich höchstens 384 Euro, in Pflegestufe 2 bis zu 921 Euro und bis zu 1 432 Euro im Monat für die Pflegestufe 3. In Einzelfällen gewährt die Pflegekasse zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte auch einen Betrag von monatlich bis zu 1 918 Euro für schwerstpflegebedürftige Personen, wenn der Pflegeaufwand deutlich höher ist, als üblicherweise in Pflegestufe 3. Rund drei Prozent der Schwerstpflegebedürftigen kommen in den Genuss einer erhöhten Zahlung durch die Pflegekasse.


Pflegeversicherung Leistungen bei Pflege durch eine PflegekraftPflegeversicherung Leistungen

Pflegebedürftige, die nicht durch eine professionelle Einrichtung gepflegt werden, sondern selbst eine Pflegekraft beschäftigen, erhalten von der Pflegekasse anstelle der Sachleistung in Form des Versorgungsvertrags das Pflegegeld, um davon selbst die erhöhten Kosten zu begleichen. Es muss in einem solchen Fall aber sichergestellt sein, dass der Pflegebedürftige das Pflegegeld tatsächlich für diesen Zweck aufwendet. Das Pflegegeld beträgt in Pflegestufe 1 monatlich 205 Euro, in Stufe II 410 Euro im Monat und 665 Euro monatlich bei Einstufung in Pflegestufe 3.


Pflegeversicherung Leistungen - Kombination von Pflegegeld und Pflegekraft

Um die Sicherstellung der Pflege zu gewährleisten, informiert eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder Pflegefachkraft im Auftrag und auf Kosten der Pflegekasse mindestens ein- oder zweimal im halben Jahr den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung über den notwendigen Umfang der Pflege, die aus dem Pflegegeld finanziert wird. Pflegebedürftige mit einem besonders hohen Betreuungsbedarf haben einen Anspruch auf eine häufigere Information über die notwendigen Pflegeleistungen. Pflegegeld-Bezieher, die diese Beratung nicht in Anspruch nehmen, müssen damit rechnen, dass ihnen das Pflegegeld gekürzt oder bei grundsätzlicher Ablehnung sogar vollständig entzogen wird.

Auch eine Kombination von Pflegegeld und professioneller Pflege ist möglich, wenn die Pflege teilweise, aber nicht vollständig selbst organisiert werden kann. Wie hoch der Anteil der häuslichen Pflege und des Pflegegeldes in einem solchen Fall ist, wird individuell durch die Beurteilung des Medizinischen Dienstes und Gespräche mit den pflegenden Personen festgelegt.


Weitere Leistungen der Pflegekasse

Auch technische Hilfen in Form von Pflegehilfsmitteln und Pflegematerialien finanziert die Pflegekasse der Pflegeversicherung. Das geschieht insbesondere dann, wenn der pflegebedürftigen Person dadurch die Pflege erleichtert oder sogar eine selbstständige Lebensführung ermöglicht wird. Solche Hilfsmittel stellen in der Regel spezielle Betten, Mattratzen oder Lager-Polster dar. Auch der beliebte Rollator ist ein solches Pflegehilfsmittel. Teilweise werden die Kosten für diese Mittel aber auch bereits von der Krankenkasse erstattet oder von einem anderen Träger. Bis zu zehn Prozent der Kosten für die Pflegemittel können im Rahmen der Selbstbeteiligung von der pflegebedürftigen Person getragen werden. Der Eigenanteil darf jedoch 25 Euro je Hilfsmittel nicht übersteigen. Nur pflegebedürftige Personen, die von Zuzahlungen befreit sind, erhalten alle Hilfsmittel kostenlos.

Auch Materialien, die für die Gewährleistung der Pflege erforderlich sind, kann die Pflegekasse bezahlen. Dazu zählen in erster Linie Mattratzen-Schutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

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Letzte Aktualisierung: 07.03.2024