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Pflegestufen in der Pflegeversicherung
Die Pflegestufen in der Pflegeversicherung
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind davon abhängig, in welche Pflegestufe eine pflegebedürftige Person eingestuft wird. Es gibt die Pflegestufen 1 bis 3. In Pflegestufe 1 besteht erhebliche Pflegebedürftigkeit, in Stufe 2 Schwerpflegebedürftigkeit und in Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit. Grundlage für die Eingruppierung ist die Anzahl der täglichen Verrichtungen, die nicht mehr ohne fremde Hilfe erbracht werden können, sowie der damit verbundene Zeitaufwand.
Um den Zeitaufwand für die Unterstützung der pflegebedürftigen Person zu ermitteln, geht man davon aus, wie viel Zeit eine nicht professionelle Pflegekraft, also ein Familienmitglied oder eine befreundete Person, benötigt, um die Grundpflege in Form von Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Aufrechterhaltung der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Da Kinder auch dann eine gewisse Pflege benötigen, wenn sie gesund sind, ermittelt man den Pflegebedarf für sie durch Gegenüberstellung der aufgewendeten Zeit für ein gesundes Kind in demselben Alter.
Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
In die Pflegestufe 1 werden pflegebedürftige Personen eingestuft, die bei mindestens zwei täglichen Verrichtungen im Zusammenhang mit Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens einmal am Tag auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind und außerdem mehrmals in der Woche eine Hilfe bei der Verrichtung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigen.
Mindestens neunzig Minuten muss der Zeitaufwand für die Unterstützung einer pflegebedürftigen Person in Pflegestufe 1 betragen, wobei mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Zur Einstufung in die Pflegestufe 2 kommt es dann, wenn eine pflegebedürftige Person mindestens dreimal am Tag Unterstützung benötigt, um die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität zu gewährleisten. Die Hilfe muss zu unterschiedlichen Tageszeiten erforderlich sein und zusätzlich muss der Pflegebedürftige mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe benötigen. Dabei geht man von einem Zeitaufwand von täglich mindestens drei Stunden aus, der für die Unterstützung erforderlich ist. Zwei Stunden davon benötigt eine pflegebedürftige Person in Pflegestufe 2 allein für die Grundpflege.
Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Wer als Pflegebedürftiger in Pflegestufe 3 eingestuft wird, ist nicht mehr in der Lage, allein für die Körperpflege, die Ernährung und die eigene Mobilität zu sorgen und wird daher Tag und Nacht durch andere Personen betreut. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung für eine pflegebedürftige Person in Pflegestufe 3 wird mehrfach in der Woche von einer Hilfsperson gewährleistet. Der tägliche Zeitaufwand zur Pflege einer pflegebedürftigen Person in Pflegestufe 3 beträgt mindestens fünf Stunden, wobei allein für die Grundpflege vier Stunden aufgewendet werden.
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