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Hinterbliebenenrente 2023
Hinterbliebenenrente - Definition
Neben der Alters- und der Erwerbsminderungsrente stellt die Rente wegen Todes einen weiteren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland dar. Sie dient der Absicherung der Hinterbliebenen und ist vor allem im Todesfall des Hauptverdieners für eine Grundabsicherung der Hinterbliebenen unabdingbar. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente nur eine Grundabsicherung darstellt und im Regelfall um private Vorsorge ergänzt werden sollte. Neben den kapitalbildenden Lebensversicherungen mit einem Hinterbliebenenschutz bieten sich hierfür beispielsweise auch reine Risikolebensversicherungen an.
Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für den Erhalt einer Hinterbliebenenrente
Grundsätzlich können Witwen und Witwer aber auch Waisen beziehungsweise Halbwaisen eine Hinterbliebenenrente beziehen. Hierfür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. So hat der Versicherte, dies stellt die verstorbene Person dar, zum Beispiel die allgemeine Wartezeit zu erfüllen. Neben diesem Kriterium werden aber auch verschiedene Ansprüche an die Hinterbliebenen selbst gestellt. In Abhängigkeit von der Verwandtschaftsbeziehung sind beispielsweise Kriterien hinsichtlich des Zeitpunkts der Eheschließung, des Alters aber zum Teil auch des Einkommens der Hinterbliebenen von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen seit der letzten Rentenreform für die Hinterbliebenenrente verschärft haben. Besonders im Bereich der Waisenrente sind die Hinterbliebenen stark von der Neuregelung betroffen. Ebenso gibt es bei den Witwen- beziehungsweise Witwerrenten Neuregelungen bezüglich des Alters der Hinterbliebenen.
Rechtliche Grundlagen zur Hinterbliebenenrente
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Hinterbliebenenrente nur auf Antrag gewährt wird und ein genereller Rentenanspruch die Erfüllung der Wartezeit durch den Verstorbenen voraussetzt. Dies gilt als erfüllt, wenn dieser mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt haben sollte. Aufgrund der teilweisen recht langen Bearbeitungszeit sollte ein Hinterbliebener seine Rente relativ zeitnah beantragen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag grundsätzlich kostenlos ist und deshalb auch im Zweifelsfall gestellt werden sollte.
Sollten die Kriterien für den Rentenanspruch erfüllt sein, bekommt der Hinterbliebene einen Rentenbescheid zugeschickt, anderenfalls werden ihm die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Auf der Grundlage dieses Rentenbescheids erhält der Hinterbliebene seine Rente ausgezahlt, sollte er mit der Berechnung nicht einverstanden sein, kann er natürlich einen Widerspruch einlegen. Bei Bedarf empfiehlt es sich, zusätzliche Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Neben dem Rentenversicherungsträger kann hierfür beispielsweise ein Versicherungsältester ein richtiger Ansprechpartner sein.
Hinterbliebenenrente - Auszahlung der Hinterbliebenenrente
Im Gegensatz zur normalen Altersrente ist die Höhe der Hinterbliebenenrente nur teilweise von den eingezahlten Beiträgen des Verstorbenen abhängig. Grundsätzlich bilden die Beiträge des Verstorbenen zwar die Grundlage für die Rentenberechnung, allerdings wird das Einkommen der Hinterbliebenen mitberücksichtigt. So kann beispielsweise ein Hauptverdiener mit einem sehr hohen Einkommen nicht oder nur mit einer sehr geringen Hinterbliebenenrente rechnen.
Ebenso ist bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen, dass der Tod des Versicherten zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Hierfür wird zwingend eine Sterbeurkunde benötigt. Ist diese nicht vorhanden, ist eine Antragsbewilligung nicht möglich. Bei verschollenen Personen ist somit erst bei einer Toderklärung, diese kann zumeist nach einem Jahr erfolgen, einen Rentenantrag möglich.
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