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Unterstützungskasse 2023 - Angebote und Informationen
Unterstützungskasse in der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der Unterstützungskasse ist eine arbeitnehmer- und eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge möglich. Bei den vom Arbeitgeber finanzierten Beiträgen zur Unterstützungskasse handelt es sich um Betriebsausgaben. Sollte die Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer erfolgen, findet die sogenannte Gehaltsumwandlung Anwendung. Die Unterstützungskasse als solches stellt eine eigenständige Versorgungseinrichtung dar und kann verschiedene Rechtsformen haben. Zumeist wird die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragen Vereins oder einer Stiftung gewählt. Rechtlich untersteht die Unterstützungskasse nicht der BaFin, aus diesem Grund bestehen bei der Kapitalanlage keine Beschränkungen.
Unterstützungskasse - Rechtlicher Status
Das eingezahlte Kapital zur Unterstützungskasse ist im Gegensatz zur Pensionskasse grundsätzlich nicht insolvenzsicher. Um trotzdem einen ausreichenden Insolvenzschutz zu bieten, ist die Mitgliedschaft in einem Pensionssicherungsverein gesetzlich vorgeschrieben. Somit besteht auch im Insolvenzfall ein ausreichender Schutz für die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers.
Unterstützungskasse - Steuerliche Aspekte
Einzahlungen des Arbeitnehmers in die Unterstützung können in der Form der Gehaltsumwandlung erfolgen. Grundsätzlich sind dabei alle Zahlungen bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Beiträge des Arbeitgebers stellen Betriebsausgaben dar und können ebenfalls vom Steuer- und Sozialversicherungsprivileg profitieren. Im Gegensatz zu den Einzahlungen des Arbeitnehmers sind hierbei für das Genießen dieses Privilegs keine Höchstgrenzen vorgesehen.
Wie bei jeder anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge ist auch der bei der Unterstützungskasse eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Der Arbeitnehmer muss bei Bezug der Leistung Steuern abführen. Die Grundlage für Steuerhöhe bildet dabei der persönliche Steuersatz im Alter. Dieser ist in der Regel niedriger als im Erwerbsleben, Arbeitnehmer können also zumeist von der nachgelagerten Besteuerung profitieren.
Unterstützungskasse - Besonderheiten der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine juristische Person und benötigt als einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge zwingend eine Rückdeckungsversicherung, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur durch eine solche Versicherung kann der Vorsorgeanspruch garantiert werden.
Grundsätzlich sind alle durch Entgeltumwandlungen finanzierte Ansprüche unverfallbar, sie bleiben also erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit der Weitereinzahlung in die Unterstützungskasse bei einem Wechsel des Arbeitgebers in der Regel nicht. Eine Weitereinzahlung kann nur dann erfolgen, wenn der alte und der neue Arbeitgeber zu derselben Unterstützungskasse gehören.
bAV Vergleich 2023
Angebot Betriebliche Altersvorsorge 2023
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