Startseite > Privat und Gewerbe > Gewerbeversicherung > Bauleistungsversicherung
Bauleistungsversicherung Vergleich 2023 - Günstigste Angebote
Bauleistungsversicherung - Unerlässlich beim Bau einer Immobilie
Eine Bauleistungsversicherung bietet Schutz vor unvorhersehbaren Schäden und garantiert somit auch im Schadensfall, dass die Kalkulation und somit auch die Finanzierung gewährt bleiben.
Da gerade beim Bau eines Objektes viel passieren kann, ist der Abschluss einer solchen Versicherung immer sinnvoll.
Viele Bauherren unterschätzen die Risiken, welchen eine Baustelle im Laufe der Bauzeit ausgesetzt ist. So kann beispielsweise ein schweres Unwetter, sei es in Form eines starken Sturms oder als heftiger Sommerregen, die Dachkonstriktion zerstören oder den Keller überfluten. Den Bauherren trifft es dann doppelt. Neben dem zeitlichen Verzug entsteht ihm sehr oft ein erheblicher finanzieller Schaden. Bauträger und Baufirmen weigern sich oft für den entstanden Schaden aufzukommen und beziehen sich auf die höhere Gewalt. Bauherren können somit die Mehrkosten nicht geltend machen und müssen bei ihrer Hausbank häufig eine Nachfinanzierung beantragen. Im schlimmsten Fall wird diese nicht gewährt und das Bauvorhaben ist zum Scheitern verurteilt.
Anders verhält es sich, wenn der Bauherr eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung tritt für den entstanden Schaden ein. Aber nicht nur in Fällen der Naturgewalt greift sie, auch bei Diebstahl und Vandalismus kann der Bauherr Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes
Nur durch eine Bauleistungsversicherung kann ein Bauherr sich gegen diese Schäden absichern. Grundsätzlich sind durch eine solche Versicherung alle Schäden versichert, die während der Roh-, Um- aber auch Ausbauphase entstehen. Sowohl Schäden an Bauleistungen aber auch an Baustoffen sowie Bauteilen sind versichert, aber nur wenn ihr Eintritt nicht vorhersehbar war. Das bedeutet also, dass eine gewisse Sorgfalt vorausgesetzt wird. Falls die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, haftet die Versicherung für die entstanden Schäden am Baugrund sowohl bei höherer Gewalt aber auch bei Schäden aufgrund von Konstruktions- beziehungsweise Materialfehlern.
Begrenzung des Versicherungsschutzes
Wie bereits mehrmals erwähnt, tritt die Bauleistungsversicherung nur bei unvorhersehbaren Schäden ein. Somit sind zwangsläufig alle vorhersehbaren Schäden ausgeschlossen. Hierunter fallen vor allem alle baulichen Fehlleistungen, die wegen einer nicht sach- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten entstanden. Im Volksmund werden diese Fehlleistungen auch als Pfusch am Bau bezeichnet. Ebenso verweigert die Bauleistungsversicherung ihre Zahlung, wenn nicht fest eingebaute Dinge entwendet wurden. Als Beispiele hierfür sind jegliches ungesichertes Werkzeug aber auch Baugeräte sowie Fahrzeuge als auch noch nicht eingebaute Elemente wie Türen und Waschbecken zu nennen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass witterungsbedingten Schäden, die nicht auf eine höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht versichert werden können. Als Beispiel ist der Witterungseinfluss Frost zu nennen, da er grundsätzlich vorhersehbar ist.
Ebenso ist zu beachten, dass sich der Leistungsumfang der Bauleistungsversicherung ausschließlich auf die neue Substanz bezieht, sollten bei Umbauten Altsubtanzen beschädigt werden, sind diese nicht abgedeckt. Ein einfaches Beispiel stellt die Umbaumaßnahme Dachdecken dar. Sollte während der Arbeit der bereits bestehende Fußboden geschädigt werden, ist dieser nicht versichert.
Zusätzlich sind bei der Bauleistungsversicherung alle Schäden rund ums Haus ausgeschlossen. Einige Versicherungen bieten jedoch gegen einen Aufpreis den Einschluss von weiteren Leistungen an.
Der Abschluss einer Bauleistungsversicherung
Bei einer Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine einmalige Versicherung, sie wird deshalb grundsätzlich vor Baubeginn für die gesamte Baudauer abgeschlossen. Die Höhe der Versicherung bemisst sich aus der Summe der Bauleistungen sowie der Baustoffe und Bauteile.
Die Baudauer ist beendet, wenn ein Gebäude bezugsfertig ist beziehungsweise von einer Behörde abgenommen wurde. Grundsätzlich wird jedoch nur eine Baudauer von höchstens 2 Jahren angenommen, spätesten zu diesem Zeitpunkt endet der Versicherungsschutz. Einige Gesellschaften bieten jedoch auch die Option der Verlängerung an.
Die Versicherungsprämie ist in der Regel vorab und in einer Zahlung zu leisten. Bauherren sollten grundsätzlich versuchen einen Teil der Versicherungsprämie auf die anderen Baubeteiligten wie beispielsweise Architekt aber auch auf das Bauunternehmen beziehungsweise die Handwerker umzulegen. Gesetzlichen Vorschriften hierfür gibt es jedoch nicht, somit liegt die Umlage allein im Verhandlungsgeschick des Bauherrn.
Ebenso empfiehlt es sich die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Selbstbeteiligung zu überdenken. In vielen Fällen kann eine solche die Höhe der Prämie erheblich reduzieren.
Fazit zur Bauleistungsversicherung
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung immer, für knapp kalkulierte Bauvorhaben ist sie sogar unabdingbar. Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn vor unvorhersehbaren Schäden und kann die Durchführung eines Bauvorhabens garantieren.
Vergleich Bauleistungsversicherung
Angebot Bauleistungsversicherung 2023
Bauleistung Versicherung Themen
Verwandte Themen und aktuelle Artikel