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Hausratversicherung 2024 - Warentest Vergleich - Angebote
Hausratversicherung - Warentest - Leistungen im Vergleich
Vielen Menschen ist oftmals nicht bekannt, welche Werte sie in ihrem Haus oder ihren Wohnungen haben. Erst wenn es dann zum Schadensfall kommt, stellt mancher entsetzt fest, dass ein Wert von mehreren tausend Euro vernichtet wurde. Computer, Fernseher, Möbel, Schmuck – all diese Wertgegenstände können mit einem Schlag zerstört werden. Die Hausratversicherung bietet hier den richtigen Schutz. Nutzen Sie den Hausratsversicherungsvergleich und den Hausratversicherung Warentest um den günstigsten Anbieter zu finden.
Die Hausratsversicherung schützt vor Schäden durch:
- Leitungswasser
- Feuer
- Sturm/Hagel
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Zudem kann der Versicherungsschutz um Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Auch Elementarschäden können zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden. So können Versicherungsnehmer sich und ihren Besitz umfangreich schützen. Um einen optimalen Versicherungsschutz zu erreichen, ist es wichtig den Wert des Hausrates (Fernseher, Computer, Laptop, Möbel, Schmuck etc.) korrekt zu ermitteln. So wird eine Unterversicherung vermieden und es wird sichergestellt, dass die Versicherung keine Kürzung der versicherten Leistung vornimmt. Orientieren Sie sich auch hier am Hausratversicherung Warentest.
Welche Leistungen sind bei der Hausratversicherung eingeschlossen?
Ist der Wert richtig berechnet worden und es liegt keine Unterversicherung vor, wird pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Versicherungssumme erstattet. Auch Reparaturkosten für Bodenbeläge, Tapeten und andere Einrichtungsgegenstände werden übernommen. Auch die mit dem Schaden im Zusammenhang stehenden Kosten werden, wie Aufräum- und Renovierungsarbeiten werden von der Versicherung getragen.
Dabei wird von Versicherungsgesellschaften oft die Versicherungssumme von 650 Euro /qm angesetzt. So entgeht der Versicherungsnehmer der Gefahr einer Unterversicherung.
Von der Hausratversicherung wird in der Regel der Neuwert der entsprechenden Gegenstände erstattet, also der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung von Dingen gleicher Qualität und Machart benötigt. Da durch Inflation und andere wirtschaftliche Gegebenheiten viele Dinge mit der Zeit teurer werden, muss man beim Neukauf oftmals mehr zahlen als bei der Erstanschaffung.
Besonderes Merkmal: Auch Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände anfallen, werden zum Teil von der Hausratsversicherung abgedeckt. Innerhalb Europas wird zum Beispiel für Dinge die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz befinden oder vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung gelagert werden, im Schadensfall gezahlt. Hierbei ist die Erstattung jedoch auf 10% der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Gegenstände zählen zum Hausrat?
Zum Hausrät zählen, nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Einrichtung wie Möbel und Teppiche, sowie Gebrauchsgüter wie Geschirr, Bücher, elektrische Geräte und Verbrauchsgüter wie z.B. Nahrungsmittel. Hinzu kommen Bargeld und andere Wertsachen.
Auch Rundfunk- und Fernsehantennen, Sport- und Hobbygeräte sowie Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingebracht hat, gehören zum Hausrat. Kosten, die versichert sind, umfassen Aufräumungs-, und Schadensminderungs-, Schlossänderungs- und Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen durch Vandalismus.
Auch Fahrräder, Glasflächen und höherwertige Wertsachen können durch einen Beitragszuschlag noch mitversichert werden.
Hausratversicherung - Warentest der Bedingungen
Zunächst wird im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung festgelegt, für welche Wohnung der Versicherungsschutz gelten soll. Auch Nebenräume wie z.B. Garagen oder Keller zählen zur Wohnung und sind damit mitversichert. Zieht der Versicherungsnehmer um, besteht der Versicherungsschutz für zwei Monate für beide Wohnungen. Mit Ablauf des zweiten Monats endet jedoch der Versicherungsschutz. Auch Eigentum, das sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet und weniger als drei Monate außerhalb der eigenen Wohnung gelagert wird, ist durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Hierbei ist im Schadensfall die Entschädigungsleistung jedoch auf 10% der Versicherungssumme begrenzt.