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Gehaltsumwandlung 2024 - Informationen
Gehaltsumwandlung 2024 - Angebote und Informationen
Die Gehaltsumwandlung ist eine Form der arbeitnehmerfinanzierten Betrieblichen Altersvorsorge. Dabei werden Teile des Gehalts des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in einen Vorsorgevertrag angelegt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der Gehaltsumwandlung, da für die eingezahlten Beiträge in den Vorsorgevertrag weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben werden. Grundsätzlich gelten für die Gehaltsumwandlung Höchstgrenzen. Diese belaufen sich zurzeit auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge bis zu dieser Höhe sind generell steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit mehr in die Betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Eine zusätzliche Einzahlung bis zu 1.800 Euro im Jahr ist ebenfalls steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig.
Grundsätzlich lohnt sich eine höhere Einzahlung der Streufreiheit auch wenn eine nachgelagerte Besteuerung bei Renteneintritt erfolgt. Der Grund hierfür ist im zumeist niedrigeren persönlichen Steuersatz im Alter zu finden.
Gehaltsumwandlung - Rechtliche Regelungen des Versorgungsvertrags in
2024
Grundsätzlich sind neben den Höchstbeträgen und der Nachbesteuerung bei der Gehaltsumwandlung zusätzliche Bestimmungen zu beachten. So werden beispielsweise bestimmte Voraussetzungen an den Vorsorgevertrag gestellt. Sollten diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, können die Privilegien der Betrieblichen Altersvorsorge nicht gewährt werden.
Das wesentlichste Kriterium beim Vorsorgevertrag bezieht sich auf den Beginn der Leistung. Grundsätzlich darf die Betriebliche Altersvorsoge frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist die Möglich der Einmalzahlung auf 30 Prozent der Kapitalleistung reduziert.
Ein wesentlicher Vorteil der Gehaltsumwandlung im Vergleich zur Privaten Altersvorsorge ist die Unpfändbarkeit des Vertrages. Ebenso ist eine Vererbung möglich, diese ist allerdings auf einen engeren Kreis beschränkt.
Neben dieser Regelung bezüglich des Leistungsempfangs stellt der Gesetzgeber bei der Gehaltsumwandlung auch Forderungen an die Gestaltung des Versorgungsvertrags. So wird beispielsweise eine generelle Mündelsicherheit gefordert. Gleichzeitig sind eine maximale Aktienanlage von 30 Prozent sowie eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent verpflichtend.