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Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Aber auch eine Hinterbliebenenvorsorge sowie die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit sind mit der betrieblichen Altersvorsoge möglich. Seit 2002 besteht für jeden Arbeitnehmer ein generelles Recht auf eine betriebliche Altersversorge. Insgesamt bieten sich hierfür 5 verschiedene Wege an, es liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers welche der 5 Durchführungsmöglichkeiten er anbietet. Grundsätzlich kann er sich zwischen der Direktversicherung, der Direktzusage, dem Pensionsfonds, der Pensionskasse sowie der Unterstützungskasse wählen.
Direktversicherung
Die Direktversicherung eignet sich aufgrund ihres geringen Verwaltungsaufwand vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Bei dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge in eine Versicherung eingezahlt, dabei kann neben dem Alter auch die Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenschutz abgesichert werden.
Bei der Direktversicherung erfolgt die Abführung der Beiträge durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hingegen stellt die versicherte sowie bezugsberechtigte Person dar. Sollte der Versicherungsnehmer vorzeitig Ableben, erhalten die Hinterbliebenen die Ansprüche aus der Direktversicherung. In der Regel sind die Beiträge in die Direktversicherung zumindest zu einem bestimmten Höchstsatz steuer- und sozialversicherungsfrei, allerdings erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung bei Leistungsempfang.
Direktzusage
Die Direktzusage als Durchführungsweg der Betrieblichen Altersvorsorge kann neben dem Alter auch die Risiken der Berufsunfähigkeit aber auch die Hinterbliebenen absichern. Sie findet vor allem bei leitenden Angestellten wie beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführern Anwendung. Bei dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge erhält der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser bildet während der Ansparphase Pensionsrückstellungen, die auch als solche in der Bilanz ausgewiesen werden. Da die Direktzusage mit einigen Risiken belastet ist, sollte sie stets durch eine sogenannte Rückversicherung abgesichert werden. Aufgrund des vergleichsweise hohen Aufwand und der Komplexität eignet sich diese Form der Betrieblichen Altersvorsorge nur für bilanzierende Unternehmen.
Pensionsfonds
Beim Pensionsfonds handelt es sich um rechtlich sowie organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen, welches der betrieblichen Altersvorsoge der Arbeitnehmer dient. Aus diesem Grund erhält der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgung. Grundsätzlich können Pensionsfonds mit einer Versicherungsgesellschaft verglichen werden, allerdings bietet diese Form der Betrieblichen Altersvorsorge bei der Anlage des Kapitals mehr Flexibilität. Grundsätzlich muss aber auch beim Pensionsfonds die Anlage nach den Vorschriften der BaFin erfolgen.
Prinzipiell kann bei einem Pensionsfonds eine Arbeitgeber-, eine Arbeitnehmer oder eine Mischfinanzierung erfolgen. Dabei stellen die Beiträge des Arbeitgebers Betriebsausgaben und die Beiträge der Arbeitnehmer Gehaltsumwandlungen dar.
Selbstverständlich sind die Beitragszahlungen in den Pensionsfonds zumindest bis zu den geltenden Höchstbeträgen weder einkommenssteuer- noch sozialabgabenpflichtig. Allerdings erfolgt die steuerfreien Einzahlungen eine nachgelagerte Besteuerung.
Pensionskasse
Auch die Pensionskasse stellt eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung dar. Diese Form der Betrieblichen Altersvorsorge findet vor allem bei Großbetrieben beziehungsweise in tariflich gebunden Betrieben Anwendung.
Bei der Pensionskasse kann der Arbeitnehmer als versicherte Person neben dem Alter auch das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie seine Hinterbliebenen absichern. Dabei halten der Arbeitnehmer beziehungsweise seine Hinterbliebenen einen Anspruch an den Arbeitgeber, der selbst als Versicherungsnehmer agiert.
Die Finanzierung der Beiträge zur Pensionskasse kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen, natürlich sind auch Mischfinanzierungen denkbar. Dabei sind im Rahmen der Finanzierung in der Regel die Beiträge zur Pensionskasse bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Unterstützungskasse
Auch eine Unterstützungskasse dient der Betrieblichen Altersvorsorge. Sie hat den Status eigenständige Versorgungseinrichtung, zumeist wird sie als GmbH gegründet. Neben konzerneigenen Unterstützungskassen gibt es auch viele Gruppenunterstützungskassen.
Die Unterstützungskasse kann bei der Kapitalanlage sehr flexibel agieren, da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterstellt ist. Allerdings muss sich die Unterstützungskasse an die Vorschriften der Aufsichtsbehörde BaFin halten.
Die Finanzierung der Unterstützungskasse sowie deren Besteuerung entsprechen den Grundlagen der anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings benötigt die Unterstützungskasse zwingend eine sogenannte Rückdeckungsversicherung. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer seine Vorsorgeanspruch auch erhält.