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PKV Informationen aus dem Jahr 2010
Private Krankenversicherung in 2010 - Damalige Gegebenheiten
Durch die vergangenen Wahlen und der Umsetzung der Gesundheitsreform rückte in 2010 die private Krankenversicherung (PKV) immer mehr in den Fokus der Arbeitnehmer und Berufsgruppen, die die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der PKV haben. Durch diverse Veränderungen in der PKV erwarten die Versicherer einen stärkeren Neuzugang als in den vergangenen Jahren, denn nach wie vor bietet die private Krankenversicherung individuelle Tarife bei einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ob es die PKV in ihrer derzeitigen Form noch lange geben wird, war über einen langen Zeitraum hinweg nicht klar. Die Bestrebungen der SPD, die PKV abzuschaffen, waren sehr stark, während die FDP und Union beabsichtigten, die PKV auch in 2010 stärker am Markt zu positionieren. Viel hat sich getan und die PKV geht als klarer Gewinner aus den Entwicklungen hervor.
Die Tarife der PKV in 2010
Wie auch in den Jahren zuvor hängt in diesem Jahr der Beitrag für die PKV von unterschiedlichen Faktoren ab. In erster Linie ist es das Alter, der Gesundheitszustand und auch das Geschlecht, was ausschlaggebend ist.
In 2010 liegen die Beiträge für Neuversicherte in der PKV über denen aus dem Vorjahr, was unterschiedliche Gründe hat. Zum einen erfolgte eine Anpassung der Sterbetafeln zum anderen wurden Umlagefaktoren, wie beispielsweise für den Risikoausgleich des Basistarifs, bei den zum 1. Januar 2009 nicht angepasst Tarifen, berücksichtigt. Ferner mussten individuelle Erfordernisse in den einzelnen Tarifen berücksichtigt werden, z.B. eine gestiegene Leistungsinanspruchnahme. Dabei ist es immer wieder möglich, dass wenig aber besonders teure Leistungsfälle in den einzelnen Tarifen zu einem deutlich spürbar höheren Beitrag führen. Ein weiterer Grund für die Erhöhung der Beiträge in 2010 ist, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen immer noch schneller und stärker entwickeln, als die Lebenshaltungskosten. Jedes Jahr unterliegen die Medizintechnik, die Diagnoseverfahren sowie die Medikamente einem rasanten Fortschritt. Die Folge: eine ständig verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, vor allem in der PKV, denn hier haben die Versicherten eine Garantie auf die Teilnahme an diesem Fortschritt. Eine weitere Folge ist dann aber auch, dass die Beiträge zur PKV diesem verbesserten Fortschritt angepasst werden müssen.
Aus den medizinischen Fortschritten resultiert aber auch eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung, sodass die Versicherungsnehmer in der PKV auch die Leistungen der Versicherung über einen längeren, als den kalkulierten Zeitraum, in Anspruch nehmen. Dies wiederum bedingt, dass höhere Altersrückstellungen in der PKV vorgenommen werden, was wieder in Beitragserhöhungen endet.
Da grundsätzlich die Beitragskalkulation auf Grundlage der aktuellen Rechnungsgrundlagen erfolgt, ist vor allem die aktuelle Sterbetafel ein ausschlaggebender Punkt für die Beiträge der PKV. Daher verwendet man auch bei der Kalkulation der PKV-Beiträge für 2010 die „Sterbetafel PKV 2010“.
Das Bürgerentlastungsgesetz 2010 - steuerliche Behandlung der PKV-Beiträge
Damit dennoch die private Krankenversicherung bezahlbar bleibt, wurde das Bürgerentlastungsgesetz geschaffen. Durch dieses Gesetz kann seit 2010 ein Teil der Beiträge für die PKV steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden als Sonderausgaben behandelt und unterliegen keinen keinen Höchstgrenzen. Entscheidend ist dabei zu wissen, dass sich die steuerliche Berücksichtigung nicht nur auf die Beiträge des Arbeitnehmers, Selbständigen, Freiberufler, etc. bezieht, sondern auch auf die Kosten für die PKV für Ehepartner und Kinder. Jedoch werden für diese Personengruppen nur die Teilbeträge der Beiträge zur PKV steuerlich berücksichtigt, die dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz entsprechen. Damit können besondere Leistungen der PKV, wie die Beiträge für die Behandlung durch den Chefarzt, die für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, sowie für Zahnersatz und Heilpraktikerleistungen nicht bei der Steuer berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für Beiträge, die für eine Krankentagegeldabsicherung gezahlt werden.
Schlussendlich bedeutet das Bürgerentlastungsgesetz für den einzelnen PKV-Versicherten, das rund 80 bis 95 Prozent des Gesamtbeitrags zur PKV steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Hinzu kommt eine 100-prozentige Berücksichtigung des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung.
Vereinfachter Wechsel kommt erst in 2011
Bislang müssen Angestellte in den vergangenen drei Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, bevor sie in die PKV wechseln können. Bestrebungen der Politik, dies bereits für 2010 zu vereinfachen sind gescheitert. Jedoch soll es ab 2011 einfacher werden, in die PKV zu wechseln. Zum einen wird erstmals in der Geschichte der PKV die Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 49.500 Euro auf 49.500 Euro gesenkt. Hinzu kommt, dass die Wartefrist von derzeit drei auf ein Jahr verkürzt wird