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Riester Rente für ausländische Staatsbürger - Informationen 2024
Riester Rente - Förderung für ausländische Staatsbürger in Europa
Noch stärker, als die Benachteiligung deutscher Staatsbürger, bewertet der Europäische Gerichtshof die Auswirkungen der Riester-Regelungen auf ausländische Staatsbürger, die als Arbeitnehmer in Deutschland einen Vertrag über die Riester-Rente abgeschlossen haben. In der Rückzahlungsregelung nach der Rückkehr ins Heimatland sieht das europäische Gericht sogar eine indirekte Diskriminierung. Diese Meinung teilen sicher die vielen Arbeitnehmer aus anderen europäischen Staaten, die ihre Arbeitskraft über lange Jahre in Deutschland eingesetzt haben und nun nicht nur eine verringerte gesetzliche Rente hinnehmen müssen, sondern darüber hinaus auch noch auf die staatliche Förderung der eingezahlten Riester-Beiträge verzichten. Vor allem aber deutsche Rentner, die nach einem arbeitsreichen Leben nun südländisches Flair und Klima genießen wollen, profitieren von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, denn sie können nun nicht mehr verpflichtet werden, die erhaltene Förderung zurück zu zahlen, obwohl sie nicht mehr zu den deutschen Steuerzahlern zählen.
Riester Rente - Klagen
Geklagt gegen die ungerechte Behandlung von Grenzgängern und Auslands-Rentnern hat die EU-Kommission, da es trotz jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer Einigung gekommen war. Bereits seit 2003 dauern die Streitigkeiten an, denn seinerzeit hat die EU-Kommission bereits zum ersten Mal ein Mahnschreiben an die Bundesrepublik gerichtet, in dem sie Kritik an der bundesdeutschen Praxis übte und auf einen möglichen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hinwies. Diese Kritik wurde von der Bundesrepublik jedoch zurück gewiesen, so dass es im Jahr 2007 zur Klage durch die EU-Kommission kam. Nicht geregelt hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil, wie mit den bereits zurück gezahlten Staatszulagen zu verfahren ist. Das Gericht bewertete lediglich die bestehenden Bestimmungen als Vertragsverletzung und forderte die Bundesrepublik auf, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Riester Rente - Rückerstattungen an Sparer
Es lässt sich derzeit auch nicht nachvollziehen, wie viel Geld den betroffenen Riester-Sparern bisher entgangen ist, denn es gibt keinerlei statistische Erhebungen darüber. Jedoch wurde die Riester-Rente erstmals im Jahr 2002 eingeführt, so dass keine allzu hohen Rückforderungen auf die Bundesrepublik zukommen dürften. Zudem hätten vermutlich viele ausländische Arbeitnehmer und Deutsche, die bereits in der Absicht lebten, nach dem Renteneintritt ins Ausland umzusiedeln, von vornherein keinen Gebrauch von den Riester-Angeboten gemacht. Die Angebote waren für diesen Personenkreis aufgrund der bestehenden Bestimmungen einfach unattraktiv.
Auch wenn bisher keine klaren Regelungen darüber getroffen wurden, ob und wie eine mögliche Rückerstattung erfolgen könnte, sollten betroffene Riester-Sparer sich auf das Urteil des höchsten Gerichts in Europa berufen und ihre Forderungen gegen die Bundesrepublik richten. Amtshaftungsansprüche sind nämlich grundsätzlich immer gegeben, wenn der Europäische Gerichtshof feststellt, dass gegen die Grundfreiheiten verstoßen wurde, und das ist hier der Fall. Riester-Sparer, die bereits auf eine Förderung verzichten mussten oder sie schon zurück gezahlt haben, haben nun die Möglichkeit, im Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht ihre Ansprüche einzuklagen. Ob derartige Klagen hohe Erfolgsaussichten haben, ist derzeit noch nicht absehbar. Da die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Urteils bereits Einnahmeverluste von fast 500.000 Euro hinnehmen muss, ist es fraglich, wie Rückerstattungs-Forderungen nun behandelt werden.
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