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Regelaltersrente 2024

Regelaltersrente 2024 - Definition und aktuelle Informationen

Die Regelaltersrente bezieht sich auf die Altersrente, die ein Versicherter bei einem Renteneintritt mit dem Regelrenteneintrittsalter bezieht. Grundsätzlich ist somit ein Bezug der Regelaltersrente frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Diese Regelung gilt jedoch nur für Versicherte, die vor dem Jahr 1947 geboren wurden. Für jüngere Jahrgänge gelten aufgrund der Erhöhung des Regelrenteneintrittsalters andere Daten. Die schrittweise Erhöhung führt dazu, dass alle Versicherten mit einem Geburtsjahr ab 1964 erst mit dem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente beziehen können. Neben diesem Alter sind jedoch für den Bezug einer Regelaltersrente noch weitere Kriterien einzuhalten, diese werden im weiteren Verlauf näher erklärt.

Regelaltersrente - Voraussetzungen für den Erhalt der Regelaltersrente

RegelaltersrenteGrundsätzlich ist für jeden Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit einzuhalten, dies gilt natürlich auch für die Regelaltersrente. Die allgemeine Wartezeit gilt in Deutschland als erfüllt, wenn der Versicherte im Laufe der Jahre insgesamt mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge abgeführt hat. Dabei ist es irrelevant, wann diese Beiträge abgeführt wurden. Auch Unterbrechungen sind möglich, die Beiträge mussten also nicht an einem Stück eingezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Beitragszahldauer neben der Versicherungszeit aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit beziehungsweise der freiwilligen Versicherung auch andere Zeiten angerechnet werden. Als Beispiele hierfür sind die Zeiten der Kindererziehung und Ausbildung, aber auch der Wehr- und Zivildienst sowie die versicherungspflichtige Arbeitslosigkeit zu nennen.

Die Regelaltersrente in Abhängigkeit vom Geburtsjahr

Wie bereits erwähnt, können alle Versicherten mit einem Geburtsjahr vor 1947 bereits mit 65 Jahren die Regelaltersrente beziehen. Für Personen, die zwischen 1947 und 1963 geboren wurden, wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise angehoben. So gilt beispielsweise für Versicherte mit dem Geburtsjahr 1958 das 66. Lebensjahr als Bezugsgröße für die Regelaltersrente. Für alle Versicherten, die ab dem Jahr 1964 geboren sind, ist das Regelaltersrentenalter grundsätzlich auf die Vollendung des 67. Lebensjahres festgeschrieben. Ausnahmen von diesen genannten Regelrenteneintrittsaltern gelten nur für Personen, die bis 1954 geboren sind und eine Altersteilzeit vereinbart haben. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass diese Vereinbarung vor dem Jahr 2007 getroffen wurde.
In Deutschland beziehen jedoch viele Versicherte bereits vor ihrem Regeleintrittsalter eine Rente. Neben der vorzeitigen Altersrente ist hier vor allem auch die Erwerbsminderungsrente hinzuweisen.

Regelaltersrente - Besonderheiten zum Renteneintrittsalter

Grundsätzlich besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, vor dem Regeleintrittsalter eine Altersrente zu beziehen. In der Regel ist dieser Rentenbezug jedoch mit Abschlägen verbunden. Ausnahmen hiervon gelten prinzipiell nur, wenn der Versicherte mindestens 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt hat. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass diese Sonderregelung nur die tatsächlich pflichtversicherten Zeiten aus einer Beschäftigung sowie die Zeiten der Kindererziehung und Pflege bei dieser Wartezeit berücksichtigt. Eine Beitragszahlung im Rahmen der Arbeitslosigkeit findet zum Beispiel keine Berücksichtigung. Sollte der Versicherte nur unter der Berücksichtigung der angerechneten Arbeitslosigkeit diese Wartezeit erfüllen, gilt sie nicht als gegeben, ein abschlagsfreier Rentenbezug vor dem Regelrenteneintrittsalter ist dann nicht möglich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, im Fall dass eine Wartezeit von 35 Jahren eingehalten wurde, bereits 2 Jahre vor dem Regelrenteneintrittsalter eine Altersrente zu beziehen. Bei einem solchen Bezug mindert sich jedoch die Altersrente um 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs. Somit reduziert sich die Rente bei einem vorzeitigen Bezug von 24 Monaten um 14,4 Prozent.
Eine weitere Ausnahme gilt für Frauen, die vor dem Jahr 1962 geboren sind. Diese haben grundsätzlich die Möglichkeit, bereits mit 60 eine Rente zu beziehen. Allerdings müssen sie in diesem Fall neben einer Wartezeit von mindestens 15 Jahren auch eine Versicherungszeit von mindestens 10 Jahren nach der Vollendung ihres 40. Lebensjahres vorweisen können. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein Rentenbezug erst mit dem Regelrenteneintrittsalter möglich.
Neben diesen bereits genannten Ausnahmen besteht auch für Arbeitslose mit einem Geburtsjahr vor 1952 die Möglichkeit eine Rente zu beantragen, aber auch hier ist einen Rentenbezug nur unter Abschlägen möglich.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2024