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Geschichte der GKV | Historie
Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde neben den anderen Versicherungen wie der Renten- und Unfallversicherung Ende des 19. Jahrhunderts unter Bismarck in Deutschland eingeführt. Nach etwa 125 Jahren stehen die Krankenkassen, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen, vor großen Aufgaben. Besonders der demographische Wandel stellt unser Gesundheitssystem vor immer neue und größere Aufgaben. Außer den Krankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung auch die Beihilfen für Beamte und weitere Berufgruppen wie Soldaten, Polizisten, Richter, Zivildienstleistende und die freie Heilfürsorge. Im Folgenden werden die Geschichte und die Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beschrieben.
Die Geschichte der deutschen GKV
Gesetzliche Krankenversicherung HistorieBis ins 19. Jahrhundert lag die Pflege und Fürsorge von Kranken in den Händen der Familien. Neben dem familiären Schutz gabe es aber auch Zuwendungen von Seiten der Kirche und seit dem Mittelalter von den Zünften. Durch die veränderte Sozialstruktur in Folge der Industriellen Revolution und des Sozialen Wandels wurde in Preußen bereits 1845 die erste Ersatzkasse gegründet.
Die erste gesetzliche Krankenkasse 1883
Unter Bismarck wurde 1883 die erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gegründet. Die Grundlage dieses neuen Gesetzes bildet das Sachleistungsprinzip. Damals war die Krankenversicherung noch fakultativ. Für die Kassenmitglieder gab es seitdem freie medizinische Behandlung, Medikamente und zusätzliche Geldleistungen im Falle von Krankheit und Tod. Der Versicherungsschutz galt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für dessen Familienangehörige. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hatte ein Krankenversicherter Anrecht auf eine Lohnfortzahlung von durchschnittlich 50 % seines bisherigen Lohns.
Weitere wichtige Veränderungen in der GKV
Im Laufe ihrer Geschichte unterlag die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zahlreichen Veränderungen. In den folgenden Abschnitten wird ein kurzer chronologischer Abriss erfolgen, wobei auch die falschen politischen Einschätzungen in jüngster Vergangenheit zum Tragen kommen.
Einführung der Reichsversicherungsordnung 1911
Die erste große Reform im Versicherungswesen fand kurz vor dem Ersten Weltkrieg 1911 durch die so genannte Reichsversicherungsordnung (RVO) statt. Dabei wurden alle Sozialversicherungen – also die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung – zusammengefasst. Dabei wurde die Versicherungspflicht auch auf weitere Berufsgruppen wie z. B. auf Wanderarbeiter, Dienstboten und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft ausgedehnt.
Erste Krankenversicherung für Arbeitslose 1927
Die erste gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitslose wurde 1927 – zwei Jahre vor der Weltwirtschaftskrise – eingeführt.
Die gesetzliche Krankenversicherung während der Nazidiktatur
Auch die gesetzliche Krankenversicherung wurde unter den Nazis gleichgeschaltet und damit die bisherige Selbstverwaltung der GKV abgeschafft. Eine Innovation stellte die Krankenversicherung für Rentner dar, die 1941 eingeführt wurde.
Die gesetzliche Krankenversicherung in der jungen Bundesrepublik
1949, als die beiden deutschen Staaten gegründet wurden, kam es in der Bundesrepublik zu einer Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung. Von nun an zahlten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der fälligen Sozialversicherungsbeiträge.
Die neue Selbstverwaltung 1952
Die alte Selbstverwaltung wurde drei Jahre später wieder eingeführt. Damit war der alte Status quo der Sozialversicherungen in Deutschland wieder eingeführt.
Lohnfortzahlungsgesetz 1969
Durch das Lohnfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall wurden 1969 Arbeiter und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt.
Neue Angebote: Leistungsverbesserungsgesetz und Rehabilitationsgesetz 1974
Der Versicherungsschutz wurde durch das 1974 eingeführte Leistungsverbesserungsgesetz und Rehabilitationsgesetz deutlich verbessert, da von nun an auch selbstständige Landwirte, Studenten, Künstler und Behinderte in geschützten Einrichtungen von den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren konnten.