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Loss Of Licence | Fluguntauglichkeit Versicherung 2024

Loss of Licence – Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten und Fluglotsen

Piloten, Flugingenieure und Fluglotsen sind in ihrer Berufsausübung hohen Ansprüchen ausgesetzt und dürfen sich keinerlei gesundheitliche Schwächen erlauben. Ihren Beruf dürfen diese Berufsgruppen nur ausüben, wenn sie über eine entsprechende Lizenz verfügen. Aus diesem Grund müssen sie sich in regelmäßigen Zeitabständen körperlichen und geistigen Untersuchungen unterziehen. Erfüllen sie gesundheitlich nicht mehr die Ansprüche, die an diese Berufe gestellt werden, wird ihnen die Lizenz unter Umständen entzogen mit der Folge, dass sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Eine solche Konsequenz entsteht unabhängig davon, ob bereits das Renteneintrittsalter erreicht wurde.

Es versteht sich von selbst, dass gerade Beschäftigte in diesen anspruchsvollen Berufsgruppen einen speziellen Schutz vor finanziellen Schäden durch Berufsunfähigkeit benötigen, die allein durch den Lizenz-Entzug entsteht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten, Flugingenieure und Fluglotsen muss daher die Loss of Licence Klausel enthalten, damit Leistungen aus der Versicherung empfangen werden können, wenn Beschäftigten dieser Berufsgruppen vor Vollendung des 55. Lebensjahres ihre Lizenz entzogen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht verlängert wird. Gleichzeitig enthält diese Klause eine Regel, aufgrund derer eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Hauptversicherung und alle eingeschlossenen Zusatzversicherungen gegeben ist. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist für Piloten bei den meisten Versicherern auf einen Höchstbetrag von 2 500 Euro begrenzt, für Fluglotsen meist auf 1 000 Euro.

Loss of Licence - LeistungsbeginnLoss Of Licence

Die Rentenzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Loss of Licence-Klausel beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem die Fluguntauglichkeit eintritt. Wechselt ein Pilot den Arbeitgeber, so besteht die Möglichkeit, die Weiterversicherung zu beantragen.

Loss of Licence Versicherung - Voraussetzungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence-Klausel können neben Piloten von Flugzeugen auch Hubschrauberpiloten, Luftschiffführer, Flugnavigatoren, Bordfunker, Flugingenieure sowie Bordwarte in Hubschraubern von Bundesgrenzschutz, ADAC und Polizei abschließen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen oder einer deutschen Charterfluggesellschaft beschäftigt ist, sowie bei einer deutschen Firmenflotte mit Genehmigung zum Luftverkehr und einer deutschen Behörde. Das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers darf das 40. Lebensjahr nicht überschreiten, während das Endalter des Versicherungsschutzes das 55. Lebensjahr darstellt.

Loss of Licence Versicherung - Leistungen

Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Lost of Licence Klausel tritt ein, wenn die Fluguntauglichkeit durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. festgestellt wird. Erhält ein Polit, Flugingenieur oder Fluglotse Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, so muss er den Versicherer umgehend informieren, wenn die Flugerlaubnis wieder erteilt wird. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, einmal jährlich die bestehende Fluguntauglichkeit nachzuweisen, wenn der Versicherer es verlangt.

Loss Of Licence - Leistungsausschlüsse

In manchen Tarifen sind von der Leistung durch den Versicherer gesundheitliche Störungen psychischer oder nervöser Art ausgeschlossen, sofern sie nicht durch einen Unfall oder ein organisches Leiden verursacht wurden. Auch wenn die Fluguntauglichkeit in Folge einer Drogen- oder Alkoholsucht  oder auch nur durch Drogen- oder Alkoholmissbrauch entsteht, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Flüge im Rahmen von militärischen Einsätzen sind ebenfalls nicht in einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence Klausel eingeschlossen.

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Letzte Aktualisierung: 07.03.2024