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Angestellte in der PKV 2024 - Aktuelle Angebote & Informationen

Angestellte in der Privaten Krankenversicherung 2024

Angestellte profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) in erster Linie von den individuellen Leistungen, die in jedem Fall besser sind, als die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings können nicht alle Angestellten in den Genuss der PKV kommen, denn sie steht nur den Arbeitnehmern offen, die eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze überschritten haben. Diese liegt derzeit bei 49.950 Euro für das Jahr 2010. Jedoch muss der Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenzen nicht nur im laufenden Jahr überschritten haben, sondern auch schon in den vergangenen zwei Jahren. Im Jahre 2008 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 48.150 Euro und im letzten Jahr bei 48.600 Euro. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Arbeitnehmer frei wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder ob sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen.

PKV - die Alternative für BesserverdienerAngestellte in der PKV

In jedem Fall sollte der Wechsel in die PKV gut überlegt sein und die Vor- und Nachteile abgewogen werden. In den meisten Fällen stellt die private Krankenversicherung eine vorteilige Wahl für den Arbeitnehmer dar, denn die Leistungen sind nicht nur besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung, sie können auch noch individuell gewählt werden. Damit kann sich der Versicherungsnehmer einen Krankenversicherungsschutz schaffen, der in allen Belangen zu seinen persönlichen Vorstellungen passt. Ferner lässt sich oft durch die PKV bares Geld sparen und der Versicherungsnehmer profitiert von stabilen Beiträgen.

Positiver Nebeneffekt - PKV hilft beim Geld sparen

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man in der PKV oft Geld sparen. Während in der GKV die Beiträge am Einkommen, bis zu einer bestimmten Größe, der sog. Beitragsbemessungsgrenze, gemessen werden, richten sich die Beiträge für die PKV nach den Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden, sowie nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Da der Versicherungsnehmer die Leistungen der PKV frei wählen kann, kann er so einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge nehmen. Je junger man also in die Private Krankenversicherung einsteigt, desto günstiger ist man krankenversichert.
Daneben besteht in der PKV die Möglichkeit, durch eine Eigenbeteiligung an den jährlichen Arzt- und Vorsorgekosten, den monatlichen Beitrag geringer zu halten. Ferner ist bei einigen Versicherern der PKV vertraglich geregelt, dass bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, ein Teil des Beitrags am Jahresende erstattet wird - die sog. Beitragsrückerstattung (BRE). Zudem können Angestellte Tarifbausteine zur Beitragsentlastung im Alter abschließen. Durch diese Bausteine werden die Beiträge im Alter deutlich reduziert. Der große Vorteil für Angestellte ist dabei, dass sich der Arbeitgeber (wieder quasi hälftig) an den Kosten für diese Beitragsentlastungs-Tarif beteiligt.
Eine weitere Besonderheit der PKV sind die sog. Altersrückstellungen. Durch sie bleibt die private Krankenversicherung auch im Alter noch bezahlbar. Durch die Altersrückstellungen ist ein stabiler Beitrag für die gesamte Versicherungsdauer gewährleistet. In der Regel nehmen im Alter die Wehwehchen zu, Arztbesuche werden häufiger und auch der Bedarf an Medikamenten nimmt zu. Würden keine Altersrückstellungen bei der PKV gebildet, würde der Versicherer beim einzelnen Versicherungsnehmer im Alter mit den erhobenen Beiträgen nicht mehr auskommen. Die Folge: Beitragserhöhungen. Diese wiederum sind mit der Rente kaum zu bezahlen. Damit dies nicht der Fall ist, werden die erhöhten Kosten im Alter bereits vom ersten Tag der Versicherung mit einkalkuliert.
Derzeit haben alle Versicherer der PKV mehr als 100 Millionen Euro an Altersrückstellungen gebildet. Ein Fortschritt, an dem das gesetzliche System krankt.

Arbeitgeber zahlt auch Beiträge zur PKV

Schließt ein Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung ab, hat er genauso wie ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer das Recht darauf, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Wie auch bei der GKV tragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte.
Allerdings gibt es bei der PKV die Besonderheit, dass der Arbeitgeber höchstens soviel zur privaten Krankenversicherung beisteuern muss, wie er höchstens für einen gesetzlich Versicherten bezahlen müsste. Begründet ist dies darin, dass es in der GKV eine sog. Beitragsbemessungsgrenze gibt. Dies ist eine Summe, bis zu der höchstens die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Liegt das Einkommen des Angestellten über dieser Beitragsbemessungsgrenze, bleibt der Überschuss sozialversicherungsfrei. Durch diese Regelung soll auch vermieden werden, dass der bessergestellte Arbeitnehmer sich einen Luxus-Krankenversicherungsschutz schafft, für den der Arbeitgeber bezahlen muss. Ferner soll damit auch Gerechtigkeit für die gesetzlich Versicherten erzielt werden.

PKV - Antragstellung

Bei so vielen Vorteilen wird man schnell misstrauisch und fragt sich natürlich, wo denn der Haken der privaten Krankenversicherung ist. Dieser ist zum einen im Gesundheitszustand des Antragstellers zu finden. Bevor man von einer Versicherungsgesellschaft in die PKV aufgenommen wird, muss zunächst ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Aus den Angaben dieses Fragebogens ergibt sich dann die Entscheidung des Versicherers, ob einem Versicherungsnehmer also Versicherungsschutz gewährt wird, er also in das Kollektiv gelassen wird. Geht aus dem Gesundheitsfragebogen hervor, dass der Antragsteller eine schwere Erkrankung hat, dann behält sich die PKV das Recht vor, den Antragsteller abzulehnen. Ferner kann sie auch bestimmte Leistungen aus dem Leistungskatalog verwehren, wenn bedingt durch den Krankheitszustand des Antragstellers damit zu rechnen ist, dass für den Versicherer sehr hohe Kosten aufkommen würden.

PKV - Fazit

Die PKV eignet sich bei Angestellten für Besserverdiener, die viel Wert auf einen individuellen Versicherungsschutz legen und Lücken schließen wollen, die sich durch zahlreiche Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.
Da die Beiträge nicht nur von den gewünschten Leistungen, sondern auch vom Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand abhängig sind, raten Experten dazu, sich bereits in jungen Jahren mit dem Gedanken des Wechsels in die PKV zu beschäftigen. Je jünger man ist, desto gesünder ist man in der Regel und desto geringer sind die Beiträge, bei einem lückenlosen und individuellen Versicherungsschutz.

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2024