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Familienversicherung in der GKV 2024- Aktuelle Angebote

Krankenversicherung für die Familie

Für Familien gibt es die Familienversicherung. Zum berechtigten Personenkreis für eine Familienversicherung gehören Ehepartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder, auch dann wenn diese adoptiert sind oder als Stief- und Pflegekinder im Haushalt leben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Mitglieder beitragsfrei versichert. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Familienversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zahlen muss, werden Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert.

Welche Voraussetzungen müssen für die Familienversicherung erfüllt werden?

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Gesetzliche Krankenversicherung
Familienversicherung in der GKV
Das Sozialgesetzbuch regelt die Bedingungen für die Familienversicherung. Die Familienangehörigen müssen dabei einen deutschen Wohnsitz haben, es darf keine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse bestehen, es darf keine Versicherungspflichtbefreiung bestehen, es darf keine Selbstständigkeit bestehen, noch darf das Gesamteinkommen die monatliche Einkommensgrenze von 400 Euro übersteigen.

Kinder in der Familienversicherung

In Deutschland sind alle Kinder und Jugendlichen mindestens bis zum 18. Geburtstag beitragsfrei mitversichert. Diese Versicherung verlängert sich um bis zu fünf Jahre, wenn die Kinder keine eigene Arbeit haben, der sie nachgehen. Studenten haben ein Anrecht auf die Familienversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ist in der Familienversicherung möglich. Männer, die den Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, können die Familienversicherung auch noch nach dem 25. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Behinderte Kinder, die nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, sind zeitlebens familienversichert. Es gibt jedoch eine Ausnahme, durch die Kinder nicht automatisch familienversichert sind. Wenn ein Elternteil privat versichert ist und dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen die Krankenkassenbeiträge für diese Kinder extra von den Eltern gezahlt werden.

Was ist noch bei der Familienversicherung zu beachten?

Die Familienversicherung bei Ehepartnern ist nur möglich, wenn sie zu Beginn des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Auch die Schutzfrist nach der Entbindung, die ersten 8 Wochen, und der Beginn der Elternzeit unterliegen diesen Regelungen. Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind: Angestellte, die monatlich mehr als 400 Euro verdienen, Landwirte und deren in der Landwirtschaft tätige Familienangehörige, Arbeitslose und Rentner.

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Letzte Aktualisierung: 05.03.2024