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Rürup Rente | Selbstständige 2024 - Angebote und Informationen
Rürup Rente - Selbständige - Kombination aus Altersvorsorge und Steuern sparen
Für Selbständige ist die Rürup-Rente besonders interessant. Sie kombiniert eine sichere Altersvorsorge mit der Möglichkeit, Steuern zu sparen. Zu großen Teilen können die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich abgesetzt werden. Zudem ist die Rürup-Rente flexibel und bietet somit gerade für Selbständige den Vorteil die eigenen Beiträge je nach aktueller Lage anzupassen.
Da Selbständige zumeist weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, hat der Gesetzgeber die staatlich geförderte Rürup-Rente geschaffen. Hier können die Sparbeiträge steuermindernd für die Altersvorsorge angelegt werden. Zudem ist das eingezahlte Kapital während der Ansparphase insolvenzgeschützt.
Rürup Rente - Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente Selbständigen?
Mit der Rürup-Rente kann man auch als Selbständiger eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen. Zusätzlich zur Altersvorsorge können weitere Zusatzversicherungen wie (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenversicherung) eingeschlossen werden. Dadurch können auch die Beiträge zu diesen Zusatzversicherungen steuerlich abgesetzt werden. Während der Ansparphase muss zudem keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge entrichtet werden. So wird der Effekt des Zinseszinses noch deutlich verstärkt.
Rürup Rente - Vorteilhaft für SelbständigeGenau wie gesetzliche und berufsständische Renten zählt die Rürup-Rente zur sogenannten 1. Schicht. Sie ist jedoch kapitalgedeckt. Damit die Rürup-Rente steuerlich gefördert wird, hat der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben installiert. Diese müssen eingehalten werden. Dazu gehören:
* Kein Kapitalwahlrecht,
* Verrentungspflicht für alle Leistungen des Vertrages,
* Frühester Rentenbeginn ist das 60. Lebensjahr,
* Schutz vor Pfändung in der Ansparphase,
* Keine Vererbbarkeit, Beleihbarkeit, Veräußerbarkeit der Vertragsleistungen.Wurde der Rürup-Vertrag erst nach dem 31.Dezember 2011 abgeschlossen, darf die Rentenzahlung erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Dabei hat man die Wahl die Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene, britische Rentenversicherung oder als Fondssparplan abzuschließen.
Rürup Rente - Steuerliche Förderung der Rürup-Rente
Da die Rürup-Rente staatlich gefördert wird, können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können für das Jahr 2010 70 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass dann 100 Prozent der Beiträge steuermindernd angelegt werden können. Dabei können Ledige maximal 20.000 Euro in die Rürup-Rente einzahlen und Verheiratete 40.000 Euro.
Hat man also 10.000 Euro im Jahr investiert, kann man bereits im Jahr 2010 7.000 Euro davon steuerlich als Sonderausgabe geltend machen. Im Jahr 2012 sind es dann schon 7.200 Euro und im Jahr 2025 können die gesamten 10.000 Euro steuerlich angesetzt werden.
Im Rentenbezug, also nachgelagert, werden die Rentenleistungen aus der Rürup-Rente dann allerdings besteuert. Dabei hängt der zu versteuernde Anteil vom Rentenbeginn ab. Geht man 2010 in Rente, müssen 60 Prozent der Rentenleistung versteuert werden. Jährlich steigt der Steueranteil dann um jeweils zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2020, danach bis zum Jahr 2010 um jeweils einen Prozentpunkt. Somit unterliegen die Bezüge aus der Rürup-Rente erst im Jahr 2040 der vollen Besteuerung.
Der steuerfreie Anteil wird als Euro-Betrag lebenslang festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind demnach immer zu 100 Prozent zu versteuern.
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