Krankenversicherung | GKV & PKV im Vergleich | Informationen 2024
- Allgemeine Informationen:
- Die Krankenversicherung ist für alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtend.
- Ca. 8,6 Millionen Menschen sind in der PKV versichert.
- Zugang zur PKV:
- Nicht jeder kann sich in der PKV versichern.
- Der Wechsel zur PKV ist für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro), Freiberufler, Selbständige und bestimmte Beamte wie Richter und Abgeordnete möglich.
- Wechsel von GKV zu PKV:
- Wer in die PKV wechselt, kann nur unter bestimmten Bedingungen zur GKV zurückkehren.
- Seit 2009 können Altersrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der PKV übertragen werden, sofern der Vertrag nach 2009 geschlossen wurde.
- Vorteile der PKV gegenüber der GKV:
- Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, hochwertigerer Zahnersatz, Behandlung durch Heilpraktiker und mehr.
- Die PKV bietet individuell anpassbare Versicherungsleistungen, während die GKV für alle Mitglieder einheitliche Leistungen bietet.
- Altersrückstellungen und Basistarif in der PKV:
- Es gibt Altersrückstellungen, um die PKV auch im Alter bezahlbar zu halten.
- Der PKV Basistarif ist ein Sozialtarif, der die PKV bei finanziellen Engpässen bezahlbar hält.
- Antragsstellung und Gesundheitsprüfung:
- Die PKV führt vor der Annahme eines Versicherungsantrags eine Gesundheitsprüfung durch und kann basierend auf den Ergebnissen den Antrag ablehnen oder bestimmte Leistungen ausschließen.
- Beitragsberechnung:
- Die Beiträge der PKV basieren auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand, während die GKV Beiträge basierend auf dem Einkommen berechnet.
- Kostenerstattungsprinzip:
- In der PKV bezahlt der Versicherungsnehmer zuerst und wird dann vom Versicherer erstattet.
- Zentrale Vorteile der PKV:
- Ein Hauptvorteil der PKV sind die Altersrückstellungen, die es in der GKV nicht gibt, wodurch die Beiträge in der PKV im Laufe der Zeit stabiler bleiben.
Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
In Deutschland besteht für jeden Bürger die Pflicht, in einer Krankenversicherung versichert zu sein – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, oder aber in der privaten Krankenversicherung, kurz PKV. Von allen Bundesbürgen sind rund 8,6 Millionen Menschen in der privaten Krankenversicherung versichert. Jedoch kann sich in der privaten Krankenversicherung nicht jeder einfach so versichern.
Der Personenkreis, der in die PKV wechseln darf, ist klar definiert:
- Arbeitnehmer / Angestellte, sofern ihre Bruttojahreseinkommen (früher: im dritten Jahr in Folge) über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die derzeit (Stand: 2024) bei 66.600 Euro jährlich (monatlich 5.550 Euro) liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt.
- Freiberufler und Selbständige (unabhängig von ihrem Einkommen)
- Beihilfeberechtigte, darunter fallen Beamte, wie z.B. Richter sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Auch für diese Berufsgruppe spielt das Einkommen keine Rolle.
Wechseln von der GKV zur PKV
Wer zu einer dieser Personengruppen zählt, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln und sich bei einem der vielen verschiedenen Anbieter für eine private Krankenversicherung versichern.
Entscheidend ist jedoch an dieser Stelle zu wissen, dass man dauerhaft an seine Entscheidung zum Wechsel in die private Krankenversicherung gebunden ist. Grundsätzlich ist es in den meisten Fällen ausgeschlossen, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kehren, wenn man sich einmal für die Versicherung in der PKV entschieden hat.
Jedoch bestehen mehrere Ausnahmen von diesem Grundsatz.
Bis zur Beendigung des 55. Lebensjahres kann man bspw. in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kehren, wenn man arbeitslos geworden ist, oder das Gehalt wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze gerutscht ist.
Wissenswertes: Altersrückstellungen in der PKV
Seit dem Jahre 2009 ist es möglich, die Altersrückstellungen die bei einer Versicherungsgesellschaft der PKV gebildet wurden, bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer mitzunehmen. Dies gilt allerdings nur für Versicherungsverträge, die nach 2009 geschlossen wurden.
Bei PKV-Versicherten, die ihre Krankenversicherung vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben, gehen die Alterungsrückstellungen verloren, wenn sie zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln.
Aus diesem Grund ist es für sog. PKV Altverträge in den meisten Fällen nicht sinnvoll, die Gesellschaft zu wechseln. Sinnvoller ist eine Tarifumstellung nach §204 VVG.
Private Krankenversicherung – Die PKV Vorteile sind vielseitig
Vergleicht man die PKV mit der GKV ergeben sich eine ganze Reihe von Vorteilen. Zu ihnen gehören u.a.
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Einzelzimmer bei einem stationären Aufenthalt
- hochwertigeren Zahnersatz (z.B. Keramik, Implantate)
- Behandlung durch den Heilpraktiker
- uvm.
Hinzu kommen viele weitere Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, in der privaten Krankenversicherung aber bei Bedarf in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden können.
Das Besondere an den Leistungen der privaten Krankenversicherung ist, dass man die einzelnen Leitungen je nach Bedarf in den Versicherungsumfang einschließen kann. Die Leistungen können zudem im Laufe der Zeit immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Mitglieder einer Krankenkasse einheitliche Leistungsumfänge gelten, kann man sich durch die PKV einen Versicherungsschutz schaffen, der bis in das kleinste Detail zum Versicherungsnehmer passt.
Altersrückstellungen in der PKV – Der PKV Basistarif
Da jedoch auch die privaten Krankenversicherer darauf bedacht sind, ihre Versicherungsnehmer zu behalten, gibt es inzwischen einen sog. „PKV Basistarif“ in der privaten Krankenversicherung.
Hierbei handelt es sich um einen Sozialtarif, durch den die PKV auch bei finanziellen Einschnitten oder im Alter bezahlbar bleibt. Daneben gibt es in der privaten Krankenversicherung die sog. „Altersrückstellungen“, die während der Berufstätigkeit gebildet werden und durch die die PKV auch im Alter bezahlbar bleibt.
Individuelle Leistungen in der PKV
Die individuellen Leistungen werden zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer durch einen Vertrag schriftlich festgehalten. Sie können nicht einseitig von Seiten des Versicherers gekürzt werden.
Wissenswert: Grundsätzlich dürfen dabei die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht geringer ausfallen, als die Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung bietet.
Bevor man jedoch in die PKV eintreten kann, erfolgt zunächst eine Gesundheitsprüfung. Anhand von einem Fragenkatalog, der wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, stufte der Versicherer der GKV den Antragsteller in einen Versicherungstarif ein, wonach sich auch der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt.
Antragstellung in der privaten Krankenversicherung – Gesundheitsfragen
Dabei behalten sich die Versicherer der PKV das Recht vor, einen Antragsteller auch abzulehnen, wenn sein Gesundheitszustand darauf schließen lässt, dass der privaten Krankenversicherung sehr hohe Kosten ins Haus stehen. Des Weiteren hat die PKV das Recht, bestimmte Leistungen, die der Antragsteller wünscht, abzulehnen, wenn auch hier gesundheitliche Aspekte hohe Kosten erwarten lassen. Auch wenn eine Anpassung der Leistungen erfolgen soll, wird diese Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein weiterer Vorteil macht sich bei einem Arztbesuch bemerkbar. Meist kommt man als Privatpatient schneller an die Reihe und bekommt auch schneller einen Termin beim Arzt. Auch wenn immer wieder bestritten wird, dass es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in Deutschland gibt, sieht die Praxis ganz anders aus.
Manche Ärzte gehen sogar soweit, dass Privatpatienten in einem gehobeneren Wartezimmer Platz nehmen, als Kassenpatienten. Hinzu kommt, dass sich der Versicherungsnehmer seinen Arzt frei wählen kann.
Beitragsberechnung in der PKV
Die Beiträge der PKV richten sich nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn hier werden die Beiträge am Einkommen bemessen. Aufgrund von Zuzahlungen und dem Ausschluss von Leistungen kann dieser Beitrag gemindert werden.
Das Kostenerstattungsprinzip in der PKV
Die Leistungen der PKV werden nach dem sog. „Kostenerstattungsprinzip“ gewährt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nach einem Arztbesuch oder einem Aufenthalt im Krankenhaus die Rechnung des Behandlers bekommt.
Diese wird direkt an die PKV weiter geleitet, sodass die Abrechnung schlussendlich zwischen dem Versicherer und dem Arzt erfolgt.
Alterungsrückstellungen in der PKV
Ein zentraler Vorteil der PKV sind die Altersrückstellungen, die es in der GKV nicht gibt. Unter der Altersrückstellung versteht man, dass die höheren Kosten im Alter bereits zum Abschluss des Versicherungsvertrags in der PKV kalkulatorisch Berücksichtigung finden. Damit ergibt sich eine stabile Beitragslage für die gesamte Dauer der Versicherung in der PKV.
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Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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