Private Krankenkassen 2024 | Angebote & Informationen

Private Krankenkassen - Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKV
Private Krankenkassen – Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKV

Private Krankenkassen – Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKV

Grundsätzlich ist in Deutschland jede erwachsene Person dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Während sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen automatisch Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen sind, steht für alle anderen Menschen die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung zur Auswahl.

Die privaten Krankenversicherer zählen rund 8,6 Millionen Mitglieder. Aber nicht jeder erwachsene Mensch in Deutschland kann selbst darüber entscheiden, ob er einer privaten Krankenversicherung beitritt.

Die Absicherung in einer privaten Krankenkasse hat sicherlich viele Vorteile, ist aber auch mit einigen Unwägbarkeiten verbunden. Derzeit ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nur für Freiberufler, Selbstständige, Beihilfeberechtigte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 66.600 Euro (Stand 2023) erreicht. Nur Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern, können aber auch freiwillig die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortsetzen.

Wechsel in die Private Krankenkasse

Alle anderen Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit betroffene Personen müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer sich einmal für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung entschließt, für den gibt es in vielen Fällen kein Zurück mehr, denn die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Arbeitslosigkeit eintritt oder das Bruttogehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, gleichzeitig aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Hinweis beachten

Seit einigen Jahren sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen Basistarif als Sozialtarif anzubieten, der es auch Versicherten in einem höheren Alter noch ermöglicht, die Beiträge zu entrichten, denn grundsätzlich bemessen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch nach dem Lebensalter der versicherten Person.

Eine zusätzliche Unterstützung für ältere Mitglieder in der privaten Krankenversicherung stellt das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren dar, durch das in jungen Lebensjahren Altersrückstellungen gebildet werden, um die Beiträge in einem höheren Lebensalter zu reduzieren.

Private Krankenkassen – Vorteile

Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bietet eine private Krankenversicherung deutlich höhere Leistungen, wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus, bessere Versorgung mit Zahnersatz, Kostenübernahme für Heilpraktiker-Behandlungen und viele weitere Vorzüge.

Letztendlich kommt Privatpatienten auch beim Praxisbesuch bei ihrem Hausarzt und bei Fachärzten eine bevorzugte Behandlung zugute, obwohl das eigentlich ausgeschlossen ist. Da die Vergütung, die Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten erhalten, aber wesentlich höher ist, als die für Kassenpatienten kann man eine solche Bevorzugung vermutlich niemandem verdenken.

Welche Leistungen die private Krankenversicherung erbringen soll, das können Versicherte individuell aushandeln und erhalten dadurch einen Versicherungsschutz, der auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ändern sich diese Bedürfnisse zu einem späteren Zeitpunkt, so ist auch eine Anpassung der Versicherungsleistungen möglich, oft jedoch nur unter der Voraussetzung einer erneuten Gesundheitsprüfung, denn diese verlangen private Versicherer von ihren Kunden und haben die Möglichkeit, die Aufnahme in die private Krankenversicherung abzulehnen, einzelne Leistungen auszuschließen oder von vornherein mit einem höheren Beitrag zu belegen.

Das sollte beim Abschluss des Versicherungsvertrags bedacht werden. Oft lohnt es sich, von vornherein einen umfassenden Versicherungsschutz zu vereinbaren.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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