Bürgerentlastungsgesetz | Informationen 2025

Bürgerentlastungsgesetz – Absetzbarkeit der Beiträge für die Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 2010 können nach dem damals verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz alle Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Für privat Versicherte kann das aber dazu führen, dass Beitragsrückerstattungen nicht mehr lohnenswert sind.
Versicherer mussten daher neue Tarifkonzepte entwickeln, da die bisherigen vielfach nicht mehr interessant waren. Grund dafür ist das Angebot vieler Krankenversicherer, ihren Kunden eine Beitragsrückerstattung zu gewähren, wenn diese ein Jahr lang keine Kosten verursacht haben.
Manchmal kann es sich dadurch rechnen, kleinere Arztrechnungen selbst zu begleichen und stattdessen die höhere Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Obendrein können ursprünglich selbst bezahlte Arztrechnungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Da seit dem Bürgerentlastungsgesetz aber nur noch die Möglichkeit besteht, die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, ist es ohne Hilfe eines Steuerberaters oft nur noch schwer zu ermitteln, welches Verfahren das kostengünstigste ist, zumal der steuerlichen Anerkennung ein kompliziertes Berechnungsverfahren zugrunde liegt.
Bürgerentlastungsgesetz – Finanzamt
Bevor das Finanzamt aber die Beitragszahlungen für die Krankenversicherungen anerkennt, rechnet es den Anteil für Krankengeldzahlungen aus dem Gesamtbetrag heraus. Anschließend wird der verbleibende Beitrag mit dem Beitrag für die Basisversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen und nur der niedrigere Betrag angesetzt.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen nun noch eine Kürzung um den Arbeitgeberanteil hinnehmen. Der aus diesem komplizierten Berechnungsverfahren resultierende Betrag wird schließlich vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt.
Kommt nun noch eine Beitragsrückerstattung hinzu, so wird wiederum zunächst ermittelt, inwiefern diese Erstattung mit dem Basisschutz der Gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Was darüber hinaus geht, wird nochmals vom zuvor ermittelten Betrag subtrahiert.
Schließlich können nur Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden, die tatsächlich angefallen sind.
Berechnung der Entlastung durch das Bürgerentlastungsgesetz
Die Berechnungen zur Aufsplittung der Beiträge stellt die Krankenversicherung auf. Inwiefern sich das Resultat aber steuerlich auswirkt, das muss jeder Steuerpflichtige selbst ermitteln. Letztendlich hängt die steuerliche Berücksichtigung auch noch vom persönlichen Steuersatz ab.
Durch dieses komplizierte Verfahren kann es lohnenswert sein, auf eine Beitragsrückerstattung zu verzichten und stattdessen jede noch so kleine Rechnung zur Erstattung an die Krankenversicherung weiter zu leiten.
Bei einem Steuersatz von fünfzig Prozent kann eine Beitragsrückerstattung von tausend Euro bereits zu einer um 500 Euro höheren Belastung führen. In diesem Fall lohnt es sich zum Beispiel nur, höchstens 500 Euro an Arztkosten im Jahr selbst zu übernehmen.
Machen Beitragsrückerstattungen (BRE) noch Sinn?
Privat Versicherte erhalten die Beitragsrückerstattungen immer erst im Sommer des Folgejahres. Im Jahr 2025 bedeutet das, dass die Rückerstattung für das vergangene Jahr in der Regel etwa im Sommer dieses Jahres 2025 erfolgt.
Verträge in Privaten Krankenversicherungen, die mit einem hohen Selbstbehalt und daher entsprechend niedrigem Beitrag einhergehen, wurden mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes für viele Versicherte teilweise uninteressant, da seitdem alle Kosten der Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, während Arztrechnungen in voller Höhe beglichen werden müssen, sofern sie nicht die Selbstbehalt-Grenze erreichen.
Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes
Das Bürgerentlastungsgesetz hat seitdem verschiedene Auswirkungen auf Versicherte. Jeder Steuerpflichtige, unabhängig davon, ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist, hat seitdem die Möglichkeit, alle Beiträge, die innerhalb der Familie für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen dabei keine Höchstgrenzen angesetzt werden.
Nicht absetzbar aber sind alle Anteile der Beiträge, die sich auf den Bezug von Krankengeld auswirken, oder mit denen Leistungen erzielt werden, die über den Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Gleichzeitig werden erfolgte Beitragsrückerstattungen abgezogen und die steuerliche Geltendmachung von Selbstbeteiligungen entfällt.
Sonderausgabenabzug durch das Bürgerentlastungsgesetz
Da es keine Verschlechterung gegenüber der alten Rechtslage geben darf, müssen die Finanzbehörden seitdem in jedem Einzelfall prüfen, welche Ansätze zum Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger sind.
Die Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes sollen sich insgesamt steuermindernd auswirken. Geschätzt werden Arbeitnehmer jährlich um rund 7 Milliarden Euro entlastet.
Für privat Versicherte, so das Bundesfinanzministerium, beträgt die jährliche Entlastung in der Summe rund 2 Milliarden Euro und Beamte profitieren immer noch von einer Entlastung in Höhe von 0,5 Milliarden Euro. Die größte Entlastung erfahren privat Versicherte, die mehrere Kinder versichern müssen.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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