Beamte Krankenversicherung | Beihilfe in der PKV 2024
Beamte in der Privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich besteht für Beamte in Deutschland keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Daher stellt sich für sie die private Krankenversicherung (PKV) als sinnvolle Alternative dar.
Da Beamte von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu Krankheitskosten erhalten, können bestehende Versorgungslücken hier perfekt durch die PKV abgedeckt werden, da in der Privaten Krankenversicherung grundsätzlich der Versicherungsumfang frei vom Versicherungsnehmer gewählt werden kann. Ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur GKV.
Spezielle Beihilfe Tarife für Beamte in der privaten Krankenversicherung
Über die Beihilfe wird bei einem Beamten ein prozentualer Anteil von Krankheitskosten durch den jeweiligen Dienstherrn übernommen. Die Höhe der Beihilfe ist dabei zum einen vom Familienstand des Beamten abhängig, zum anderen aber auch vom Bundesland, in dem er tätig ist. Aufgrund dieser Beihilfe muss der Beamte nur noch die Restkosten versichern, was ihm letztendlich dabei hilft, bares Geld zu sparen.
Die PKV bietet daher auch für Beamte besondere Tarife an, die auf die Besonderheiten des Beamtenstatus abgestimmt sind. Einen Anspruch auf die Beihilfe haben alle Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Zeitsoldaten sowie Soldaten im Ruhestand.
Durch diesen Status ist gleichzeitig für diese Personengruppen auch die Wahlmöglichkeit gegeben, sich in der PKV zu versichern oder sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu entscheiden.
In der Regel gilt der Anspruch auf Beihilfe aber nur für die Zeit, in der dieser Personenkreis auch Bezüge erhält. Unter bestimmten Umständen haben auch der Ehepartner und die Kinder des Beamten einen Anspruch auf Beihilfe.
Private Krankenversicherung – Beihilfeberechtigung für Beamte
Damit auch Familienmitglieder vom Beihilfestatus profitieren, müssen die Angehörigen „berücksichtigungsfähig“ sein. Darunter versteht man, dass der Ehegatte bei der Beihilfe nur dann berücksichtig werden kann, wenn sein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Die Höhe der Grenze hängt von der jeweils gültigen Beihilfevorschrift ab und liegt meist bei 18.000 Euro. Kinder hingegen sind immer so lange berücksichtigungsfähig, wie sie einen Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld haben.
Damit endet die Berücksichtigungsfähigkeit und so auch der Anspruch auf Beihilfe von Kindern spätestens mit dem 27. Lebensjahr.
Was genau ist eigentlich die Beihilfe?
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Der Dienstherr erfüllt durch die Beihilfe seine soziale Verpflichtung als Arbeitgeber, sich an den Krankheitskosten zu beteiligen.
Die Beihilfe erstreckt sich nicht nur auf die Krankheitskosten des Arbeitnehmers selbst, sondern prozentual auch auf die seiner Familie. Die Beihilfe ist dennoch keine freiwillige Leistung eines Dienstherrn, denn er ist zur Leistung verpflichtet. Im Gegenzug müssen sich Dienstherren aber auch nicht an den Kosten für die private Krankenversicherung beteiligen, wie es bei einem Angestellten der Fall ist.
Damit ist die Beihilfe lediglich ein Teil der gesamten Krankheitskosten, deren finanzielle Lücken durch die PKV geschlossen werden.
Verfahrensweise des Antrags auf Beihilfe
Die Beihilfe wird durch einen Antrag gewährt, wobei für die Erstattung der Krankheitskosten diese mindestens 200 Euro übersteigen müssen. Wenn die Aufwendungen innerhalb von zehn Monaten diese Summe nicht erreichen, kann im 11. Monat ein Antrag auf Beihilfe gewährt werden, sofern die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Grundsätzlich müssen die Aufwendungen immer durch Belege nachgewiesen werden, wobei i.d.R. Rechnungsduplikate und Kopien, letztere müssen beglaubigt sein oder es muss der Rechnungssteller deutlich erkennbar sein, ausreichen. Berücksichtigung finden können nur Belege, aus denen der Rechnungssausteller, die behandelte Person, der Rechnungsbetrag sowie das Rechnungsdatum hervorgehen.
Ferner muss der Beleg eine Spezifikation der erbrachten Leistungen enthalten und bei Krankheitsaufwendung muss eine Diagnose gestellt und der Zeitraum der Behandlung genannt werden.
Die Beantragung der Beihilfe muss innerhalb eines Jahres nach der Entstehung der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung erfolgen. Ausschlaggebend ist hierbei das Eingangsdatum des Antrags auf Beihilfe.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
Diese Seite bewerten?
Durchschnittliche Bewertung 4.2 / 5. Anzahl Bewertungen: 31
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.