Vergleich Krankenversicherung 2024 | Aktuelle Angebote & Leistungen
Bessere Leistungen durch Vergleich der Krankenversicherung
Angestellte, deren Jahreseinkommen regelmäßig die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 66.600 Euro brutto überschreitet, haben die Möglichkeit, die vielfältigen Leistungs-Angebote von privaten Krankenversicherern zu nutzen. Aufgrund der umfassenden und individuellen Leistungen ist die private Krankenversicherung daher eine lohnenswerte Alternative, die sich all jenen bietet, die selbst entscheiden können, wie sie sich für Krankheitsfälle versichern möchten.
Insbesondere für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung häufig relativ niedrig, da sie immer noch durch Leistungen ihrer Arbeitgeber, wie zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, geschützt sind.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen berechnen sich nach dem Einkommen und betragen derzeit rund 16 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Bezieher hoher Einkommen haben damit sehr hohe Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen zu entrichten, die nicht durch entsprechende Leistungen ausgeglichen werden.
Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen der Versicherten sind, können sie unter Umständen bei verbesserten Leistungen niedriger sein, als die der gesetzlichen Krankenkassen.
Obendrein beteiligt sich der Arbeitgeber auch bei höher verdienenden Angestellten mit etwa 50 Prozent an den Kosten der privaten Krankenversicherung. Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Alter noch finanzierbar sind, bilden die Versicherer Altersrückstellungen und bieten Beitragsvorsorgeprogramme an. Daher besteht auch kein Grund zu Befürchtungen, die Beiträge im Alter einmal nicht mehr bezahlen zu können.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze / Beitragsbemessungsgrenze
In der privaten Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen der Versicherten, sondern nach deren Lebensalter und ihrem Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können zu hohen Beitragszuschlägen führen oder sogar zum Ausschluss von der Versicherung.
Lediglich im Basistarif sind die privaten Versicherer verpflichtet, alle Leistungen abzudecken, die auch eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Höhere Leistungen haben Versicherte aber in diesem Tarif nicht zu erwarten.
Während Selbstständige, Freiberufler und Beamte grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, steht Angestellten dieses Recht nicht in jedem Fall zu. Vielmehr sind sie als abhängig Beschäftigte zunächst zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet.
Erst dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen eines Angestellten die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder kurz JAEG) überschreitet, hat er die freie Wahl, ob er sich privat versichern oder weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein möchte. Derzeit (Stand 2023) beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 66.600 Euro.
Nicht zu verwechseln ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit der sog. Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG stellt das maximal Einkommen, das für die Berechnung des Beitrags für die gesetzliche Krankenkasse herangezogen wird.
Vergleich Krankenversicherung – Beiträge für Angestellte
Neben Alter und Gesundheitszustand berechnen sich die Beiträge, die Angestellte in der privaten Krankenversicherung zu entrichten haben, auch nach dem Geschlecht und dem gewählten Versicherungs-Tarif. Je niedriger das Lebensalter ist, umso geringer sind auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Gleichzeitig erhöht sich der Beitrag um jede zusätzlich gewählte Leistung. Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Alter noch moderat sind, können Angestellte einen besonderen Tarif mit Beitragsvorsorge vereinbaren. Auch an diesem speziellen Tarif beteiligt sich der Arbeitgeber mit fünfzig Prozent der Kosten.
Vergleich Beitragsrückstellungen – Für niedrige Beiträge im Alter
Altersrückstellungen in den privaten Krankenversicherungen sorgen dafür, dass auch im hohen Lebensalter die Beiträge nicht allzu hoch ausfallen. Derzeit haben alle privaten Krankenversicherer zusammen Rückstellungen in Höhe von 100 Milliarden Euro gebildet, so dass die Versorgung der Versicherten auf lange Sicht gesichert ist.
Die Altersrückstellungen werden gebildet, indem Versicherungsnehmer schon in jungem Alter mit höheren Beiträgen für spätere Jahre vorsorgen. Im hohen Lebensalter werden die Rückstellungen dann eingesetzt, um die Beiträge auf einer gleichmäßigen Höhe zu erhalten.
Im Falle eines Versicherer-Wechsels werden die gebildeten Altersrückstellungen auf den neuen Versicherer übertragen.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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