Gesetzliche Krankenkassen (GKV) in Deutschland | Leistungen 2024
- Krankenversicherung in Deutschland: Über 90% der Bevölkerung ist gesetzlich versichert; Deckung von Unfall-, Krankheits- und Mutterschaftskosten.
- Verschiedene Krankenkassenarten: Zugang zu AOK, IKK, BKK, LKK, Ersatzkassen und Knappschaft für alle Versicherten.
- Einkommensbasierte Beiträge: Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge orientieren sich am Einkommen ohne Einfluss von Alter oder Gesundheit.
- Marktkonsolidierung: Anzahl der Krankenkassen sinkt von knapp 2.000 im Jahr 1970 auf unter 100 (Stand 2024), mit einer weiteren Reduzierung prognostiziert.
- Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung: Pflicht für Beschäftigte; Optionen für Selbstständige, Beamte und Hochverdiener zur freiwilligen Versicherung.
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Eine gesetzliche Krankenkasse erstattet in erster Linie anfallende Kosten, die den Versicherten z. B. durch einen Unfall, durch eine Krankheit oder bei Frauen durch die Mutterschaft entstehen. Hierzu prüft die Krankenkasse auch, ob die Lasten in voller Höhe übernommen werden oder nur zum Teil. Diese Leistungen können aber nicht nur von den gesetzlichen, sondern auch von den privaten Krankenkassen übernommen werden.
Welche Bürger können in der GKV versichert werden?
Laut Sozialgesetzbuch SGB V sind all jene in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben, durch eine Familienversicherung Mitglied sind oder freiwillig Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. In Deutschland sind über 90 Prozent der Menschen in einer Krankenkasse versichert.
Welche Krankenkassen bieten welche Leistungen an?
Das SGB V regelt auch, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. In Deutschland gibt es nicht nur den Unterschied zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Auch bei den gesetzlichen Kassen gibt es unterschiedliche Kassenarten. So gibt es in Deutschland die
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK),
- Innungskrankenkassen (IKK),
- Betriebskrankenkassen (BKK),
- Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK),
- Ersatzkassen
- Knappschaft
Seit dem Jahr 2007 sind alle Kassenarten für jeden Versicherten zugänglich.
Wie werden die Beiträge in der GKV berechnet?
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum Solidarsystem, so werden die Beiträge auch anders bei einer privaten Versicherung vom Einkommen errechnet. Das Alter, das Geschlecht oder der Gesundheitszustand spielen hier keine Rolle.
Laut dem SGB V richten sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach dem Einkommen. Versicherte, die mehr verdienen, zahlen höhere Beiträge. Es gibt jedoch eine maximale Beitragshöhe, welche bis zur Beitragsbemessungsgrenze geht.
Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Diese werden grundsätzlich in Sachleistungen beglichen.
Die Zahl der Krankenkassen reduziert sich immer weiter
Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs unter den Kassen – initiiert durch die Einführung des Gesundheitsfonds – verringert sich die Zahl der Krankenkassen zusehends.
Gab es in Neunzigern noch über 1.200 gesetzliche Krankenkassen, so beläuft sich deren Zahl heute auf nur noch 200 Kassen. Haben bisher durch den Kampf um Marktanteile und für die Senkung der hohen Kosten nur kleinere Kassen mit anderen Krankenkassen fusioniert, betrifft es heute auch immer mehr größere Kassen.
Bereits jetzt prognostiziert das Gesundheitsministerium eine Senkung der Anzahl der Krankenkassen auf 30 bis 50 Kassen.
Freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte in der GKV
Nach Paragraph 5 des Sozialgesetzbuches V (§5 SGB V) sind all jene Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen: So sind Selbstständige und Beamte grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der GKV.
Auch Angestellte, die in den letzten drei Jahren ein höheres Einkommen hatten, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten hat, können sich freiwillig versichern.
Grundsätzlich können sich alle Personen freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern, welche aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und zudem eine bestimmte Versicherungszeit erfüllt haben.
Der freiwillige Beitritt muss vom Versicherten in einem Zeitraum von drei Monaten schriftlich bei einer Krankenkasse erfolgen.
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Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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