Basistarif in der PKV (Private Krankenversicherung) | Hinweise 2024

Basistarif der Privaten Krankenversicherung - Kosten und Leistungen
Basistarif der Privaten Krankenversicherung – Kosten und Leistungen
Kompakt: Basistarif in der PKV auf einen Blick
  • Einführung und Zweck: Seit 2009 müssen private Krankenversicherer den Basistarif anbieten. Dieser Tarif deckt den Grundbedarf ab, ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Er gilt als “Sozialtarif” und zielt darauf ab, auch Menschen in Notlagen mit Vorerkrankungen oder niedrigem Einkommen einen Zugang zur PKV zu ermöglichen.
  • Wer ist berechtigt? Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze und nicht berufstätige Personen. Versicherer dürfen Antragsteller im Basistarif nicht ablehnen, außer in Ausnahmefällen wie arglistiger Täuschung.
  • Leistungen: Die Leistungen im Basistarif entsprechen mindestens denen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Beiträge: Sie sind altersabhängig, dürfen aber den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten. Für Ehepaare liegt der Beitrag beispielsweise bei höchstens 200% des Höchstbetrags der GKV. Sozialleistungsempfänger zahlen nur die Hälfte; wenn sie das nicht können, übernimmt der Sozialversicherungsträger einen Anteil, der aktuell auf 125 Euro festgelegt ist.
  • Gesundheitsprüfung: Eine spezielle Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Allerdings wird eine Gesundheitsprüfung bei Aufnahme durchgeführt, um einen finanziellen Ausgleich zwischen den Versicherern sicherzustellen.
  • Selbstbehalt: Versicherte können einen Selbstbehalt zwischen 300 und 1.200 Euro pro Jahr wählen und diesen ohne weitere Prüfung ändern.
  • Besonderheiten: Im Basistarif sind keine Risikozuschläge erlaubt. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht aufgrund von Vorerkrankungen erhöht werden können. Der Maximalbeitrag für 2023 ist auf 807,98 Euro pro Monat begrenzt.
  • Kinder: Im Basistarif zahlt jedes Familienmitglied, auch Kinder unter 27 Jahren, sofern sie kein eigenes Einkommen haben. In der GKV sind alle Familienmitglieder durch den Beitrag eines Arbeitnehmers versichert.

Basistarif der PKV – Notlagentarif – Kosten und Leistungen

Mit Beginn des Jahres 2009 sind private Krankenversicherer verpflichtet worden, einen Basistarif anzubieten, in dem auch für privat Versicherte der Grundbedarf, so wie er in der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt ist, abgedeckt wird.

Der Basistarif wird als Sozialtarif der privaten Krankenversicherer angesehen und muss ohne Berücksichtigung einer speziellen Gesundheitsprüfung gewährt werden. Wie gesetzliche Krankenkassen, so sind auch private Krankenversicherer verpflichtet, Mitglieder zum Basistarif zu versichern.

Auf diese Weise hat die Gesundheitsreform auch Einfluss auf die privaten Krankenversicherer genommen, denn diese Regelung ist ein Ausfluss der damaligen Reform.

Für Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sowie für nicht berufstätige Personen müssen seitdem alle privaten Krankenversicherungen diesen Basistarif anbieten.

Sie unterliegen dabei dem Kontrahierungszwang, dürfen also keinen Antragsteller ablehnen. Lediglich dann, wenn bereits einmal ein Vertrag mit der betreffenden Person vom Versicherer angefochten wurde, weil ein Verdacht auf arglistige Täuschung bestand, oder einen Vertrag wegen arglistiger Verletzung der Vertragsvereinbarungen einseitig beendet hat, ist der Versicherer vom Kontrahierungszwang befreit.

PKV Basistarif Leistungen

Genauso, wie in der gesetzlichen Krankenkasse, schreibt der Gesetzgeber vor, welche Leistungen ein privater Versicherer im Basistarif zu gewähren hat. Genau genommen müssen mindestens dieselben Leistungen erbracht werden, wie von den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Berechnung der Beiträge für den Basistarif ist zwar grundsätzlich vom Alter der versicherten Person abhängig, darf aber den durchschnittlichen Höchstbetrag einer gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten.

Da es in der privaten Krankenversicherung keinen Familien-Versicherungsschutz gibt, zahlen Ehepaare zum Beispiel höchstens zweihundert Prozent des Höchstbetrages in der gesetzlichen Krankenkasse. Ursprünglich bestanden Überlegungen, diesen Höchstbetrag für Ehepaare auf 150 Prozent zu reduzieren, da in der gesetzlichen Krankenversicherung  Ehepartner kostenfrei mit versichert sind.

PKV Basistarif Beitrag

Individuelle Risikozuschläge, wie sie in der privaten Krankenversicherung üblich sind, dürfen im Basistarif nicht erhoben werden. Daher wird auch für junge Versicherte der volle, gesetzlich vorgeschriebene Beitrag fällig.

Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zahlen nur den halben Beitrag zum Basistarif. Reicht das Einkommen auch für diesen Beitrag nicht aus, so übernimmt der zuständige Träger der Sozialversicherung einen Anteil am Monatsbeitrag, der zur Zeit auf 125 Euro festgeschrieben ist.

Da die Versicherer in der privaten Krankenversicherung keinen Risikozuschlag für Vorerkrankungen zum Basistarif erheben dürfen, müssen Mehrausgaben von allen Versicherten im Basistarif getragen werden, und zwar von allen Versicherten bei sämtlichen privaten Krankenversicherungen.

Aus diesem Grund wird bei der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die sich jedoch nicht auf den individuellen Beitrag auswirkt, sondern lediglich auf den finanziellen Ausgleich zwischen den Versicherern.

Versicherten im Basistarif steht die Möglichkeit offen, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, der 300, 600, 900 oder 1 200 Euro pro Jahr betragen kann. Ohne weitere Gesundheitsprüfung können Versicherte diesen Selbstbehalt jederzeit ändern.

Der Basistarif als Notlagentarif in der PKV

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Vielzahl von Tarifen an, die sich in ihrem Leistungsumfang und den damit verbundenen Beiträgen unterscheiden. Eine besondere Rolle spielt hierbei der Basistarif, der ins Leben gerufen wurde, um als sog. Notlagentarif auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem geringeren Einkommen den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu ermöglichen. Doch wie ist der Basistarif strukturiert und welche Besonderheiten gilt es zu beachten?

Keine Risikozuschläge im Basistarif

Im Unterschied zu anderen Tarifen der PKV, dürfen im Basistarif keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund des individuellen Gesundheitszustands erhoben werden. Das bedeutet, dass auch bei Vorerkrankungen der Beitrag im Basistarif nicht erhöht wird. Diese Regelung steht im Einklang mit den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Selbstbehalt und Wechsel in den Basistarif

Es besteht die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, der 300, 600, 900 oder 1.200 Euro pro Jahr betragen kann. Ohne weitere Gesundheitsprüfung können Versicherte diesen Selbstbehalt jederzeit ändern.

Versicherte, die nach dem 31. Dezember 2008 eine Versicherung abgeschlossen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf einen Übergang in den Basistarif.

Zu diesen Voraussetzungen gehören beispielsweise die Vollendung des 55. Lebensjahres, der Bezug einer gesetzlichen Rente oder einer vergleichbaren Versorgungsleistung sowie sozialrechtlich begründete Hilfebedürftigkeit.

Gesundheitsprüfung

Im Basistarif ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, und es gibt einen Kontrahierungszwang für die Versicherer. Das bedeutet, dass sie Antragsteller nicht ablehnen dürfen, weder aus finanziellen noch aus gesundheitlichen Gründen.

Maximalbeitrag und Sozialleistungen

Hinweis beachten

Für das Jahr 2023 ist der Beitrag für den Basistarif auf einen Höchstbeitrag von 807,98 Euro pro Monat gedeckelt, welcher dem Höchstbeitrag in der GKV entspricht.

Falls Versicherte hilfebedürftig sind oder durch die Bezahlung einer solchen Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird, reduziert sich die Prämie im Basistarif auf die Hälfte.

Sollte das Einkommen eines Versicherten nicht ausreichen, um den Beitrag zum Basistarif zu bezahlen, kann der zuständige Träger der Sozialversicherung einen Anteil am Monatsbeitrag übernehmen.

Kinder im Basistarif der PKV

Wie bereits erwähnt, fällt der Beitrag zum Basistarif für jedes Familienmitglied an, also auch für Kinder unter 27 Jahren, sofern sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen.

Wer in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif versichert ist, zahlt den Beitrag also mindestens zweimal. Anders verhält es sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, die grundsätzlich als Familienversicherung ausgelegt ist.

Hier sind für den Beitrag eines Arbeitnehmers alle Familienmitglieder mit versichert, sofern sie nicht über eigenes Einkommen innerhalb gewisser Grenzen verfügen.

Das sind wichtige Gründe dafür, vor dem Wechsel in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung genau abzuwägen, ob sich dieser lohnt. Speziell in diesem Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherer in der Regel nicht über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 29

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.