PKV Anwartschaft 2024 | Kleine und große Anwartschaft

Anwartschaft in der Krankenversicherung bei Kündigung und / oder späterer Rückkehr in die PKV - Kleine und große Anwartschaft
Anwartschaft in der Krankenversicherung bei Kündigung und / oder späterer Rückkehr in die PKV – Kleine und große Anwartschaft

Anwartschaft in der Krankenversicherung bei Kündigung und / oder späterer Rückkehr in die PKV

Um sich beim Eintritt von Arbeitslosigkeit und dem damit verbundenen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit einer späteren Rückkehr in die private Krankenversicherung zu sichern, kann man eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Anwartschaftsversicherungen werden als kleine und große Anwartschaft angeboten.

Durch die kleine Anwartschaftsversicherung kann nach erneuter Aufnahme einer Tätigkeit direkt wieder eine private Krankenversicherung zu den alten Bedingungen aufgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.

Die große Anwartschaftsversicherung gewährt zudem die Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung zu dem früheren Beitrag, der auf der Basis des ursprünglichen Eintrittsalters in die private Krankenversicherung berechnet wurde.

PKV Anwartschaft für den Wiedereintritt in die private Krankenversicherung

Da die Möglichkeit zur Rückkehr in die private Krankenversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde, haben die privaten Versicherer unter gewissen Bedingungen keine Möglichkeit zur Ablehnung eines solchen Antrags.

Hinweis beachten

Voraussetzungen für die Rückkehr in den früheren Versicherungsvertrag sind jedoch, dass der ursprüngliche Vertrag mindestens fünf Jahre ununterbrochen bei demselben Versicherer bestand und der Versicherte nicht länger als ein Jahr in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war.

Kommt es zur Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung, dann lebt der ursprüngliche Vertrag am Tag nach der Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wieder auf, und zwar zu denselben Bedingungen wie bei der Beendigung des Vertrags aufgrund der eingetretenen Arbeitslosigkeit.

Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dazu nicht erforderlich. Auch die Altersrückstellungen, die bis zum Zeitpunkt des Übergangs in die gesetzliche Krankenkasse gebildet wurden, bleiben diesem Vertrag erhalten.

Für eine freiwillige Weiterversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es darüber hinaus auch andere Möglichkeiten zur Erfüllung der Vorversicherungszeit, als die durchgehende Pflichtversicherungszeit von einem Jahr.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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